Elterninformationen zur Schließung der Kitas bis zum 14.02.2021 sowie zum Anspruch auf Notbetreuung

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Antrag auf Notbetreuung ab dem 25.01.2021

Wer ab Montag den 25.01.2021 einen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf hat und deren Tätigkeit zugleich auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist, meldet sich bitte im Büro und füllt einen Antrag für die Notbetreuung aus. Für Kinder, die derzeitig schon betreut werden, muss nur der Antrag ausgefüllt werden. 

 Ab dem 22. Februar 2021 wird der Zugang zur Notbetreuung moderat erweitert: Die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht. Der bevorstehende Übergang in die Schule sowie Sprachförderbedarf werden als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt.

Voraussetzung für die Notbetreuung ist weiterhin, dass die Eltern entweder einen sog. systemrelevanten Beruf ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen und die Kinderbetreuung nicht anders organisiert werden kann. Wird die zulässige Auslastungsgrenze nicht überschritten, dürfen auch Kinder mit einem dringenden Betreuungsbedarf die Notbetreuung in Anspruch nehmen, deren Eltern nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten.

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Aktuelle Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Die Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen bieten bis einschließlich 24. Januar 2021 lediglich eine Notversorgung bei außerordentlich dringendem Betreuungsbedarf an. Die Notversorgung soll nur in Anspruch nehmen, wer einen außerordentlich dringenden Betreuungsbedarf hat und wenn keine andere Betreuung für das Kind/die Kinder möglich ist.

Ab dem 25. Januar 2021 stellen die Berliner Kitas und Kinder-tagespflegestellen auf einen Notbetrieb um. Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen.Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Diese Liste enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
  • Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
  • Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall)

Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten, in der Kindertagespflege 60 Prozent. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.

Auch im Notbetrieb gilt:

  • Bitte halten Sie sich an alle von der Kita aufgestellten Hygieneregeln!
  • Bitte tragen Sie unbedingt eine Maske, wenn Sie die Kita oder das Gelände der Kitabetreten.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind warme Kleidung mit.
  • Notwendige Gespräche führen Sie bitte telefonisch und nach Vereinbarung.
  • Bitte übernehmen Sie Mitverantwortung für den Fortbetrieb der Kitas und dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bei einzelfallbezogenen Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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Liste der systemrelevanten Berufe

24. Trägerinformation für die Berliner Kindertags- und Kindertagespflegestätten vom 07.01.2020

Quelle – Seite der Senatsverwaltung

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Elterninformation vom 07.01.2021

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Ergänzende Elterninformationen zur Notversorgung in Berliner Kitas seit dem 16.12.2020 & 23. Trägerschreiben

Anbei die aktuellsten Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Stand 30.12.2020

Elternschreiben vom 30.12.2020

Letter for parents from 30.12.2020

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