Elterninfromation & 57te Trägerinformation

Elterninformationen zum Regelbetrieb und Fortsetzung der Testpflicht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. März 2022 ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschrif- ten“ in Kraft getreten. Mit diesem werden im Wesentlichen die Regelungsmöglichkeiten der Bundes- länder auf einen Basisschutz für besonders schutzwürdige Gruppen begrenzt. Auf Grundlage dieser verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten hat der Senat am Dienstag die neue Verordnung über Basis- maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – SARS- CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung – (BaSchMV) beschlossen, welche am Freitag in Kraft tritt.

Für den Bereich Kita gilt danach Folgendes:

  • Ab dem 1. April 2022 befinden sich die Kitas wieder im Regelbetrieb.
  • Die Senatsverwaltung ist weiterhin ermächtigt, für den Bereich Kita Vorgaben zum Bestehen und zur Art und Weise der Durchführung einer Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen zu treffen.

Auf dieser Grundlage wurde bestimmt, bis auf Weiteres die Testpflicht für alle Kinder, die das 1. Le- bensjahr vollendet haben, fortzuführen.

Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend, die ande- ren beiden Testtage werden durch Ihre Kita bestimmt.

Sie erhalten über Ihre Kita die hierfür benötigten Tests.

Die Testungen sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kita kann aber auch be- stimmen, dass stets oder an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.

Soweit die Testung zu Hause erfolgt, ist gegenüber der Einrichtung mit Ihrer Unterschrift zu bestäti- gen, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.

Für ungetestete Kinder besteht grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Ausnahmen hiervon gelten ausschließlich für

  • bereits immunisierte Kinder, also vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesene Kinder
    • S. d. § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Sollte dies auf Ihr Kind zu- treffen, empfehlen wir Ihnen gleichwohl regelmäßig Tests durchzuführen.
    • Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen auch in

Form eines Lolli-Tests nicht durchgeführt werden kann, sofern die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wurde oder dies der Kita bekannt ist.

Für Kontaktpersonen gilt weiterhin der sog. Test-to-stay-Ansatz.

Bitte beachten Sie ebenfalls:

Bei Begleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, einen aktuel- len negativen Testnachweis vorlegen.

Wir empfehlen zudem weiterhin die Einhaltung der üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

  • 57 Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. März 2022 ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschrif- ten“ in Kraft getreten. Mit diesem werden im Wesentlichen die Regelungsmöglichkeiten der Bundes- länder auf einen Basisschutz für vulnerable Gruppen begrenzt. Auf Grundlage dieser verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten hat der Senat am Dienstag die neue Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – SARS-CoV-2-Basis- schutzmaßnahmenverordnung – (BaSchMV) beschlossen, welche am Freitag in Kraft tritt.

Für den Bereich Kita gilt danach Folgendes:

  • Ab dem 1. April 2022 befinden sich die Kitas wieder im Regelbetrieb (Wegfall des Regelbe- triebs unter Pandemiebedingungen).
  • Die SenBJF ist weiterhin ermächtigt, für den Bereich Kita Vorgaben zum Bestehen und zur Art und Weise der Durchführung einer Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen treffen.

Für Kinder in Berliner Kitas gilt auf dieser Grundlage im Einzelnen weiterhin das Folgende:

  • Die Testpflicht gilt für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben.
    • Von der Testpflicht sind bereits immunisierte Kinder ausgenommen, also vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesene Kinder (wir empfehlen auch dieser Gruppe von Kindern die regelmäßigen Tests anzubieten) und Kinder, an denen ein COVID-19-Test auch in Form eines Lolli-Tests aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht durchgeführt werden kann, sofern die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird oder dies der Kita bekannt ist.
    • Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend.
    • Die Testungen werden grundsätzlich als Selbsttests durch die Sorgeberechtigten im häuslichen Bereich durchgeführt. Der Träger kann weiterhin bestimmen, dass die Tests für alle Kinder unter Aufsicht grundsätzlich oder an einzelnen Tagen in der Einrichtung vorgenommen werden oder dies als ergänzende freiwillige Möglichkeit anbieten.
    • Das Land Berlin stellt qualitätsgesicherte Tests zur Testung der Kitakinder bereit.
  • Der Test-to-stay-Ansatz wird fortgeführt.

Für Personal in Kitas gilt:

Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung sind, müssen, wie bisher, täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.

Für Eltern gilt:

Bei Begleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.

Der Musterhygieneplan Kita kommt nicht mehr zur Anwendung. Wir empfehlen gleichwohl auch wei- terhin die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂

Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht

oder nutzt unsere App