Freundeskreis/Förderkreis für unsere KiTa

Wichtiger Hinweis: Es geht nicht um die Gründung eines Fördervereins 😉

Liebe Eltern,

viele KiTas haben einen eigenen Förderverein.
Da die öffentlichen Fördermittel nicht mehr so fließen wie früher, sind es die Fördervereine, die versuchen, Geld und Spenden für ihre Institutionen zu sammeln.
Jedoch erfordert ein solcher Verein auch einiges an Arbeit.
Man braucht eine Satzung, muss eine Gründungsversammlung durchführen und Wahlen abhalten (um Vorstand, Schatzmeister, usw.) zu wählen.
Desweiteren ist es notwendig dass alle Mitglieder des gewählten Vorstands zur Anmeldung und Eintragung in das Vereinsregister beim Notar erscheinen.
Abschließend muss dann noch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragt werden.

Aber, es gibt auch einfacherer Möglichkeiten 🙂

“Eine Alternative zum Förderverein ist der Förderkreis / Freundeskreis.
Der Förderkreis kann einfach ad hoc durch Votum der Anwesenden gegründet werden. Er benötigt keinen formalen Vorstand, kann aber Sprecher oder Vertreter benennen. Dies hat aber keine rechtliche Wirkung wie beispielsweise im Vereinsrecht. In seinem Wesen entspricht er einem Arbeitskreis.

Er kann jederzeit durch Votum der Mitwirkenden oder der Trägerorganisation formlos eingerichtet oder aufgelöst werden. Gleichwohl gibt es auch langjährig und sehr erfolgreich im Fundraising agierende Förderkreise.

Der große Vorteil eines Förderkreises ist, dass er problemlos an eine bestehende Organisation angedockt werden kann und damit parallel zu existierenden Gremien engagierte Personen in die Arbeit eingebunden werden können. Dem Namen nach kann auch ein Förderkreis einen „Vorstand“ benennen, um nach außen stärker wirken zu können.” (Quelle)

Durch die Gründung eines Freundskreises / Förderkreises hätten wir mehr Möglichkeiten gezielt unsere Einrichtung zu unterstützen.
So könnten wir zB Sachspenden bei großen Firmen anfragen, DB, oder eine Anmeldung bei Portalen wie Schulengel vornehmen.

Interessierte Eltern können sich gerne per E-Mail an

kitamittelstrasse@gmail.com

melden 🙂

Ich stelle dann, wenn gewünscht, den Kontakt untereinander her.
Und eine Freundin gäbe es schon, aber sie bräuchte noch ein paar Mitstreiter 😉

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GEV Sitzung Protokoll, 28.09.2021

Das Protokoll ist unter Vorbehalt. Nachträgliche Änderungen, falls erfoderlich, werden deutlich sichtbar gemacht.

Wahl der Gesamtelternvertreter

Blaue Abteilung – Pamela Rall

Gelbe Abteilung – Catrin Rees

Grüne Abteilung – Es konnte kein Vertreter gewählt werden, da die beiden Anwesenden EV der grünen Abteilung sich nicht zur Wahl stellen wollten. Florian Baumann übernimmt noch bis ein neuer GEV gewählt werden konnte.

Die EV haben darum gebeten dass die Einladung zum GEV in Zukunft schriftlich erfolgt, inklusive Tagesordnung.

KiTa Fotograf

In den letzten Jahren kam kein Fotograf weil der logistische Aufwand für die Mitarbeitenden zu hoch gewesen sei. Aufgrund des Wunsches vieler Eltern, dass wieder ein Fotograf kommt, hat die Leitung mit den Mitarbeitenden nun abgestimmt dass wieder ein Fotograf kommen darf, mit folgenden Einschränkungen

  • keine Geschwisterbilder
  • in der Krippe nur Gruppenbilder
  • Fotos müssen draußen gemacht werden

    Zusätzlich soll geklärt werden ob es mehr Fotos aus dem KiTa Alltag geben kann. Jede Abteilung verfügt über eine Digitalkamera, jede Gruppe über eine Speicherkarte. Die EV fragen nochmals in ihren Gruppen an welche Eltern mit Fotos einverstanden sind, danach kann nach Möglichkeiten zur Durchführung gesucht werden.
Entwicklungsgespräche,

sollen zu einem festen Zeitpunkt, um den Geburtstag herum, stattfinden & vor den Wechsel in die Schule. Die Leitung hat zugesagt die Mitarbeitenden nochmals daran zu erinnern und zur Einhaltung der Vorgabe anzuhalten.

