Terminänderung – Fotoverkauf in der KiTa, am 01.06.2022

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Am 31.05.2022 01.06.2022 von 14:30 – 17:00 Uhr findet der Fotoverkauf, mit der Fotografin Frau Ziesche, statt.
Ihr könnt bar, oder mit EC Karte, zahlen.
Der Verkauf findet im Garten statt. In einem abgetrennten Bereich zwischen der gelben und der grünen Abteilung.

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10. Deutscher Diversity Tag

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Auszug aus der Pressemitteilung vom 13.05.2022

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Dr. Melanie Leonhard, Hamburger Familiensenatorin: „Kinder und Jugendliche und ihre Bedürfnisse wurden während der Pandemie zu wenig gesehen. Diese Erkenntnis wurde mittlerweile zwar vielfach wiederholt, sie darf aber nicht folgenlos bleiben. Wir benötigen weiter gut ausgestattete Strukturen, um für Kinder und Jugendliche gute Angebote zu machen. Das heißt nicht immer, dass etwas Neues erfunden werden muss – vielfach sind die bestehenden Strukturen sinnvoll und geeignet, und könnten beispielsweise durch zusätzliche Bundesprogramme weiter gefördert werden. Das gilt insbesondere auch für den Bereich der Kindertagesbetreuung: Der Ausbau der Kitas geht, qualitativ wie quantitativ, voran. Die Mittel, die der Bund im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes bereitgestellt hat, sind weiter erforderlich, um diesen Ausbau voranzubringen.“


Link zur ganzen Pressemitteilung

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz bietet verschiedene Instrumentarien für eine bessere Kinderbetreuung in ganz Deutschland und soll eigenverantwortlich vor Ort gestaltet werden. Die Bundesländer wählen die Bereiche aus, in die investiert werden soll und entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen.

Aus zehn Handlungsfeldern und Maßnahmen wählen die Länder die Bereiche, in denen sie mit Hilfe des Gute-KiTa-Gesetzes zur Beitragssenkung investieren wollen.

Jedes der 16 Bundesländer schließt dazu mit dem Bund individuelle Verträge. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel dort ankommen, wo sie benötigt und auch eingesetzt werden.

Das Gute-KiTa-Gesetz in Berlin

Da die Berliner Kitas in Berlin schon gebührenfrei sind, setzt Berlin verstärkt auf die weitere Verbesserung der Kita-Qualität.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres legt den Schwerpunkt für Berlin auf die Fachkräfte und die Stärkung der Kindertagespflege: “Deshalb entlasten wir die Leitungen und flankieren den Quereinstieg. Wir stärken Kitas in sozial schwierigen Gebieten, indem wir einen finanziellen Anreiz setzen, dort zu arbeiten. Auch für die Tagesmütter und -väter haben wir deutliche Verbesserungen vereinbart“.

Die ersten Maßnahmen können rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 finanziert werden. Die 239 Mio. Euro für Berlin verteilen sich wie folgt:

  • Jahr 2019: 21,56 Mio. Euro
  • Jahr 2020: 43,43 Mio. Euro
  • Jahr 2021: 87,16 Mio. Euro
  • Jahr 2022: 87,16 Mio. Euro.

Berlin hat mit dem Bund folgende Maßnahmen vereinbart:

  1. Kita-Leitungen stärken: Zweistufige Verbesserung des Kita-Leitungsschlüssels in 2019 und 2020. Künftig soll die Leitung einer Kita ab 85 Kindern von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit in den Kita-Gruppen freigestellt werden. In Kitas mit weniger Kindern erfolgt die Freistellung anteilig. Geplant ist, dass ein Teil des Leitungsschlüssels auch über eine Verwaltungsassistenz abgedeckt werden kann.
  2. Brennpunktzulage: Für Beschäftigte in sozial belasteten Regionen soll es ab August 2021 einen finanziellen Anreiz geben. Kita-Träger müssen einen Antrag stellen und sich verpflichten, die Zahlungen an die Beschäftigten weiterzugeben.
  3. Quereinstieg begleiten: Das System der Anleitungsstunden wird auf weitere Zielgruppen ausgedehnt. Für Quereinsteigende aus verwandten Berufen, zur Umsetzung einer besonderen Konzeption sowie von sog. sonstigen geeigneten Personen werden im ersten Jahr der Tätigkeit zwei Stunden pro Woche für die fachliche Anleitung finanziert. Für Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung werden zusätzlich zu den bisherigen Anleitungsstunden noch Vor- und Nachbereitungszeiten finanziert. Auszubildende nicht-deutscher Herkunftssprache und Personen mit ausländischen sozialpädagogischen Abschlüssen werden gezielt unterstützt.
  4. Neue Fachberatungen: Ziel ist ein strukturiertes Qualitäts-Unterstützungssystem für die Kita-Praxis. Dieses soll das System der internen und externen Evaluation ergänzen und weiterentwickeln.
  5. Bessere Ausstattungen: Über ein Förderprogram soll die Verbesserung von Räumen z.B. für Barrierefreiheit und gesundheitsfördernde Arbeitsplätze unterstützt werden.
  6. Starke Kindertagespflege: Für 2020 ist eine deutlich höhere Vergütung mit einer neuen Vergütungsstruktur geplant. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbare pädagogische Arbeit) von vier Stunden pro Kind im Monat werden finanziert. Letzteres erfolgt bereits rückwirkend zum 1.1.2019. Außerdem wird eine Berliner Koordinierungsstelle für die Kindertagespflege eingerichtet.
  7. Einrichtung eines Heilpädagogischen Fachdienstes in den 16 Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren als neues Beratungsangebot für Eltern von Behinderung bedrohter und betroffener Kinder und für Kitas. Das spezialisierte Betreuungsangebot für schwerstmehrfachbehinderte Kinder wird erweitert.
  8. Ein Qualitäts- und Steuerungsteam bei der Senatsverwaltung wird den fortlaufenden Qualitätsprozess fachlich begleiten, Träger von Kindertageseinrichtungen für neue Herausforderungen sensibilisieren und Vernetzungsarbeit leisten.

