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Wer ab Montag den 25.01.2021 einen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf hat und deren Tätigkeit zugleich auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist, meldet sich bitte im Büro und füllt einen Antrag für die Notbetreuung aus. Für Kinder, die derzeitig schon betreut werden, muss nur der Antrag ausgefüllt werden.
Ab dem 22. Februar 2021 wird der Zugang zur Notbetreuung moderat erweitert: Die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht. Der bevorstehende Übergang in die Schule sowie Sprachförderbedarf werden als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt.
Voraussetzung für die Notbetreuung ist weiterhin, dass die Eltern entweder einen sog. systemrelevanten Beruf ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen und die Kinderbetreuung nicht anders organisiert werden kann. Wird die zulässige Auslastungsgrenze nicht überschritten, dürfen auch Kinder mit einem dringenden Betreuungsbedarf die Notbetreuung in Anspruch nehmen, deren Eltern nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten.
Hier geht es zum Antragsformular
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Die Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen bieten bis einschließlich 24. Januar 2021 lediglich eine Notversorgung bei außerordentlich dringendem Betreuungsbedarf an. Die Notversorgung soll nur in Anspruch nehmen, wer einen außerordentlich dringenden Betreuungsbedarf hat und wenn keine andere Betreuung für das Kind/die Kinder möglich ist.
Ab dem 25. Januar 2021 stellen die Berliner Kitas und Kinder-tagespflegestellen auf einen Notbetrieb um. Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen.Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten, in der Kindertagespflege 60 Prozent. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.
Die Regelung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.
Auch im Notbetrieb gilt:
Bei einzelfallbezogenen Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
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Liste der systemrelevanten Berufe
Quelle – Seite der Senatsverwaltung
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Anbei die aktuellsten Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Stand 30.12.2020
Elternschreiben vom 30.12.2020
Letter for parents from 30.12.2020
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