Sprachlerntagebücher

Die Mitarbeitenden sind angehalten die Sprachlerntagebücher zu führen, die Leitung kontrolliert stichprobenartig. Die Leitung Die Leitung hat zugesagt die Mitarbeitenden nochmals daran zu erinnern und zur Einhaltung der Vorgabe anzuhalten.

KiTa Ausschuss

Da die KiTa mehr als 45 Kinder betreut sollte ein Kindertagesstättenaus-
schuss gebildet werden, entsprechend §14 Abs 6 des Leitfadens für die Elternvertretung in Berliner Kindertagesstätten.

GEV Sitzungen

Es sollen jährlich mehr Termine stattfinden. In jedem Quartal einer. Die nächste GEV ist für den 07.12 um 16:30 Uhr angesetzt. Aufgrund der Jahreszeit findet der Termin drinnen statt. Die Leitung gibt rechtzeitig die Vorgaben (mit oder ohne Maske, 2G oder 3G) bekannt.

Personalschlüssel

Die Leitung lässt den EV den Personalschlüssel zukommen, damit die Eltern einsehen können wieviel Personal, mit wie vielen Arbeitsstunden für welche Gruppen eingeplant ist.

Schliesstage

Die Schließtage sind so wie bereits auf den Elternabenden kommuniziert, hier einzusehen.
Die Notbetreuung findet die nächsten drei Jahre, während der Sommerschließung, in einer anderen KiTa statt. Eltern müssen sich rechtzeitig bei der KiTa Leitung melden, schriftlich oder telefonisch, wenn sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Die dreiwöchige Sommerschließzeit wurde von den Mitarbeitenden der KiTa erwünscht. Für das nächste Jahr wünschen sich einige Eltern eine nur zweiwöchige Schließzeit. Der Zeitpunkt der Sommerschließung ist unabhängig von den Sommerferien im Land Berlin. Da KiTa Jahr startet immer zum 01.08, die Sommerschließung muss entsprechend vorher beendet sein.

Betreten der KiTa durch Eltern, Zähneputzen und Gruppenfrühstück

Grundsätzlich dürfen Eltern im Land Berlin KiTas betreten, mit Abstand und Maske, und auch das Zähneputzen ist laut Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen e.V. als wichtig und sicher durchführbar bewertet worden. Laut KiTa Leitung ist die Reinigung des Waschraums, nach Nutzung einer Gruppe, das Problem. Von einem Gruppenfrühstück ist, laut Musterhygieneplan, abzusehen. Die stellt aber kein ausdrückliches Verbot dar. Der KiTa Leitung ist es nicht möglich selbst eine Entscheidung in diese Punkten zu fällen, sie muss sich an eine übergeordnete Stelle wenden. Deshalb werden diese Punkte morgen, am 29.09., bei dem Regionaltreffen der KiTas, von der Leitung adressiert. Die GEV fragen Freitag, 01.10., bei der Leitung nach welche Ergebnisse erzielt wurden, sollte sich die Leitung bis dahin nicht bei den EV gemeldet haben.

Die Antwort der KiTa, in Stichworten. (Nachtag vom 04.10.`21)

  • Die Eltern der KiTa dürfen die Kita, nach wie vo, nicht beterten
  • Die Leitung geht davon aus dass ab Dezember, diesen Jahres, wieder in der Kita eine Zahnputzreinigung (Zähnputzen) stattfindet.
  • Über die Bereitstellung eines Gruppenfrühstücks, welche anscheiend nicht untersagt/verboten ist wird mit den Miatarbeiterinnen abgestimmt. Die GEV nehmen sich vor bei diesem Thema nochmals nachzuhacken da ein Gruppenfrühstück an sich nicht verboten ist, Laut Musterhygieneplan welchem die KiTa Mittelstrasse, in mehreren p nicht

Sonnenschutz

Die Rennmäusegruppe (gelbe Abteilung) erhält am kommenden Dienstag eine Markise. Die Gruppe ist aufgrund ihrer Lage besonders der Sonne ausgesetzt, die Räumlichkeiten haben sich stark aufgeheizt.

