Elterninformation vom 15.03.2022 & 56te Trägerinformation

Elterninformation zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner heutigen Sitzung hat der Senat den Wechsel vom eingeschränkten Regelbetrieb in einen

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zum 19.03.2022 beschlossen. Daher gilt ab diesem Datum Folgendes:

  • Alle Kinder erhalten ab diesem Zeitpunkt wieder eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins.
  • Es gelten wieder die regulären Öffnungszeiten Ihrer Kita.
  • Die Betreuung muss nicht mehr in festen Gruppen erfolgen.
  • Früh- und Spätdienste sind wieder anzubieten.
  • Zusatzangebote und Kita-Reisen sind wieder zulässig.
  • Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche wird zunächst fortgesetzt. Damit ist auch die Teilnahme Ihrer Kita an Test-to-Stay weiterhin möglich.
  • Die geltenden Hygienemaßnahmen bzw. -regeln sind nach wie vor zu beachten.

Wir weisen darauf hin, dass es – insbesondere aufgrund der weiterhin bestehenden pandemischen Lage – auch nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs noch zu Einschränkungen im Rahmen der Be- treuung, z. B. durch personelle Engpässe in der Kita, kommen kann. In diesem Fall wird sich Ihre Kita mit Ihnen und der Kita-Aufsicht abstimmen.

In einem weiteren Schritt ist dann bereits ab dem 01.04.2022 ein Wechsel vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den regulären Regelbetrieb zu erwarten. Über Einzelheiten hierzu werden wir Sie schnellstmöglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

56. Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner heutigen Sitzung hat der Senat den Wechsel vom eingeschränkten Regelbetrieb in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zum 19.03.2022 beschlossen.

Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes:

  • Alle Kinder erhalten ab diesem Zeitpunkt wieder eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins.
  • Es gelten wieder die Regel-Öffnungszeiten.
  • Das Erfordernis der Betreuung in möglichst stabilen Gruppen entfällt.
  • Früh- und Spätdienste sind in den Einrichtungen im Rahmen der angebotenen regulären Öff- nungszeiten bereitzustellen.
  • Die Betreuung von Kindern in Kooperationseinrichtungen ist wieder möglich.
  • Zusatzangebote durch Dritte in der Einrichtung sind zulässig.
  • Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche wird zunächst fortgesetzt. Damit ist auch die Teilnahme an Test-to-Stay weiterhin möglich.

Bitte beachten Sie die Regelungen im Musterhygieneplan zum Regelbetrieb unter Pandemiebedin- gungen, auch zu Themen wie beispielsweise Kita-Reisen, Verpflegung, Musik, Sport oder Eltern- abende.

Einschränkungen des Betreuungsbetriebs, zum Beispiel durch personelle Engpässe, sind der Kita- Aufsicht zu melden und mit dieser abzustimmen. Auch die allgemeinen Meldepflichten, z. B. bei Corona-Infektionsfällen in den Einrichtungen, bestehen weiter fort.

In einem weiteren Schritt ist dann bereits ab dem 01.04.2022 insbesondere aufgrund der neuen (bundesgesetzlichen) Rahmenbedingungen ein Wechsel vom Regelbetrieb unter Pandemiebedin- gungen in den regulären Regelbetrieb zu erwarten. Über Einzelheiten hierzu werden wir Sie schnellstmöglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

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