Informationen der Senatsverwaltung zur erneuten Schließung der KiTas – 01.04.2021

Alle Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen werden wegen des steigenden Infektionsrisikos ab 8. April geschlossen. Die Einrichtungen der Kindertagesförderung bieten eine Notbetreuung für jene Eltern an, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit dringend auf eine solche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Mindestens ein Elternteil muss dabei in einem systemrelevanten Bereich beruflich tätig sein. Die Liste der Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung finden Sie hier.

Ebenfalls die Notbetreuung in Anspruch nehmen können Eltern von Vorschulkindern, Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können sowie Eltern, bei deren Kindern aus besonders dringenden pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist. Dies ist bei Kindern mit Behinderung, Kindern am Übergang zur Schule, Kindern mit einem Sprachförderbedarf sowie bei Kinderschutzfällen der Fall.

Auf eine Auslastungsobergrenze wurde verzichtet. Wir beobachten die Entwicklung der Auslastung und passen die Regelung gegebenenfalls an. Alle anspruchsberechtigten Eltern bzw. Personensorgeberechtigten bleiben aufgefordert, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit den Einrichtungen abzustimmen. In diesem Sinne müssen der außerordentlich dringliche Betreuungsbedarf und das Kriterium der Systemrelevanz zusammen vorliegen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben zur erneuten Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Antragsformular Notbetreuung

Hier geht es zum PDF Download

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Mustervorlage der Senatsverwaltung

Kinder mit Erkältungssymptomatik werden nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Alternativ kann das Ergebnis eines aktuellen negativen Schnelltests/Selbsttests vorgewiesen werden. Die Durchführung und Aktualität des Tests sind durch Eigenerklärung oder Bescheinigung der Teststelle zu bestätigen.

Wichtiger Hinweis aus der Trägerinformation:
“Sofern Eltern die Möglichkeit des Tests nutzen, bitten wir Sie zu beachten, dass die einmalige Vorlage eines negativen Testergebnisses durch die Eltern ausreichend ist, um wieder Zugang zum Betreuungsangebot zu erhalten. Es ist auch nicht erforderlich, dass Kinder, die symptomfrei sind, einen abschließenden Test zur Bestätigung der Gesundung vorlegen müssen. Eine diesbezügliche Testpflicht im Sinne einer „Gesundtestung“ besteht nicht.”

Anbei die Mustervorlage der Senatsverwaltung

Download Mustervorlage als PDF

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12. Brief an die Eltern zum Betreuungsbetrieb ab dem 29. März 2021 und Ergänzung zu den Negativtests

Hier geht es zu den PDF Dateien:
12ter Elternbrief & Ergänzende Informationen zum 12ten Elternbrief

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11. Brief an die Eltern zur Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab dem 9. März 2021

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Elterninformationen zur Schließung der Kitas bis zum 14.02.2021 sowie zum Anspruch auf Notbetreuung

Hier geht es zur PDF Datei

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Antrag auf Notbetreuung ab dem 25.01.2021

Wer ab Montag den 25.01.2021 einen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf hat und deren Tätigkeit zugleich auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist, meldet sich bitte im Büro und füllt einen Antrag für die Notbetreuung aus. Für Kinder, die derzeitig schon betreut werden, muss nur der Antrag ausgefüllt werden. 

 Ab dem 22. Februar 2021 wird der Zugang zur Notbetreuung moderat erweitert: Die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht. Der bevorstehende Übergang in die Schule sowie Sprachförderbedarf werden als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt.

Voraussetzung für die Notbetreuung ist weiterhin, dass die Eltern entweder einen sog. systemrelevanten Beruf ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen und die Kinderbetreuung nicht anders organisiert werden kann. Wird die zulässige Auslastungsgrenze nicht überschritten, dürfen auch Kinder mit einem dringenden Betreuungsbedarf die Notbetreuung in Anspruch nehmen, deren Eltern nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten.

Hier geht es zum Antragsformular

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Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 14.12.2020

Link zur Seite der Seantsverwaltung

Direkt zum PDF

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22. Trägerinformation – Betreuungsbetrieb im Land Berlin ab dem 16.12.2020

Auszug aus der Trägerinformation bzgl. Notversorgung in Zusammenhang mit systemrelevanten Berufen

“Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen des ersten Lockdown verzichtet die für Jugend zuständige Se-natsverwaltung in der vor uns liegenden Phase vorerst auf die Anwendung der Liste systemrelevanter Berufsgruppen. So soll gleichermaßen sichergestellt werden, dass alle Eltern zunächst die Möglichkeiten einer häuslichen Betreuung prüfen bzw. die Möglichkeit behalten sollen, im Falle außerordentlich dring-licher Betreuungsbedarfe ein Angebot der Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können.
In diesem Sinne sollen die Kitas flächendeckend eine bedarfsgerechte Notversorgung für die betroffenen Berliner Familien bereitstellen.”

Link zur Webs ite der Senatsverwaltung

Direkt zum PDF

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Bundesweiter Lockdown vom 16.12. – 10.01.2021

Es ist davon auszugehen dass die KiTa Leitung morgen entsprechend informiert

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6. Brief an die Eltern zur aktuellen Situation der Senatsverwaltung 06.11.2020

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