Förderverein

Es stehen oft nicht genug Mittel zur Verfügung um Anschaffungen zu tätigen, zB Spielzeuge, Sonnenschutz etc. Es besteht die Möglichkeit einen Förderverein zu gründen, dies ist jedoch mit viel Arbeit verbunden. Die Elternschaft wird dennoch angefragt, ggf. finden sich Bereitwillige welche einen Verein gründen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit Gruppenintern anzufragen ob Eltern für einen konkreten Zweck spenden möchten.

Externe Angebote

Musik – in Zukunft wird jede Gruppe, einmal in der Woche, von einer Absolventin der Musikhochschule besucht, welche mit den Kindern musiziert.

Sport – Kokitu ist noch nicht wieder genehmigt worden, die Leitung steht aber im Kontakt zum Anbieter. Zudem gehen nun auch die Erzieherinnen einmal in der Woche mit den Kindern in die Trunhalle.

Logopäde – derzeit noch nicht wieder im Einsatz

Ergotherapeut – ist wieder in der KiTa tätig

Diensthandy

Die KiTa erhält EIN Mobiltelefon welches Mitarbeitende, zB, auf Ausflüge mitnehmen können um schnell Kontakt zu Eltern oder Leitung aufzunehmen. Die Mitarbeitenden sind angehalten ihre privaten Handys während der Arbeit nicht zu nutzen.

Der aktuelle Speiseplan (27.09. – 01.10.) ist online

Ihr findet den Speiseplan im Hauptmenü, unter dem entsprechenden Menüpunkt, und über diesen Link

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Hygieneplan für die Mittelstrasse

Hier der aktuelle geltende, vom Musterhygieneplan abweichende, Hygieneplan der KiTa Mittelstrasse. Stand Janaur 2021

Allgemeine Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln der KiTa Mittelstrasse 6

Generelles


Die Kinder sind nur von einer berechtigten Person in die KiTa zu bringen und abzuholen.


Besichtigungen für Familien, denen ein Platz angeboten wird, werden mit nur einem Elternteil durchgeführt.

Alle Personen, die die KiTa betreten, müssen sich die Hände am dem dafür vorgesehenen Spender desinfizieren, eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und auf einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Erwachsenen achten.

Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten (Einmaltaschentücher verwenden und diese sofort entsorgen; Husten und Niesen in die Ellenbeuge)

Hygienemaßnahmen

Es gelten die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie oben beschrieben.

Alle Mitarbeiter/innen steht ein Händedesinfektionsmittel in den Bädern zur Verfügung.

Die Vorschriften von Seiten des Trägers, zum Hand- und Hautschutz, sowie arbeiten am Wickeltisch, sind zu beachten. Sämtliche Türklinken im Haus werden mindestens 1 x täglich vom Reinigungspersonal desinfiziert.

An unserem Haupteingang hängt ein Desinfektionsspender, der bei Betreten des Hauses von den Erwachsenen genutzt werden muss.

Bei Betreten der KiTa waschen sich die Kinder im Elementarbereich als erstes die Hände, bevor sie in ihre Gruppen gehen.

Besucher und Fremdfirmen

Es wird vorübergehend eine Anwesenheitsliste für alle Besuscher geführt. Diese sind verpflichtet, während der gesamten Anwesenheit, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, sich beim Betreten die Hände zu desinfizieren und auf einen Abstand von 1,5 Metern zu jeglichen Erwachsenen zu achten.

Zugang für Eltern

Die Eltern oder Abholberechtigten betreten unsere KiTa zur Zeit nicht.

