Aufrechterhaltung der FFP2-Maskenpflicht zur Minimierung des Infektionsrisikos

Liebe Eltern & Sorgeberechtigte,

die vom Senat gestern beschlossenen sogenannten Basismaßnahmen versetzen uns im Angesicht der aktuellen Berliner Corona-lnzidenz, die mit über 1.000 immer noch bedenklich hoch ist, doch sehr in Sorge. Wir möchten daher nach Rücksprache mit unserer Verwaltungsratsvorsitzenden, Carolina Böhm, die auch Gesundheitsstadtr tin ist, die FFP2- Maskenpflicht in unseren Häusern zunächst und in Abhängigkeit zur Berliner Corona-lnzidenz aufrechterhalten.

Die Eltern oder Sorgeberechtigten, die in unseren Kitas keine FFP2-Maske tragen möchten, haben die Möglichkeit, ihr Kind an der Tür einer pädagogischen Fachkraft zu übergeben.

Wir hoffen, in unserem Bemühen das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und damit den laufenden Betrieb sicher zu stellen, auf Ihre Unterstützung und danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis.

Mit guten Wünschen für SiE und Ihre Familien und einem freundlichen Gruß

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder nutzt unsere App

Elterninfromation & 57te Trägerinformation

Elterninformationen zum Regelbetrieb und Fortsetzung der Testpflicht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. März 2022 ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschrif- ten“ in Kraft getreten. Mit diesem werden im Wesentlichen die Regelungsmöglichkeiten der Bundes- länder auf einen Basisschutz für besonders schutzwürdige Gruppen begrenzt. Auf Grundlage dieser verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten hat der Senat am Dienstag die neue Verordnung über Basis- maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – SARS- CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung – (BaSchMV) beschlossen, welche am Freitag in Kraft tritt.

Für den Bereich Kita gilt danach Folgendes:

  • Ab dem 1. April 2022 befinden sich die Kitas wieder im Regelbetrieb.
  • Die Senatsverwaltung ist weiterhin ermächtigt, für den Bereich Kita Vorgaben zum Bestehen und zur Art und Weise der Durchführung einer Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen zu treffen.

Auf dieser Grundlage wurde bestimmt, bis auf Weiteres die Testpflicht für alle Kinder, die das 1. Le- bensjahr vollendet haben, fortzuführen.

Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend, die ande- ren beiden Testtage werden durch Ihre Kita bestimmt.

Sie erhalten über Ihre Kita die hierfür benötigten Tests.

Die Testungen sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kita kann aber auch be- stimmen, dass stets oder an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.

Soweit die Testung zu Hause erfolgt, ist gegenüber der Einrichtung mit Ihrer Unterschrift zu bestäti- gen, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.

Für ungetestete Kinder besteht grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Ausnahmen hiervon gelten ausschließlich für

  • bereits immunisierte Kinder, also vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesene Kinder
    • S. d. § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Sollte dies auf Ihr Kind zu- treffen, empfehlen wir Ihnen gleichwohl regelmäßig Tests durchzuführen.
    • Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen auch in

Form eines Lolli-Tests nicht durchgeführt werden kann, sofern die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wurde oder dies der Kita bekannt ist.

Für Kontaktpersonen gilt weiterhin der sog. Test-to-stay-Ansatz.

Bitte beachten Sie ebenfalls:

Bei Begleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, einen aktuel- len negativen Testnachweis vorlegen.

Wir empfehlen zudem weiterhin die Einhaltung der üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

  • 57 Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. März 2022 ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschrif- ten“ in Kraft getreten. Mit diesem werden im Wesentlichen die Regelungsmöglichkeiten der Bundes- länder auf einen Basisschutz für vulnerable Gruppen begrenzt. Auf Grundlage dieser verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten hat der Senat am Dienstag die neue Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – SARS-CoV-2-Basis- schutzmaßnahmenverordnung – (BaSchMV) beschlossen, welche am Freitag in Kraft tritt.

Für den Bereich Kita gilt danach Folgendes:

  • Ab dem 1. April 2022 befinden sich die Kitas wieder im Regelbetrieb (Wegfall des Regelbe- triebs unter Pandemiebedingungen).
  • Die SenBJF ist weiterhin ermächtigt, für den Bereich Kita Vorgaben zum Bestehen und zur Art und Weise der Durchführung einer Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen treffen.

