Elterninformation vom 02.03.2022

Elterninformationen Ausblick auf Öffnungsschritte im Kita-Betrieb

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der insgesamt positiven Entwicklung des pandemischen Geschehens und seiner Auswir­kungen sind in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens erste Lockerungen erfolgt. Im Kitabe­reich fallen das Infektionsgeschehen und die daraus resultierenden personellen Engpässe leider nach wie vor deutlich aus. Deshalb verbleiben die Kitas vorerst im eingeschränkten Regelbetrieb.

Die Träger sind jedoch bereits jetzt gebeten worden, unter Beachtung des Infektionsgeschehens und aller nötigen Hygienemaßnahmen, eine Öffnung vorzubereiten.

Erste Schritte hierzu beginnen am 07.03.2022. In Abhängigkeit von den bundes- und landesrechtli­chen Vorgaben ist ab dem 21.03.2022 die Umstellung hin zum Regelbetrieb unter Pandemiebedin­gungen vorgesehen. Wir beachten dabei die aktuellen Entwicklungen.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

  1. Beibehaltung des eingeschränkten Regelbetriebs bis zum 20.03.2022.
  • Ab dem 07.03.2022 dürfen Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die Kitas mit FFP2- Maske wieder betreten, um Ihre Kinder zu bringen oder abzuholen. Dabei bitten wir Sie, das Abstandsgebot untereinander zu beachten und den Aufenthalt in den Kita-Räumen möglichst kurz zu halten.
  • Die Betreuung der Kinder soll weiterhin in stabilen Gruppen stattfinden. Kitas, die dies aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht umsetzen können, erhalten die Möglich­ keit, Ihre Gruppen zu öffnen und von der maximalen Obergrenze von 25 Kindern abzuwei­chen.
  • Die Reduzierung des Betreuungsumfangs auf mindestens 7 Stunden, beispielsweise aufgrund von Personalengpässen in den Einrichtungen, ist weiterhin zulässig, sofern dieses aus organi­satorischen Gründen erforderlich ist.
  • Die verpflichtende Testung der Kitakinder an drei Tagen in der Woche soll zunächst fortge­ setzt werden.
  • Die Hygienemaßnahmen gemäß Musterhygieneplan gelten nach wie vor.

Test-to-Stay

Zum Thema Test-to-Stay können wir Ihnen in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern folgende er­gänzende Hinweise geben:

  • Kinder sowie Beschäftigte als Kontaktpersonen zu einer Person (Kind oder Erwachsener) mit positivem PCR- oder Antigen-Schnelltest können die Kita weiter besuchen bzw. in der Kita tätig sein, sofern sie symptomfrei sind und an den fünf folgenden Kalendertagen negativ ge­testet werden (,,Test-to-Stay”).
  • Für Kinder oder Beschäftigte, die als Kontaktperson an „Test-to-Stay” teilnehmen, also an fünf aufeinanderfolgenden Tagen getestet werden, ist keine abschließende Testung durch eine anerkannte Teststelle oder ein Testzentrum erforderlich. Für Kinder, die sich in Quaran­täne befinden, ist eine Freitestung hingegen erforderlich.
  • Kinder, die an „Test-to-Stay” teilnehmen und für die daher auch keine Quarantäne angeord­net ist, dürfen sich entsprechend auch außerhalb der Kita ohne Einschränkung bewegen.
  • Personen, die der Testpflicht nicht unterliegen (Kinder unter einem Jahr, geimpfte und kürzlich genesene Kinder, Kinder, die nicht getestet werden können) sowie geboosterte Beschäftigte können die Kita auch als Kontaktperson ohne tägliche Testung besuchen bzw. dort tätig sein. Diesen Personen wird empfohlen, freiwillig am „Test-to-Stay”-Verfahren teilzunehmen.

Verlässlichkeit der Lolli-Tests

Verschiedentlich wurden wir u. o. von besorgten Familien auf eine zu geringe Sensitivität der Lolli­ Tests hingewiesen. Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung ge­stellten Tests des Herstellers „Anhui Deepblue” (Test-lD AT1288/21) entsprechen den Kriterien des Paul-Ehrlich-lnsfiluts und sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Zur Sicherung der Qualität wurden bei der Produktauswahl ausschließlich Produkte zur Anwendung als Spuck- bzw. Lolli-Test mit einer vergleichbar hohen Sensitivität sowie die Geeignet­heit für Omikron berücksichtigt. Bekannt ist eine unterschiedliche Sensitivität des Tests bei unter­schiedlichen Viruslasten. Die angestrebte Sicherheit wird daher insbesondere durch die dreimal pro Woche stattfindende serielle Testung und Testpflicht in Verbindung mit „Test-to-Stay” erreicht.

Wir empfehlen Ihnen, die Kinder direkt morgens nach dem Aufstehen zu testen. Mindestens 30 Minu­ten vor der Testung sollten die Kinder weder essen, trinken noch ihre Zähne putzen.

Die verpflichtende Testung von Kindern und Beschäftigten ist eine wichtige Maßnahme, die dem Ge­sundheitsschutz und der Aufrechterhaltung des Kitabetriebes dient.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung dieser Pandemie.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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