Die Kinder werden wie folgt abgegeben:

  • Groß blau und Krippe blau: Die Eltern nutzen den Zugang der Mittelstra. 5 und gehen durch das Gartentor rechts. Die Kinder werden an den Terrassentüren und Notausgangstüren von dem pädagogischen Fachpersonal entgegen genommen.
  • Groß grün: Die Eltern nutzen den Zugang der Feuerwehrzufahrt und gehen durch den Garten zur Notausgangstür (auch dort haben die Erwachsenen auf den Mindestabstand zu achten). Die Kinder werden vom pädagogischen Fachpersonal entgegen genommen.
  • Klein grün: die Eltern nutzen das Gartentor Mittelstrasse 6. Die Kinder werden an der Terrassentür vom pädagogischen Fachpersonal entgegen genommen.
  • Gelb: die Eltern gehen durch das Gartentor links neben dem Eingang der Mittelstrasse 7. Die Kinder werden an den Terrassentüren oder Notausgängen vom pädagogischen Fachpersonal entgegen genommen.

Kontakt mit Eltern bei der pädagogischen Arbeit

Bei der direkten Übergabe der Kinder von den Eltern an das pädagogische Fachpersonal und umgekehrt ist auch von dem pädagogischen Fachpersonal ein Mund- Nasenschutz zu tragen.

Bei allen Gesprächen mit den Eltern ist ein Mund- Nasenschutz zu tragen und auf einen Mindestabstand zu achten. Des weiteren sollten z.B. Entwicklungsgespräche telefonisch geführt werden.

Die Eingewöhnung findet nur mit einer Person statt, die sich in Abstand zu den anderen Kindern aufhält und nicht im Raum herum läuft und während dieser Zeit einen Mund- Nasenschutz trägt.

Hygienemaßnahmen in der pädagogischen Arbeit

Mit den Kindern wird entwicklungsspezifisch über die Pandemie bzw. über die Hygiene gesprochen. Auf das Händewaschen nach dem Toilettengang, sowie vor dem Essen, wird besonders geachtet. Diese Abläufe werden mit den Kindern besprochen und vom pädagosichen Fachpersonal unterstützt.

Die Kinder bringen ihre eigenen Frühstücksboxen mit. Von einem Speisenangebot in Form eines Buffets wird abgesehen. Dies gilt auch für alle anfallenden Feste. Verpacktes Gebäck darf weiterhin mitgebracht werden. Dieses wird von den pädagogischen Fachkräften ausgegeben. Ebenso werden mögliche Snacks am Nachmittag von den pädagogischen Fachkräften verteilt, wenn es sich um mitgebrachte Snacks handelt.

Es ist darauf zu achten, dass jedes Kind aus seinem eigenen Becher trinkt und diese nicht untereinander getauscht werden.

Spielsachen dürfen vorübergehend nicht von zu Hause mitgebracht werden. Als Ausnahme darf ein Kuscheltier sein, um zu trösten oder zu kuscheln.

Sollte eine pädagogische Fachkraft oder ein Kind positiv getestet werden, müssen die Räumlichkeiten, in denen sich die Person aufgehalten hat, desinfiziert und gereinigt werden.

Wenn möglich, sollten die Aktivitäten nach draußen verlagert werden. Es darf der Außenbereich der KiTa genutzt werden, die umliegenden Spielplätze oder auch Spaziergänge in der näheren Umgebung sind möglich. Bei Ausflügen ist auf Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.

Die Räume in der KiTa sind regelmäßig zu lüften, mindestens einmal stündlich für 5 Minuten. Keine Kipplüftung!

Betreuung der Kinder unter Berücksichtigung der Maßgabe Kontakte so gering wie möglich zu halten

Bei uns werden die Kinder der 5 Abteilungen nicht gemischt. Weder im Garten, noch Abteilungsübergreifend. In den einzelnen Abteilungen dürfen sich die Kinder und Kolleginnen mischen. Die Erwachsenen achten trotzdem auf einen Mindestabstand.

Kann die Betreuung einer Gruppe auf Grund von Personalausfall nicht gewährleistet werden, so unterstützen sich die Kolleginnen aus einer Abteilung. Sollte dies nicht mehr möglich sein, wird diese Abteilung geschlossen.