Für Kinder in Berliner Kitas gilt auf dieser Grundlage im Einzelnen weiterhin das Folgende:

  • Die Testpflicht gilt für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben.
    • Von der Testpflicht sind bereits immunisierte Kinder ausgenommen, also vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesene Kinder (wir empfehlen auch dieser Gruppe von Kindern die regelmäßigen Tests anzubieten) und Kinder, an denen ein COVID-19-Test auch in Form eines Lolli-Tests aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht durchgeführt werden kann, sofern die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird oder dies der Kita bekannt ist.
    • Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend.
    • Die Testungen werden grundsätzlich als Selbsttests durch die Sorgeberechtigten im häuslichen Bereich durchgeführt. Der Träger kann weiterhin bestimmen, dass die Tests für alle Kinder unter Aufsicht grundsätzlich oder an einzelnen Tagen in der Einrichtung vorgenommen werden oder dies als ergänzende freiwillige Möglichkeit anbieten.
    • Das Land Berlin stellt qualitätsgesicherte Tests zur Testung der Kitakinder bereit.
  • Der Test-to-stay-Ansatz wird fortgeführt.

Für Personal in Kitas gilt:

Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung sind, müssen, wie bisher, täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.

Für Eltern gilt:

Bei Begleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.

Der Musterhygieneplan Kita kommt nicht mehr zur Anwendung. Wir empfehlen gleichwohl auch wei- terhin die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder nutzt unsere App

Intervall und Vollsperrung der Mittelstrasse am 29. & 30.03

Filmarbeiten – Kirche der Himmelfahrt des Herrn

Zeitraum: 29.03.2022 – 30.03.2022

Sehr geehrte Eltern,
am 30.03.2022 führt die Big Window Productions Dreharbeiten in der Kirche der Himmelfahrt des
Herrn ( Mittelstraße, 12167 Berlin) durch.

Wir wollten sie darauf hinweisen, dass es zu Verzögerungen im Verkehr kommen kann.

Bitte beachten Sie:
Teilweise lntervallsperrung auf der Straße u. Gehweg (zu je 5min) in der Mittelstraße, da wir unsere Geschichte Vor und In der Kirche erzählen.

Vereinzelt kommt es zur Vollsperrung in dem Bereich.

Die Halteverbotszonen treten vom 29.03 – 30.03 in Kraft

Wir werden das Abgeben der Kinder in der Mittelstraße mit dem PKW Morgens und
Nachmittags vor und nach der Drehzeit am 30.03 gewährleisten

Alle erforderlichen Genehmigungen und Verträge liegen uns vor.

Bitte beachten Sie die Vollsperrung in der Mittelstraße
Zeitraum: Mi 30.03.22 von 11 :00 – 16:30 Uhr
Mittelstr./ Breite Str.•· Mittelstr. 34, 12167 Berlin

Zufahrten / Einfahrten zu den Grundstücken für Anlieger bleiben erhalten. Sollten Sie aus bestimmten Gründen in unseren Haltverbotszonen stehen, bitten wir Sie, Ihre Telefonnummer gut sichtbar im Fahrzeug zu platzieren. So können wir Sie telefonisch erreichen und verhindern, dass wir Sie auf Ihre Kosten abschleppen lassen müssen.

Bitte beachten Sie, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, deren Halter/innen nicht
unverzüglich auffindbar sind, auf Ihre eigenen Kosten abgeschleppt werden müssen.

Wir bemühen uns, die Einschränkungen für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir bedanken uns
für Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung!

Bei Fragen vorab melden Sie sich werktags zu üblichen Bürozeiten bei:
Herr Go!denbaum -Assistent Location Manager
01520 – 182 34 40 tim.goldenbaum@ufa.de

Während unserer Drehzeit wird unser Set-Manager -Frau Emberger- für Sie Ansprechpartner sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Big Window Productions

Quelle: Mail der KiTa Leitung

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder testet die brandneue App

Der aktuelle Speiseplan (28.03. – 01.04.) ist online

Ihr findet den Speiseplan im Hauptmenü, unter dem entsprechenden Menüpunkt, und über diesen Link

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder testet die brandneue App

Eingeschränkte Öffnungszeiten

Aufgrund der personellen Situation werden die Öffnungszeiten auf

07:00 – 17:30 Uhr, bis auf Weiteres, eingeschränkt.