    Link zur Seite der Senatsverwaltung

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Der aktuelle Speiseplan (16.05. – 20.05.) ist online

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Ihr findet den Speiseplan im Hauptmenü, unter dem entsprechenden Menüpunkt, und über diesen Link

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Überprüfung der Masernschutzimpfung, und andere Infos

Die KiTa hat die Auflage zu überprüfen, ob alle Kinder gegen Masern geimpft sind. Bitte bringt die Impfpässe eurer Kinder mit und zeigt dem pädagogischen Fachpersonal den Eintrag der Impfung.

Desweiteren wird sich das Personal weiterhin 2x die Woche testen. Die Testpflicht ist nur für Kinder aufgehoben. Selbstverständlich erhaltet ihr weiterhin Tests für die Kinder von der KiTa, wenn ihr unsicher seid bei Unwohlsein des Kindes.

Aus einer Abteilung kam die Anfrage, ob es wieder einen Kuchenverkauf in der KiTa geben darf. Da die KiTa, durch den Träder, weiterhin in der Test-und Maskenpflicht ist, ist es noch nicht gestattet Kuchen vor der Kita zu verkaufen. Auch die Eltern dürfen sich noch nicht zum Verkauf anbieten. Die KiTa Leitung bedauert dies, hofft aber dass es bald wieder möglich sein wird einen Kuchenverkauf zu organiseren.

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58. Trägerinformation, vom 28.04.2022

Sehr geehrte Trägervertretung,
sehr geehrte Kitaleitung,
sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner Sitzung am 26. April 2022 hat der Senat die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) verlängert. Damit gilt unverändert, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für den Bereich der Kindertagesförderung sowohl das Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Testpflicht als auch die Art und Weise der Durchführung einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus regeln kann.

Auf dieser Grundlage wird, u. a. auch mit Blick auf das in der Altersgruppe der unter 6-Jährigen rückläufige Infektionsgeschehen, für die Zeit ab dem 8. Mai 2022 festgelegt, dass die bislang bestehende allgemeine, regelmäßige Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege entfällt.

Mit dem Wegfall der Testpflicht entfällt zugleich der Test-to-stay-Ansatz. Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen alleine in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Ist es innerhalb einer Einrichtung zu einem Ausbruchsgeschehen gekommen oder hatte eine Person (Kind oder Erwachsener) Kontakt zu einer anderen infizierten Person, können Träger bzw. Kitas anlassbezogene Testungen anbieten. Die Durchführung der Tests erfolgt in die-sen Fällen auf freiwilliger Basis.

Mit dem beigefügten Elternschreiben machen wir erneut darauf aufmerksam, dass sympto-matische bzw. kranke Kinder, auch jenseits der Pandemie, die Kita grundsätzlich nicht besu-chen sollen. Dies betrifft in der Regel auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Wenn Kinder die Kita trotz leichter Erkältungssymptome besuchen sollen, ist den Einrichtun-gen von den Eltern eine schriftliche Bestätigung über eine Testung mit negativem Ergebnis vorzulegen bzw. ein anlassbezogener Test vor Ort durchzuführen.

Das Land Berlin stellt den Trägern für anlassbezogene Testungen qualitätsgesicherte Nasal-Tests (1 Test pro Kind und beschäftigter Person/Woche) zur Verfügung, siehe auch unsere E-Mail vom 12. April 2022 zur Ausgabe nasaler Antigen-Schnelltests für Kinder.

Wir empfehlen Ihnen weiterhin die Einhaltung der bekannten Schutz- und Hygienemaßnah-men.

Bitte beachten Sie zudem, dass die allgemeinen Meldepflichten, zum Beispiel bei Corona-Infektionsfällen in den Einrichtungen, unbenommen des Wegfalls der Testpflicht bestehen bleiben.

Für die kommende Zeit – und auch mit Blick auf den Herbst – gilt selbstverständlich, dass wir das Infektionsgeschehen und die weitere Entwicklung der Pandemie fortwährend aufmerk-sam beobachten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

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Der aktuelle Speiseplan (02.05. – 06.05.) ist online

Ihr findet den Speiseplan im Hauptmenü, unter dem entsprechenden Menüpunkt, und über diesen Link

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