Eine Ausnahme besteht für die Facherzieherin für Integration, damit diese die Betreuung und Förderung der Integrationskinder weiter durchführen kann.





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Der aktuelle Speiseplan (20.09. – 24.09.) ist online

Ihr findet den Speiseplan im Hauptmenü, unter dem entsprechenden Menüpunkt, und über diesen Link

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Der aktuelle Speiseplan (13.09. – 17.09.) ist online

Ihr findet den Speiseplan im Hauptmenü, unter dem entsprechenden Menüpunkt, und über diesen Link

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Geplante Schließzeiten 2022

Die KiTa Leitung möchte bei der GEV, am 28.09., folgende Schließzeiten beschließen lassen

20 – 21.01.Fortbildung
11.03.Fortbildung
27.05.Brückentag
08.07.Betriebsausflug
11.07. – 29.07.Sommerschließung
14.11.Personalversammlung
27.12. – 30.12.Weihnachtsschließung

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Elterninformation vom 07.09. & 47 Trägerinformation

An alle Eltern von Kindern in Berliner Kitas

Elterninformationen zum Start ins neue Kita-Jahr

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

die Berliner Kindertageseinrichtungen sind erfolgreich in das neue Kitajahr 2021/2022 gestartet. Alle Kinder können dank eines insgesamt niedrigen Infektionsgeschehens im Regelbetrieb betreut werden.

Zu diesem niedrigen Infektionsgeschehen tragen die steigenden Impfquoten, die Berliner Teststrategie und die bewährten und eingeübten Regeln der Hygiene inklusive des Lüftens und des Tragens von Masken im Kontakt der Erwachsenen untereinander und der Regeln für die Organisation von Elternversammlungen, Festen und Feiern entscheidend bei.

Den genannten Regeln kommt insbesondere mit Blick auf die kommende Herbst- und Winterzeit weiterhin eine große Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund erweitern wir auch die Möglichkeiten der Testung Ihrer Kinder:

Erweiterung der Berliner Teststrategie

Das Land Berlin wird Ihnen über die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung PoC-Antigen-Schnelltests für eine regelmäßige freiwillige Testung Ihres Kindes zur Verfügung stellen. Ab

Mitte September können Sie über ihre Einrichtung Antigen-Schnelltests für eine 2 x wöchentliche Testung Ihres Kindes erhalten, zunächst für den Zeitraum bis Ende Oktober 2021.

Diese erweiterten Testmöglichkeiten ergänzen die bisherigen Regelungen zur anlassbezogenen Testung, beispielsweise für Kinder mit Krankheitssymptomen, Kinder, die von einer Reise ins Ausland zurückkehren oder im Falle eines bestätigten Infektionsfalls in der Kita.

Wir bitten Sie, von diesen Möglichkeiten kontinuierlich und regelmäßig Gebrauch zu machen, und damit zu einem sicheren Betreuungsbetrieb beizutragen.

Parallel zu dieser Maßnahme wird das Pilotprojekt zur Anwendung von Lolli-PCR-Tests vorangetrieben. Darüber hinaus erhalten die Kitas weitere Antigen-Tests für regelmäßige Tests des Personals.

Quarantäne für enge Kontaktpersonen

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaß-nahmenverordnung (SARS-CoV-2 InfSchVO) hat der Senat klargestellt, dass die Quarantäne für enge Kontaktpersonen positiv getesteter Kitakinder nicht an Bedeutung verloren hat und zum Schutz des Umfeldes beiträgt.

Mit Verweis auf die überwiegende Ansteckung in der ersten Phase der Infektion hat der Senat allerdings die Quarantänedauer bzw. sogenannte Absonderungszeit von 14 auf fünf Tage verkürzt. Damit endet die Quarantäne einer engen Kontaktperson mit dem Vorliegen einesnegativen Ergebnisses einer PoC-Antigen- oder PCR-Testung frühestens am sechsten Tag nach ihrem Beginn. Auf diese Weise soll die durch die Quarantäneregelungen ausgelöste Belastung für die Berliner Familien so gering wie möglich gehalten werden.

