Elternschreiben vom 11.05.2021 & 40 Trägerinformation vom 11.05.2021

An alle Eltern von Kindern

in Berliner Kitas

11.05.2021

Elterninformationen zur Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab dem 17. Mai 2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

die 7-Tage-Inzidenz in Berlin liegt aktuell (Stand: 11.05.2021) bei einem Wert von 93,7 und damit deutlich unterhalb des Niveaus der Vorwoche. Auch in der Gruppe der Kita-Kinder sind die Zahlen in jüngster Zeit wieder rückläufig.

Auf Grundlage dieser positiven Entwicklung und im Wissen um die Belastung, die die Schließung seit dem 08.04.2021 für Sie bedeutet, hat sich der Senat daher in seiner heutigen Sitzung entschieden, die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflege wieder zu öffnen.

Ab dem 17.05.2021 werden die Angebote der Kindertagesförderung wieder für alle Familien und ihre Kinder geöffnet und ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen angeboten.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zur Kita erhalten. Eine Beschränkung auf einzelne Zielgruppen entfällt. Die KRITIS-Liste systemrelevanter Berufe findet keine Anwendung mehr.

  1. Die Kitas sollen den Familien einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten, welcher mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden erfüllt. Dabei soll mindestens eine Gruppe mit einer täglichen Betreuungsdauer gemäß Ganztagsgutschein angeboten werden.
  1. Der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bleibt dem Ziel der Kontaktminimierung und der Nachverfolgbarkeit von Infektionen verpflichtet. Die Betreuung soll möglichst in stabilen Gruppen stattfinden. Aus organisatorischen Gründen können die Gruppen ggf. einmalig neu zusammengestellt werden, müssen dann aber auch wieder in stabilen Settings arbeiten.
  1. Sofern personelle Engpässe oder organisatorischer Gegebenheiten es erfordern, sind Einschränkungen im Betreuungsbetrieb in Abstimmung zwischen Eltern und Kita sowie der Kitaaufsicht möglich.
  1. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind nach wie vor zu beachten.

Wir bitten Sie weiterhin, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den notwendigen Umfang zu beschränken und sich hierzu regelmäßig mit ihrer Kita abzustimmen.

Diese Öffnung erfolgt unter kontinuierlicher Fortsetzung der flankierenden Maßnahmen zur Unterstützung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten und der Kinder. Hierzu zählt insbesondere die Fortsetzung der Test- und Impfstrategie.

Es bleibt weiterhin dabei, dass wir auch nach der erfolgten Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen mit großer Aufmerksamkeit beobachten und bewerten werden, um bei Bedarf hierauf zu reagieren.

Des Weiteren möchten wir Sie zu folgenden Punkten informieren:

Verpflegungskosten:

Mit Aufnahme eines Regelbetriebs ab dem 17. Mai 2021 sieht die SenBJF grundsätzlich für alle Eltern ab Mai 2020 die Verpflichtung, sich wieder an den Verpflegungskosten in Höhe von 23 Euro pro Monat zu beteiligen. Dies gilt auch, wenn Ihre Kinder die Kita noch nicht wieder besuchen. Wir haben jedoch an die Kita-Träger appelliert, auf eine Zahlung zu verzichten, falls Ihre Kinder im Monat Mai nicht mehr als 10 Tage die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Neuaufnahmen / Eingewöhnung:

Neuaufnahmen sowie Eingewöhnungen sind nun für alle Kinder grundsätzlich wieder möglich.

Testpflicht für genese Kinder:

In letzter Zeit erreichten uns Nachfragen bezüglich Ausnahmen von der Testpflicht für genesene Kinder in Kitas. Diesbezüglich gilt § 6c der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der eine Ausnahme von der Testpflicht unter anderem vorsieht für

Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können“.

Dies bezieht sich auch auf die genesenen Kinder in den Kitas, wenn von diesen ansonsten die Durchführung eines Testes verlangt würde.