Der Frühdienst findet in der Zeit von 7:00 -7:30 Uhr in der gelben Abteilung im Raum der Wüstenfüchse statt, der Spätdienst von 17:00 – 17:30 Uhr in der kleinen grünen Abteilung. In der Zeit dazwischen, sind alle Abteilungen besetzt.

Quelle: Mail der KiTa Leitung

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder testet die brandneue App

Aktuelle Information Öffnungszeiten & anderes

Die Öffnungszeiten sind seit gestern, 21.03.22, wieder von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Das Zähneputzen hat begonnen und die Turnhalle wird auch wieder mit den Kindern besucht.

Eltern, die nach der Wechselwäsche ( Austausch ) ihrer Kinder schauen möchten, dürfen einzeln das Haus betreten.

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder testet die brandneue App

Elterninformation vom 15.03.2022 & 56te Trägerinformation

Elterninformation zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner heutigen Sitzung hat der Senat den Wechsel vom eingeschränkten Regelbetrieb in einen

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zum 19.03.2022 beschlossen. Daher gilt ab diesem Datum Folgendes:

  • Alle Kinder erhalten ab diesem Zeitpunkt wieder eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins.
  • Es gelten wieder die regulären Öffnungszeiten Ihrer Kita.
  • Die Betreuung muss nicht mehr in festen Gruppen erfolgen.
  • Früh- und Spätdienste sind wieder anzubieten.
  • Zusatzangebote und Kita-Reisen sind wieder zulässig.
  • Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche wird zunächst fortgesetzt. Damit ist auch die Teilnahme Ihrer Kita an Test-to-Stay weiterhin möglich.
  • Die geltenden Hygienemaßnahmen bzw. -regeln sind nach wie vor zu beachten.

Wir weisen darauf hin, dass es – insbesondere aufgrund der weiterhin bestehenden pandemischen Lage – auch nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs noch zu Einschränkungen im Rahmen der Be- treuung, z. B. durch personelle Engpässe in der Kita, kommen kann. In diesem Fall wird sich Ihre Kita mit Ihnen und der Kita-Aufsicht abstimmen.

In einem weiteren Schritt ist dann bereits ab dem 01.04.2022 ein Wechsel vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den regulären Regelbetrieb zu erwarten. Über Einzelheiten hierzu werden wir Sie schnellstmöglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

56. Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner heutigen Sitzung hat der Senat den Wechsel vom eingeschränkten Regelbetrieb in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zum 19.03.2022 beschlossen.

Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes:

  • Alle Kinder erhalten ab diesem Zeitpunkt wieder eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins.
  • Es gelten wieder die Regel-Öffnungszeiten.
  • Das Erfordernis der Betreuung in möglichst stabilen Gruppen entfällt.
  • Früh- und Spätdienste sind in den Einrichtungen im Rahmen der angebotenen regulären Öff- nungszeiten bereitzustellen.
  • Die Betreuung von Kindern in Kooperationseinrichtungen ist wieder möglich.
  • Zusatzangebote durch Dritte in der Einrichtung sind zulässig.
  • Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche wird zunächst fortgesetzt. Damit ist auch die Teilnahme an Test-to-Stay weiterhin möglich.

Bitte beachten Sie die Regelungen im Musterhygieneplan zum Regelbetrieb unter Pandemiebedin- gungen, auch zu Themen wie beispielsweise Kita-Reisen, Verpflegung, Musik, Sport oder Eltern- abende.

Einschränkungen des Betreuungsbetriebs, zum Beispiel durch personelle Engpässe, sind der Kita- Aufsicht zu melden und mit dieser abzustimmen. Auch die allgemeinen Meldepflichten, z. B. bei Corona-Infektionsfällen in den Einrichtungen, bestehen weiter fort.