Die Entscheidung, wer Kontaktperson ersten Grades ist, erfolgt weiter in enger Abstimmung zwischen der Kita und dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt.

Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“

Ferner wollen wir Sie darüber informieren, dass das Bundesfamilienministerium im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ab dem 01.10.2021 bis zum 31.12.2022 Familienferienzeiten in gemeinnützigen Familienerholungs-stätten fördert. Das Programm wendet sich insbesondere an Familien im Transferbezug (kleine Einkommen) sowie Familien mit Kindern bzw. Familienangehörigen mit Behinderung.

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Berechtigte Familien können über das Programm eine vergünstigte Familienauszeit in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen in ganz Deutschland buchen und zahlen dort nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Auf dieser Website sind weitergehende Infos zu finden:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung V

Familie und frühkindliche Bildung

47. Trägerinformation

08.09.2021

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnah-menverordnung (SARS-CoV-2 InfSchVO) vom 04.09.2021 hat der Senat klargestellt, dass die Quarantäne für enge Kontaktpersonen positiv getesteter Kitakinder nicht an Bedeutung verlo-ren hat und zum Schutz des Umfeldes beiträgt. Allerdings wurde die Quarantänedauer bzw. sogenannte Absonderungszeit für enge Kontaktpersonen gemäß § 7 Abs. 7 der Verordnung nunmehr von 14 auf fünf Tage verkürzt, da eine mögliche Infektion in aller Regel in dieser Phase in Erscheinung tritt. Diese medizinisch begründete Verkürzung wird auch aus pädago-gischer Sicht ausdrücklich begrüßt. Damit endet die Quarantäne mit dem Vorliegen eines ne-gativen Ergebnisses einer PoC-Antigen- oder PCR-Testung frühestens am sechsten Tag nach ihrem Beginn. Geimpftes oder genesenes Personal ohne Symptome muss im Falle eines posi-tiven Corona-Falles nicht in Quarantäne.

Gemäß § 7 Abs. 8 der Verordnung können darüber hinaus Maßnahmen des zuständigen Ge-sundheitsamtes oder auf Grund bezirklicher Allgemeinverfügungen zur Absonderung getrof-fen werden.

Die Feststellung von engen Kontaktpersonen in der Kita erfolgt weiterhin im jeweiligen Einzel-fall in enger Abstimmung zwischen der Kindertageseinrichtung und dem jeweils örtlich zustän-digen Gesundheitsamt.

Zur Frage der möglichen Selbstisolation dieser Kontaktpersonen bis zur Entscheidung durch das zuständige Gesundheitsamt finden Sie Informationen in ihrer bezirklichen Allgemeinver-fügung:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/quarantaene/

Am 7. September 2021 hat der Bundestag beschlossen, dass Arbeitgeber von ihren Beschäf-tigten u.a. in Kitas Auskunft über eine Coronaimpfung oder eine Genesung verlangen können. Der Bundesrat muss den Neuregelungen in einer Sondersitzung am Freitag dem 10. Septem-ber noch zustimmen. Hierzu sowie zur Bedeutung der Regelung werden wir Sie gesondert un-terrichten.

Regelmäßige PoC-Antigen-Tests für Kinder

Die Neuregelung zur Quarantäne wird begleitet durch eine Erweiterung der Berliner Teststra-tegie in Kindertageseinrichtungen. Ab Mitte September erhalten Eltern auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, ihre Kitakinder (zunächst für den Zeitraum bis Ende Oktober) regelmäßig 2 x wöchentlich zu testen.

Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung erhalten zu diesem Zweck insgesamt 1,8 Mio. PoC-Antigen-Schnelltests der Firma Nal-van-Minden, die im Weiteren an die Eltern zu vertei-len sind. Insofern erwartet die Senatsverwaltung für Jugend, dass alle Einrichtungen dieses Angebot annehmen und die Tests an die Eltern verteilen.