Liebe Eltern,

wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der aktuellen Situation. Wir hoffen, Ihnen mit der nun anstehenden Öffnung der Kitas die Organisation des Alltags zu erleichtern und Ihnen und Ihren Kindern zumindest wieder ein Stück mehr Normalität im Familienleben zu ermöglichen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterhin zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung V

Familie und frühkindliche Bildung

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40. Trägerinformation

Bernhard-Weiß-Str. 6

10178 Berlin-Mitte

U + S Alexanderplatz

www.berlin.de/sen/bjf

11.05.2021

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

die 7-Tage-Inzidenz in Berlin liegt aktuell (Stand: 11.05.2021) bei einem Wert von 93,7 und damit deutlich unterhalb des Niveaus der Vorwoche. Auch die 7-Tage-Inzidenz in der Gruppe der 1- bis unter 7-Jährigen Kinder ist rückläufig. Diese positive Entwicklung spiegelt sich in der Anzahl der auf Grund des Infektionsgeschehens ganz bzw. teilweise geschlossenen Kindertageseinrichtungen wider. Am 10.5.2021 waren 61 Einrichtungen ganz oder teilweise geschlossen. Dies waren deutlich weniger als vor Beginn der Osterferien (173).

Auf Grundlage dieser positiven Entwicklung und im Wissen um die Belastung, die die Schließung seit dem 08.04.2021 für die Berliner Familien bedeutet, hat sich der Senat in seiner heutigen Sitzung entschieden, die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wieder zu öffnen.

Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

Ab dem 17.05.2021 werden die Angebote der Kindertagesförderung wieder für alle Familien und ihre Kinder geöffnet und ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen angeboten.

Diese Öffnung erfolgt unter kontinuierlicher Fortführung der flankierenden Maßnahmen zur Unterstützung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Hierzu zählt insbesondere die Fortsetzung der Impfkampagne. Wir appellieren daher erneut an alle Beschäftigten, das Impfangebot anzunehmen und einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Auch die Teststrategie wird fortgesetzt, v. a. durch die erneute Bereitstellungvon 300.000 Tests für Mitarbeitende, 500.000 Selbsttests für Kinder sowie weiterer FFP2-Masken.

Das geplante Öffnungsszenario für den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sieht folgende Eckpunkte vor:

  1. Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Eine Beschränkung auf einzelne Zielgruppen entfällt. Die KRITIS-Liste systemrelevanter Berufe findet keine Anwendung mehr.
  1. Die Kitas sollen den Familien einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten, welcher mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden erfüllt. Dabei soll in mindestens einer Gruppe eine tägliche Betreuungsdauer gemäß Ganztagsgutschein angeboten werden.
  1. Der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bleibt dem Ziel der Kontaktminimierung und der Nachverfolgbarkeit von Infektionen verpflichtet. Die Betreuung soll möglichst in stabilen Gruppen stattfinden. Aus organisatorischen Gründen können die Gruppen ggf. einmalig neu zusammengestellt werden, müssen dann aber in stabilen Settings arbeiten.
  1. Sofern personelle Engpässe oder organisatorische Gegebenheiten dies erfordern, sind Einschränkungen des Betriebs in Abstimmung zwischen Eltern und Kita sowie der Kitaaufsicht möglich.
  1. Eltern bleiben aufgefordert, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit den Einrichtungen abzustimmen.
  1. Die Hygienemaßnahmen gemäß Musterhygieneplan sind weiter zu beachten.

Verpflegungskosten:

Mit Aufnahme eines Regelbetriebs ab dem 17. Mai 2021 sieht die SenBJF grundsätzlich für alle Eltern ab Mai 2020 die Verpflichtung, sich wieder an den Verpflegungskosten zu beteiligen. Dies gilt auch, wenn deren Kinder nicht am Betreuungsangebot partizipieren. Der Einzug der Verpflegungskosten kann daher ab diesem Zeitpunkt wieder erfolgen. Sollten Kinder im Monat Mai nicht mehr als 10 Tage die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen haben, bitten wir darum, gleichwohl auf den Einzug der Verpflegungskosten für diesen Monat zu verzichten.

Neuaufnahmen / Eingewöhnung:

Neuaufnahmen sowie Eingewöhnungen sind nun für alle Kinder grundsätzlich wieder möglich. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin zu beachten.

Testpflicht für Geimpfte und Genese:

In letzter Zeit erreichten uns Nachfragen bezüglich Ausnahmen von der Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal sowie für genesene Kinder in Kitas. Diesbezüglich gilt § 6c der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der eine Ausnahme von der Testpflicht für folgende Personen vorsieht:

  1. Geimpfte, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind undderen letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  1. Genesene, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eineInfektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sowie
  1. Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positivesPCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Nr. 3 ist dabei entsprechend auf genesene Kinder in den Kitas anzuwenden, wenn für diese Tests erforderlich sind (z. B. anlassbezogen bei Schnupfen). Unabhängig von den o.g. Ausnahmen ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten weiterhin ein Testangebot zu unterbreiten.