In einem weiteren Schritt ist dann bereits ab dem 01.04.2022 insbesondere aufgrund der neuen (bundesgesetzlichen) Rahmenbedingungen ein Wechsel vom Regelbetrieb unter Pandemiebedin- gungen in den regulären Regelbetrieb zu erwarten. Über Einzelheiten hierzu werden wir Sie schnellstmöglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder testet die brandneue App

55.te Trägerinformation (Stand 02.03.2022)

55.te Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,
in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind angesichts der insgesamt positiven Entwicklung des pandemischen Geschehens bzw. seiner Auswirkungen erste Lockerungen vorgenommen worden. Weitere werden folgen. Vor diesem Hintergrund soll auch der Betreuungsbetrieb in den Berliner Kindertageseinrichtungen sukzessive und vorsichtig geöffnet werden.

Erste Schritte werden ab dem 07.03.2022 möglich sein. In Anbetracht des nach wie vor bestehenden deutlichen Infektionsgeschehens und der daraus resultierenden personellen Engpässe bleiben die Kindertageseinrichtungen vorerst jedoch im eingeschränkten Regelbetrieb. In Abhängigkeit von den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben ist ab dem 21.03.2022 eine Öffnung hin zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vorgesehen. Dabei bleiben die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
(1) Beibehaltung des eingeschränkten Regelbetriebs bis zum 20.03.2022.
(2) Ab dem 07.03.2022 dürfen Eltern die Kitas mit FFP2-Maske wieder betreten, um ihre Kinder zu bringen oder abzuholen. Dabei ist das Abstandsgebot der Erwachsenen untereinander zu beachten.

(3) Die Betreuung der Kinder soll weiterhin in stabilen Gruppen stattfinden. Kitas, die dies aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht umsetzen können, erhalten die Möglichkeit, ihre Gruppen zu öffnen und von der maximalen Obergrenze von 25 Kindern abzuweichen. Bitte setzen Sie sich
hierzu mit Ihrer zuständigen Kitaaufsicht in Verbindung.
(4) Die Reduzierung des Betreuungsumfangs auf mindestens 7 Stunden, beispielsweise aufgrund von Personalengpässen, ist weiterhin zulässig, sofern dieses aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
(5) Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche wird zunächst fortgesetzt.
(6) Die Hygienemaßnahmen gemäß Musterhygieneplan sind weiter zu beachten.
Wir bitten Sie bereits heute, in Ihren Einrichtungen Vorsorge für den Übergang in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zu treffen. An die Beschäftigten, welche sich bisher nicht für eine Impfung entscheiden konnten, appellieren wir erneut, sich impfen zu lassen. Gegebenenfalls kommt für
sie der neue Impfstoff Novavax in Betracht, der in Berlin erstmalig am 28.02.2022 angeboten werden konnte. Bitte informieren Sie sich über dessen Verfügbarkeit über die Ihnen bekannten Adressen.

Nach der 54. Trägerinfo haben uns Fragen und Hinweise erreicht, die wir in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern im Folgenden beantworten bzw. aufgreifen:
Kinder sowie Beschäftigte als Kontaktpersonen zu einer Person (d. h. Kind oder Erwachsener) mit positivem PCR- oder Antigen-Schnelltest können die Kita weiter besuchen bzw. in der Kita tätig sein, sofern sie symptomfrei sind und an den fünf folgenden Kalendertagen negativ getestet werden („Test-to-Stay“).

Für Kinder oder Beschäftigte, die als Kontaktperson an „Test-to-Stay“ teilnehmen, also an fünf
aufeinanderfolgenden Tagen getestet werden, ist keine abschließende Testung durch eine anerkannte Teststelle oder ein Testzentrum erforderlich. Für Kinder, die sich in Quarantäne befinden,
ist eine Freitestung erforderlich.

Kinder, die am „Test-to-Stay“-Verfahren teilnehmen und für die daher auch keine Quarantäne
angeordnet ist, dürfen sich entsprechend auch außerhalb der Kita ohne Einschränkung bewegen.