Diese vom Land Berlin bereitgestellten zusätzlichen Testmöglichkeiten ergänzen die bisherige, weiterhin geltende Regelung zur anlassbezogenen Testung, beispielsweise für Kinder mit Krankheitssymptomen, Kinder, die von einer Reise ins Ausland zurückkehren oder im Falle ei-nes bestätigten Infektionsfalls in der Kita. Insbesondere in diesen Fällen ist den Eltern nahezu-legen, von dem Testangebot Gebrauch zu machen. Auf diese Weise sollen Infektionen bei Kindern möglichst frühzeitig erkannt und eine Verbreitung von Covid-19 vermieden werden.

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Mit der beigefügten Elterninformation werben wir auch auf Seiten der Eltern für die regelmä-ßige Anwendung dieser Schnelltests, wissend um die damit einhergehenden Belastungen für Eltern und Kinder. Die regelmäßigen Tests tragen zum Schutz von Kindern, Beschäftigten und Familien sowie zu einem sicheren Kitabetrieb bei. Daher bitten wir Sie, weiterhin für die An-wendung der Tests zu werben. Vereinbaren Sie, wenn möglich, ein einheitliches Vorgehen, bspw. auf einem gemeinsamen Elternabend.

Die Auslieferung der Tests wird wie bisher über die zwölf Berliner Jugendämter erfolgen. So-bald die Tests vorrätig sind, werden wir Sie in einem gesonderten Schreiben informieren.

Lolli-Pool-PCR-Projekt

Mit der 45. Trägerinformation haben wir Sie über das sogenannte Lolli-Pool-PCR-Projekt in-formiert. Das Projekt wurde nunmehr um zwei Wochen bis zum 15.09.2021 verlängert, um die erwünschte Anzahl von Pooltestungen zu erreichen und so entsprechende Erkenntnisse zu ge-winnen. Über die Ergebnisse des Projekts sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung der Teststrategie in den Kindertageseinrichtungen wer-den wir Sie zu gegebener Zeit informieren.

Tests für das Personal

Weiterhin gilt: Vollständig geimpfte Personen ohne coronatypische Symptome unterliegen ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung nicht mehr den Testpflichten nach § 22 Abs. 2 der 3. InfSchMV. Auch für Genesene gilt die Testpflicht nicht mehr, sofern die in § 8 Absatz 1 der Verordnung genannten Bedingungen erfüllt sind. Im Umkehrschluss besteht für nicht geimpfte und nicht genese Personen weiterhin eine Testpflicht.

Diesbezüglich sind Sie weiterhin verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt hierfür entsprechende Testkapa-zitäten zur Verfügung. Um den Verbrauch und den künftigen Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, werden Sie weiterhin um Bestandserhebungen, spätestens zum Ende einer jeden Kalenderwoche, gebeten. Die Bestandserhebung umfasst sowohl die Tests für das Personal als auch die Tests für die Kinder. Die Abfrage erfolgt unter folgender Webadresse:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

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Bis Ende September sind Tests für das Personal in Kitas vorhanden. Weitere Lieferungen wer-den unter Beachtung der gemeldeten Daten zu den Testbeständen in den Einrichtungen vor-genommen. Einrichtungen, die keine Angaben zum Verbrauch machen, erhalten keine Tests für das pädagogische Personal.

Beschaffung von Luftfilteranlagen

Wie in der 45. Trägerinformation dargelegt, fördert das Land Berlin seit dem 1. August 2020 im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes Maßnahmen, die der Gesundheit des pädagogischen Personals dienen. Dies umfasst seit dem 5. März 2021 auch die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für schwer bzw. nicht ausreichend belüftbare Räume.

Alle Informationen zum Förderprogramm, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie unter

https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreu-ung/fachinfo/#raumgestaltung

Sofern Sie bereits für gleiche oder andere Maßnahmen einen Antrag gestellt und die Förder-höchstsumme nicht ausgeschöpft haben, weisen wir Sie darauf hin, dass einmalig die Mög-lichkeit besteht, einen Ergänzungsantrag zu stellen.

Ergänzend zu dieser Fördermaßnahme stellt der Bund im Jahr 2021 Mittel in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro für die Förderung von Luftfilteranlagen in Schulen und Kindertageseinrich-tungen bereit. Auf das Land Berlin entfallen ca. 10,4 Millionen Euro.