Umgang mit nicht genutzten Impfcodes:

Sollten bei Ihnen nicht alle erhaltenen Impfcodes genutzt worden sein, vernichten Sie bitte die entsprechend überzähligen Impfcodes. Vermerken Sie sodann die Anzahl nicht genutzter und vernichteter Codes in der Nachweisliste für die Code-Verwendung. Soweit keine weiteren diesbezüglichen Vorgaben von uns mehr erfolgen, bewahren Sie die Nachweisliste(n) zur Impfcodevergabe noch bis zum 31.12.2021 auf und vernichten Sie diese dann ebenfalls.

Kitafahrten:

Die Durchführung von Kitafahrten ist weiterhin nicht zulässig.

Abfrage zur Notversorgung und zum Bestand an Coronatests:

Wir bitten Sie erneut, regelmäßig die Test-Bestände und deren Verbrauch im Rahmen der Abfrage zur Notversorgung einzugeben. Unter folgender Webadresse können Sie Ihre einrichtungsbezogenen Daten zur Notversorgung und zum Bestand an Coronatests eingeben:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Kinderübernachtungen, Sommerfeste, Verabschiedungen der Schulkinder, Ausflüge:

Kinderübernachtungen bleiben bis auf Weiteres untersagt. Ausflüge, Sommerfeste sowie Verabschiedungen der Schulkinder dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass keine Durchmischung der Gruppen erfolgt und die Zahl der Erwachsenen auf ein Minimum beschränkt wird. Erwachsene müssen durchgängig einen medizinischen Mundschutz tragen. Die Veranstaltungen sollten möglichst nur im Freien stattfinden.

Schließzeiten:

Die langfristig geplanten und mit den Eltern abgestimmten Schließzeiten insbesondere in den Sommerferien können umgesetzt werden. Den Eltern ist ein angemessenes Angebot zur Betreuung entsprechend der Vorgaben der RV Tag anzubieten.

Uns ist bewusst, dass die kurzfristige Umsetzung der nun beschlossenen Öffnung erneut hohe Anforderungen an Ihre Flexibilität im Rahmen der Organisation des Kitabetriebs stellt. Insoweit wird auch dieses Mal von einer Übergangsphase ausgegangen, nach der wieder eine stabile Betreuungssituation gewährleistet werden kann.

Nach der erfolgten Aufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen werden wir auch weiterhin das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen mit großer Aufmerksamkeit beobachten, um jederzeit auf entsprechende Entwicklungen reagieren zu können.

Für Ihr großes Engagement zur Bewältigung der aktuellen Situation danken wir Ihnen sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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Elternschreiben der Senatsverwaltung & 39. Trägerinformation (vom 05.05.21)

An alle Eltern von Kindern in Berliner Kitas

05.05.2021

Elterninformationen zur Erweiterung des Zugangs zur Kita-Notbetreuung

Liebe Eltern,

sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Vorgaben der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung sind die Berliner Kindertages-einrichtungen und Kindertagespflegestellen, in Verbindung mit einem Notbetrieb, nach wie vor geschlos-sen.

Erfreulicherweise sinkt in Berlin die sogenannte 7-Tage-Inzidenz und das Infektionsgeschehen in den Kitas, auch bei den Kindern, nimmt stetig ab. Diese positive Entwicklung ermöglicht nun weitere Schritte der Öffnung des Kitabetriebs.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 04.05.2021 daher entschieden, dass ab dem 10.05.2021 alle Kinder, die das vierte Lebensjahr vollendet haben, einen Zugang zur Notbetreuung erhalten sollen. Ein beson-derer und dringlicher Betreuungsbedarf ist hierfür keine Voraussetzung.

Der Senat prüft darüber hinaus weitere Schritte der Öffnung, um in Kürze allen Berliner Familien und ihren Kindern wieder ein Betreuungsangebot machen zu können. Voraussetzung hierfür ist und bleibt ein weiterhin stabiles bzw. sinkendes Infektionsgeschehen.

Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

Um die Rahmenbedingungen für einen sicheren Notbetrieb herzustellen, unterstützen wir die Einrichtun-gen und die dort betreuten Kinder u.a. durch Impfangebote für Mitarbeitende, Schutzmaterialien, Test-möglichkeiten und die Möglichkeit von Betreuungsangeboten in kleinen, stabilen Gruppen.

