60. Trägerinformation vom 11.11.2022

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Alle Träger von Kindertageseinrichtungen/ Kitaeigenbetriebe/ Kitaleitungen

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

um der Pandemielage angemessen zu begegnen, wurden auf Bundesebene das Infektions- schutzgesetz (IfSG) und weitere Vorschriften geändert und hierbei bisherige Basisschutzmaß- nahmen verlängert, teilweise erweitert und präzisiert.

Den Ländern wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, für eine Vielzahl von Bereichen ei- gene Regelungen für ein Stufenschutzkonzept zu treffen. Auf dieser Grundlage hat der Berli- ner Senat die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (2. BaSchMV) beschlos- sen, die am 01.10.2022 in Kraft getreten ist.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege ist die Senatsjugend- verwaltung weiterhin berechtigt, flexibel und nach Bedarf auf das jeweilige Infektionsgesche- hen zu reagieren und entsprechende Vorgaben zu treffen.

Aktuell gilt Folgendes:

  • Im Bereich der Kitas und der Kindertagespflege besteht keine Masken- oder Testpflicht. Das freiwillige Tragen einer Maske ist unabhänig hiervon möglich.
  • Unverändert gilt die bisherige „Schnupfen-Regelung“ (siehe 50. Trägerinformation). Danach sollen erkrankte Kinder nicht betreut werden. Leichte Erkältungssymptomatiken schließen aber eine Betreuung nicht automatisch aus. Symptomfreie Kinder sind zu be- treuen, auch wenn z. B. Eltern oder Geschwisterkinder positiv getestet wurden. In diesen Fällen wird eine vorherige Testung empfohlen.
  • Eltern dürfen die Kitas betreten und auch ihre Kinder im Rahmen der Eingewöhnung be- gleiten.

Zudem sind weiterhin die allgemeinen Corona-Regeln zu beachten:

  • Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich unverzüglich in die häusliche Isolation begeben. Bei einem positiven Testergebnis muss diese grundsätzlich für

10 Tage eingehalten werden. Die Isolationspflicht endet nach diesem Zeitraum ohne Test.

  • Eine Verkürzung der Quarantäne ist frühestens ab dem 5. Tag der Selbstisolation mög- lich. Voraussetzung ist, dass Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ei- nen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verfolgt das Ziel, allen Kindern auch im kommenden Winter einen unbeschwerten Kitabesuch zu ermöglichen. Gleichzeitig ist uns der Schutz des Kita-Personals ein großes Anliegen. Wir beobachten daher das Infektionsge- schehen und dessen Auswirkungen nach wie vor sehr genau, um den Kitabetrieb mit entspre- chenden Maßnahmen, soweit dies erforderlich ist, zu flankieren.

In Fortführung der Teststrategie stellen wir Ihnen weiterhin Testmaterialien im Umfang von einem Test pro Kind und pro pädagogischer Fachkraft für anlassbezogene Testungen pro Woche zur Verfügung.

Um den Verbrauch und den künftigen Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, bitten wir Sie, uns weiterhin einrichtungsbezogene Auskünfte mindestens einmal monatlich zum Mo- natsanfang zu melden unter:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Wir bedanken uns für Ihren Einsatz und Ihre fortgesetzte Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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Elterninformationen zur 60. Trägerinformation

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Elterninformationen zur 60. Trägerinformation

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der erneut erhöhten Infektionszahlen und insbesondere zur Verbesserung des Schutzes von besonders gefährdeten Personen wurden auf Bundesebene die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Den Ländern wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, eigene Regelungen zu treffen.

In Berlin wurde auf dieser Grundlage die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverord- nung (2. BaSchMV) beschlossen.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege ist dort geregelt, dass die Senatsjugendverwaltung weiterhin berechtigt ist, flexibel und nach Bedarf auf das jewei- lige Infektionsgeschehen zu reagieren und entsprechende Vorgaben zu treffen.

Für den Bereich Kita gilt in diesem Sinne aktuell Folgendes:

  • Die Kitas befinden sich weiterhin im Regelbetrieb.
  • Aktuell besteht keine Masken- oder Testpflicht. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jedoch möglich.
  • Es gilt weiterhin die bekannte Schnupfenregelung. Erkrankte Kinder sollen danach nicht betreut werden. Eine leichte Erkältung schließt eine Betreuung aber nicht generell aus.
  • Kinder ohne Symptome sind zu betreuen, auch wenn eine Person im häuslichen Umfeld an Corona erkrankt ist. In diesen Fällen sollte jedoch vorab das zu betreuende Kind ge- testet werden.
  • Den Kitas werden weiterhin im Rahmen der Berliner Teststrategie Testkapazitäten

für anlassbezogene Testungen (1 Test/Woche pro Kind und pro päd. Fachkraft) zur Ver- fügung gestellt.

  • Sie dürfen die Kitas weiterhin betreten und auch Ihre Kinder im Rahmen der Eingewöh- nung begleiten.

Die Senatsjugendverwaltung verfolgt das Ziel, allen Kindern auch im kommenden Winter ei- nen unbeschwerten Kitabesuch zu ermöglichen. Aus diesem Grund beobachten wir das In- fektionsgeschehen weiterhin sehr genau und werden ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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Laternenfest gelbe Abteilung

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Nächste Woche Mittwoch, den 09.11, wird das Laternenfest in der gelben Abteilung der KiTa gefeiert.
Beginn: 16:30 Uhr, Ende: 17:30 Uhr.

In diesem Jahr gibt es keinen Laternenumzug, die Feier findet auf dem Gelände der KiTa statt.

Die Eltern werden gebeten Laternenstöcke (mit Licht) vor dem Fest in der KiTa, mit Namen versehen, abzugeben.

Damit für das leibliche Wohl gesorgt ist hängen Listen aus, auf welchen Eltern eintragen können was sie mitbringen.

Quelle: Aushang KiTa

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