Aktuell wird eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet, um Trägern bzw. Kitas mit schwer belüftbaren Räumlichkeiten eine zusätzliche Antragsmöglichkeit für Luftreinigungsanlagen bieten zu können. Hierüber werden die Träger zu gegebener Zeit informiert.

Organisation von Elternabenden/Elternversammlungen

Wir weisen darauf hin, dass sich die Organisation von Elternabenden bzw. Elternversammlun-gen in den Räumen der Kita an den Vorgaben des § 11 Abs. 8 in Verbindung mit § 8 der SARS-CoV-2 InfSchVO orientieren muss. Danach dürfen hieran nur geimpfte, genesene und getestete Personen teilnehmen.

Verschiedenes

Hier “Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern”

Das Bundesfamilienministerium stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 2021 (ab dem 1.10.21) und 2022 (bis 31.12.22) insge-samt 50 Millionen Euro in der Säule „Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermögli-chen“ zur Verfügung.

Mit Hilfe dieser finanziellen Mittel, die direkt an gemeinnützige Familienerholungsstätten ge-zahlt werden, die sich für die Teilnahme an dem Programm beworben haben, werden Famili-enferienzeiten für Familien mit Transferbezug (kleinen Einkommen) sowie Familien mit Kindern bzw. Familienangehörigen mit Behinderung gefördert.

Berechtigte Familien können über das Programm eine vergünstigte Familienauszeit in ge-meinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten Einrich-tungen in ganz Deutschland buchen und zahlen dort nur etwa zehn Prozent der üblichen Kos-ten für Unterkunft und Verpflegung.

Auf dieser Website sind weitergehende Infos zu finden:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/

corona-auszeit-fuer-familien

Um möglichst vielen Berliner Eltern, die die Förderbedingungen erfüllen, eine Möglichkeit zu bieten, an diesem Angebot teilzunehmen, bitten wir Sie, diese Information an Eltern weiterzu-leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung


Dokumente zum Download
Elterninformation
Trägerinformation

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Berlin – Kurzquarantäne bei Kontakt

“Es sei „nicht mehr zeitgemäß, ganze Schulklassen in Quarantäne zu schicken“, sagte Senatorin Dilek Kalayci.

Berlin. An Berlins Schulen und Kindertagesstätten wird es bei der vergangene Woche vom Senat beschlossenen Regelung zur Corona-Quarantäne bleiben. Das hat Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Montag im Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses bekräftigt. Es sei „nicht mehr zeitgemäß, ganze Schulklassen in Quarantäne zu schicken“, sagte Kalayci. Stattdessen sollten die Schulen die wirklichen Kontaktpersonen infizierter Kinder und Jugendlicher identifizieren und den Gesundheitsämtern melden. Die Quarantäne werde dann nur noch fünf bis sieben Tage dauern, danach dürften sich die Kinder und Jugendlichen „freitesten“ und nach negativem Befunde wieder am Unterricht oder Kita-Betrieb teilnehmen.
Der pauschale Ausschluss von Kitas und Schule aus Quarantäne-Regeln, wie er von Berlins Amtsärzten gefordert worden war, sei „nicht möglich“, so die Senatorin. Es sei auch jetzt schon eher die Ausnahme, dass komplette Klassen in Quarantäne geschickt würden. Derzeit sind an Berlins öffentlichen allgemeinbildenden Schulen offiziell 924 Schülerinnen und Schüler mit Corona infiziert, 42 Klassen und Lerngruppen sind geschlossen. Offenbar gehen die bezirklichen Gesundheitsämter dabei aber sehr unterschiedlich vor. So waren in Spandau bei 121 infizierten Schülerinnen und Schülern 14 Lerngruppen geschlossen. In Mitte war es bei 116 positiv getesteten Kindern keine einzige. Kalayci sagte sie wolle erreichen, dass in ganz Berlin ein einigermaßen einheitlicher Umgang mit der Isolation von Schülerinnen und Schülern praktiziert werde.”

Quelle: Artikel, Berliner Morgenpost, vom 06.09.2021

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