Damit Kinder die Kita trotz leichter Erkältungssymptome besuchen können, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. einer entsprechenden Eigenerklärung. Zum Nachweis des Nichtvorliegens einer Corona-Infektion genügt dabei die einmalige Vorlage einer negativen Testung. Eine tägliche Bestätigung eines negativen Testergebnisses bzw. eine tägliche Wiederholung von Tests ist nicht erforderlich.

Den Trägern haben wir insgesamt 500.000 Selbsttests für Kitakinder zur Aushändigung an die Eltern zur

Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie:

Die Testabnahme erfolgt durch Sie selbst und nicht durch das Kitapersonal.

Diese Tests werden bei Bedarf ausgehändigt, damit Sie ihr Kind anlassbezogen testen können.

Soweit Ihnen ein Test ausgehändigt wird, bitten wir Sie nachdrücklich, das Schulungsvideo der Senatsver-waltung für Bildung, Jugend und Familie zur Handhabung des Tests zu beachten, um Anwendungsfehler zu vermeiden. Sie finden dieses unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_7

Sofern chronische Erkrankungen vorliegen, die ebenfalls Erkältungs-/Krankheitssymptome beinhalten, ist ein wiederholtes Testen allein aus diesem Grund nicht erforderlich. Allerdings muss hierfür ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches die Vorerkrankung bestätigt, um den Kitabesuch zu gestatten.

In den letzten Wochen erreichen uns auch regelmäßig Nachfragen zu sogenannten Speichel-Selbsttests. Diese sind bislang nicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte freigegeben worden, weshalb entsprechende Test unsererseits den Kitas nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Liebe Eltern,

uns ist bewusst, dass die Schließung der Kindertageseinrichtungen insbesondere die Berliner Familien sehr belastet, die trotz der weitgefassten Notbetreuung noch kein Betreuungsangebot in Anspruch neh-men können.

Wir versichern Ihnen, dass der Senat weitere Schritte prüft, um die bestehende Schießung der Berliner Kitas mit Notbetreuung schnellstmöglich zugunsten eines Angebots für alle Berliner Familien und ihrer Kinder abzulösen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung V

Familie und frühkindliche Bildung

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39. Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung sind die Berliner Kindertageseinrichtun-gen und Kindertagespflegestellen, in Verbindung mit einem Notbetrieb, nach wie vor geschlossen.

Aktuell sinkt die 7-Tage-Inzidenz berlinweit und auch das Infektionsgeschehen in den Kitas nimmt stetig ab. Dabei lässt sich insbesondere in der Zielgruppe der Kita-Kinder ein stetiger Rückgang der Infektionen feststellen. Diese positive Tendenz trägt dazu bei, Schritte der Öffnung des Kitabetriebs für weitere Ziel-gruppen gehen zu können.

In seiner Sitzung am 04.05.2021 hat der Senat daher im Rahmen der geltenden Regelungen entschieden, dass ab dem 10.05.2021 alle Kinder, die das vierte Lebensjahr vollendet haben, aus pädagogischen Gründen einen Zugang zur Notbetreuung erhalten sollen. Ein besonderer und dringlicher Betreuungs-bedarf ist hierfür keine Voraussetzung. Diese Entscheidung trägt dem Umstand Rechnung, dass die an-haltende Schließung der Kindertagesbetreuung nachteilige Auswirkungen auf die Sprachentwicklung von Kindern, insbesondere bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache, haben kann.

Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

Der Senat prüft darüber hinaus weitere Schritte der Öffnung, um kurzfristig allen Berliner Familien und ihren Kindern wieder ein Betreuungsangebot machen zu können. Voraussetzung hierfür ist und bleibt ein weiterhin stabiles bzw. sinkendes Infektionsgeschehen.

Für diesen Fall werden wir Ihnen rechtzeitig nähere Informationen zukommen lassen.

Weitere Informationen:

Ausgabe von Selbsttests für das pädagogische Personal

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat Ihnen Mitte April Testkapazitäten für Kitakinder und pädagogisches Personal zur Verfügung gestellt. In dieser Woche sind weitere 300.000 Selbsttests der Fa. Roche für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege an die Ju-gendämter ausgeliefert worden. Die Ausgabe erfolgt ab Ende dieser Woche. Eine Ausgabeliste der Ju-gendämter zur Verteilung der Tests an Träger und Tagespflegepersonen ist diesem Schreiben beigefügt.