Personen, die der Testpflicht nicht unterliegen (Kinder unter einem Jahr, geimpfte und kürzlich
genesene Kinder, Kinder, die nicht getestet werden können) sowie geboosterte Beschäftigte können die Kita auch als Kontaktperson ohne tägliche Testung besuchen bzw. dort tätig sein. Diesen
Personen wird empfohlen, freiwillig am „Test-to-Stay“-Verfahren teilzunehmen.

Nachtestung nach einem positiven Antigen-Schnelltest bzw. Lollitest: Sofern die Testung unter
fachkundiger Aufsicht erfolgt ist (z. B. in der Kita unter Aufsicht einer geschulten Kollegin bzw. eines geschulten Kollegen), besteht keine Pflicht zur Nachtestung in einem Testzentrum oder einer
zertifizierten Teststelle. Das positive Ergebnis eines Antigen-Schnelltests bzw. Lolli-Tests (Selbsttests) ohne fachkundige Aufsicht ist mittels einer Antigen-Nachtestung einer zertifizierten Teststelle zu überprüfen.

Verlässlichkeit der Lolli-Tests

Verschiedentlich wurde von Trägern, Kitaleitungen und besorgten Familien auf eine zu geringe Sensitivität der Lolli-Tests hingewiesen. Die von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung gestellten Tests des Herstellers „Anhui Deepblue“ (Test-ID AT1288/21) entsprechen den Kriterien des Paul-Ehrlich–Instituts und sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) gelistet. Zur Sicherung der Qualität wurden bei der Produktauswahl ausschließlich Produkte zur Anwendung als Spuck- bzw. Lolli-Test mit einer vergleichbar hohen Sensitivität sowie die Geeignetheit für Omikron berücksichtigt. Bekannt ist eine unterschiedliche Sensitivität des Tests bei unterschiedlichen Viruslasten. Die angestrebte Sicherheit wird daher insbesondere durch die dreimal pro Woche stattfindende serielle Testung und Testpflicht in Verbindung mit „Test-to-Stay“ erreicht. Mindestens 30 Minuten vor der Testung sollten die Kinder weder essen, trinken noch ihre Zähne putzen. Am besten wird die Testung direkt morgens nach dem Aufstehen durchgeführt. Bitte beraten Sie die Eltern entsprechend.
Die verpflichtende Testung von Kindern und Beschäftigten ist eine wichtige Maßnahme, die dem Gesundheitsschutz und der Aufrechterhaltung des Kitabetriebes dient. Nicht weniger wichtig ist und bleibt die Beachtung der etablierten Hygienemaßnahmen.

Zutritt für medizinisches und therapeutisches Personal.

Nicht zuletzt bitten wir Sie, dem Personal der Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrische Zentren (KJA/SPZ) sowie dem Personal der Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) e. V. (LAG), den Zutritt zu Ihren Einrichtungen zu ermöglichen. Die medizinisch-therapeutische und heilpädagogisch-psychologische Versorgung von Kindern mit Behinderungen ist sicherzustellen. Die Förderung der Zahn- und Mundgesundheit der Kinder ist entsprechend der Vorgaben des § 9 Abs. 3 KitaFöG sowie § 2 der Verordnung über die Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst in Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen des Landes Berlin zu unterstützen.

Wir bedanken uns für Ihre durchgehende, tatkräftige Unterstützung bei der Bewältigung dieser Pandemie!


Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder testet die brandneue App

Elterninformation vom 02.03.2022

Elterninformationen Ausblick auf Öffnungsschritte im Kita-Betrieb

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der insgesamt positiven Entwicklung des pandemischen Geschehens und seiner Auswir­kungen sind in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens erste Lockerungen erfolgt. Im Kitabe­reich fallen das Infektionsgeschehen und die daraus resultierenden personellen Engpässe leider nach wie vor deutlich aus. Deshalb verbleiben die Kitas vorerst im eingeschränkten Regelbetrieb.

Die Träger sind jedoch bereits jetzt gebeten worden, unter Beachtung des Infektionsgeschehens und aller nötigen Hygienemaßnahmen, eine Öffnung vorzubereiten.