Die Tagespflegepersonen erhalten mit dieser Lieferung jeweils ein Paket (25 Selbsttests), welches für die Zeit bis zum Sommer (12 Wochen) ausgelegt ist. Für das pädagogische Personal in den Kitas sind für die kommenden Wochen 2 Tests pro Person und Woche berechnet worden.

Die Selbsttests sind identisch mit den Tests, die Sie mit der letzten Lieferung erhalten haben. Tests, Stäb-chen “Nasal Swap” und Packungsbeilage bilden zusammen eine Einheit für den Selbsttest. Die Stäbchen “Nasal Swap” sind für die Umwidmung von Schnelltests zu Selbsttests notwendig.

Abfrage zur Notversorgung und zum Bestand an Coronatests

Neben den Tests für das pädagogische Personal sind Ihnen auch Selbsttests für die Kitakinder zur Verfü-gung gestellt worden. Die Ausgabe dieser Tests erfolgte über die Jugendämter. Um den Verbrauch sowie den Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, ist eine entsprechende Bestandserhebung erforderlich.

Wir bitten Sie daher, uns einrichtungsbezogene Auskünfte zur Anzahl der noch verfügbaren Tests sowie zur jeweils ausgegebenen Testmenge für das Personal und die Kitakinder zu geben sowie hierüber ermit-telte positive Testergebnisse zu melden.

Die Abfrage erfolgt im Kontext der Ihnen bekannten Abfrage zu den betreuten und zur Betreuung ange-fragten Kinder sowie dem eingesetzten und nicht einsatzfähigen Fachpersonal. Unter folgender We-badresse können Sie Ihre einrichtungsbezogenen Daten zur Notversorgung und zum Bestand an Coro-natests eingeben: https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Bitte aktualisieren Sie über dieses Abfragetool regelmäßig Ihre Einrichtungsdaten. Ihre Angaben zum Be-stand und Verbrauch an Testmaterial geben Sie bitte zweimal wöchentlich ein. Weiterhin möglichst täg-lich, mindestens aber zweimal wöchentlich sind Ihre Angaben zur Notversorgung zu übermitteln.

Die Erhebung der Daten dient ausschließlich dem Monitoring zur Qualifizierung des Bedarfs und als Grundlage für weitere Beschaffungen.

Speichel-Selbsttests für Kinder

In den letzten Wochen erreichen uns regelmäßig Nachfragen zu sogenannten Speichel-Selbsttests. Derzeit gibt es einen vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Test (AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag Sputum, AMEDA Labordiagnostik GmbH), der jedoch weniger sensitiv im Vergleich zu nasalen Tests ist. Die Anwen-dung des Tests ist zudem schwierig und für Kitakinder in den ersten Lebensjahren wenig geeignet. Die entsprechenden Tests sind bislang auch nicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte freigegeben worden. Folglich haben wir von der Bestellung dieser Tests bisher abgesehen.

Wir wissen um die großen Herausforderungen, die die aktuellen Gegebenheiten, aber auch die sich stetig ändernden Rahmenbedingungen mit sich bringen. Daher danken wir Ihnen für Ihren Einsatz und Ihre Un-terstützung bei der Bewältigung der aktuellen Situation.

Für Rückfragen stehen Ihnen wie bisher Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und -partner der Kitaauf-sicht zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

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Aushändigung von Testkits in Klärungsfällen (Mail vom 05.05.21)

Die KiTa Leitung hat folgende Information per Mail an die Elternvertreter versandt.

“Sehr geehrte Elternvertreter*innen,

wie Sie bereits zur Kenntnis genommen haben, dürfen wir Kinder mit Erkältungssymptomen ( Husten, Naselaufen, Fieber ) nicht betreuen.

Tatsächlich wollen wir keinem Kind ohne Grund die Betreuung in der Kita vorenthalten. Deshalb geben wir ab dem 10.05.2021 die Möglichkeit der freiwilligen Testung . Wenn Sie unsicher sind, da Ihr Kind verschnupft ist, händigen wir Ihnen sehr gerne einen Test aus und Sie können Ihr Kind Vorort testen, in Verbindung einer Eigenerklärung.

Die Testkids liegen den Abteilungen vor.

Wir sehen dies als einen weiteren wichtigen Baustein, der für die Einhaltung aller Maßnahmen der Hygiene sorgt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Kitapersonal testet sich ab dem 10.05.2021 jeden Montag und Donnerstag selber. Zwei geschulte Kolleginnen überprüfen das Ergebnis.”

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