Erste Schritte hierzu beginnen am 07.03.2022. In Abhängigkeit von den bundes- und landesrechtli­chen Vorgaben ist ab dem 21.03.2022 die Umstellung hin zum Regelbetrieb unter Pandemiebedin­gungen vorgesehen. Wir beachten dabei die aktuellen Entwicklungen.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

  1. Beibehaltung des eingeschränkten Regelbetriebs bis zum 20.03.2022.
  • Ab dem 07.03.2022 dürfen Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die Kitas mit FFP2- Maske wieder betreten, um Ihre Kinder zu bringen oder abzuholen. Dabei bitten wir Sie, das Abstandsgebot untereinander zu beachten und den Aufenthalt in den Kita-Räumen möglichst kurz zu halten.
  • Die Betreuung der Kinder soll weiterhin in stabilen Gruppen stattfinden. Kitas, die dies aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht umsetzen können, erhalten die Möglich­ keit, Ihre Gruppen zu öffnen und von der maximalen Obergrenze von 25 Kindern abzuwei­chen.
  • Die Reduzierung des Betreuungsumfangs auf mindestens 7 Stunden, beispielsweise aufgrund von Personalengpässen in den Einrichtungen, ist weiterhin zulässig, sofern dieses aus organi­satorischen Gründen erforderlich ist.
  • Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche soll zunächst fortge­ setzt werden.
  • Die Hygienemaßnahmen gemäß Musterhygieneplan gelten nach wie vor.

Test-to-Stay

Zum Thema Test-to-Stay können wir Ihnen in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern folgende er­gänzende Hinweise geben:

  • Kinder sowie Beschäftigte als Kontaktpersonen zu einer Person (Kind oder Erwachsener) mit positivem PCR- oder Antigen-Schnelltest können die Kita weiter besuchen bzw. in der Kita tätig sein, sofern sie symptomfrei sind und an den fünf folgenden Kalendertagen negativ ge­testet werden (,,Test-to-Stay”).
  • Für Kinder oder Beschäftigte, die als Kontaktperson an „Test-to-Stay” teilnehmen, also an fünf aufeinanderfolgenden Tagen getestet werden, ist keine abschließende Testung durch eine anerkannte Teststelle oder ein Testzentrum erforderlich. Für Kinder, die sich in Quaran­täne befinden, ist eine Freitestung hingegen erforderlich.
  • Kinder, die an „Test-to-Stay” teilnehmen und für die daher auch keine Quarantäne angeord­net ist, dürfen sich entsprechend auch außerhalb der Kita ohne Einschränkung bewegen.
  • Personen, die der Testpflicht nicht unterliegen (Kinder unter einem Jahr, geimpfte und kürzlich genesene Kinder, Kinder, die nicht getestet werden können) sowie geboosterte Beschäftigte können die Kita auch als Kontaktperson ohne tägliche Testung besuchen bzw. dort tätig sein. Diesen Personen wird empfohlen, freiwillig am „Test-to-Stay”-Verfahren teilzunehmen.

Verlässlichkeit der Lolli-Tests

Verschiedentlich wurden wir u. o. von besorgten Familien auf eine zu geringe Sensitivität der Lolli­ Tests hingewiesen. Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung ge­stellten Tests des Herstellers „Anhui Deepblue” (Test-lD AT1288/21) entsprechen den Kriterien des Paul-Ehrlich-lnsfiluts und sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Zur Sicherung der Qualität wurden bei der Produktauswahl ausschließlich Produkte zur Anwendung als Spuck- bzw. Lolli-Test mit einer vergleichbar hohen Sensitivität sowie die Geeignet­heit für Omikron berücksichtigt. Bekannt ist eine unterschiedliche Sensitivität des Tests bei unter­schiedlichen Viruslasten. Die angestrebte Sicherheit wird daher insbesondere durch die dreimal pro Woche stattfindende serielle Testung und Testpflicht in Verbindung mit „Test-to-Stay” erreicht.

Wir empfehlen Ihnen, die Kinder direkt morgens nach dem Aufstehen zu testen. Mindestens 30 Minu­ten vor der Testung sollten die Kinder weder essen, trinken noch ihre Zähne putzen.

Die verpflichtende Testung von Kindern und Beschäftigten ist eine wichtige Maßnahme, die dem Ge­sundheitsschutz und der Aufrechterhaltung des Kitabetriebes dient.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung dieser Pandemie.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder testet die brandneue App