Elterninformation vom 07.09. & 47 Trägerinformation

An alle Eltern von Kindern in Berliner Kitas

Elterninformationen zum Start ins neue Kita-Jahr

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

die Berliner Kindertageseinrichtungen sind erfolgreich in das neue Kitajahr 2021/2022 gestartet. Alle Kinder können dank eines insgesamt niedrigen Infektionsgeschehens im Regelbetrieb betreut werden.

Zu diesem niedrigen Infektionsgeschehen tragen die steigenden Impfquoten, die Berliner Teststrategie und die bewährten und eingeübten Regeln der Hygiene inklusive des Lüftens und des Tragens von Masken im Kontakt der Erwachsenen untereinander und der Regeln für die Organisation von Elternversammlungen, Festen und Feiern entscheidend bei.

Den genannten Regeln kommt insbesondere mit Blick auf die kommende Herbst- und Winterzeit weiterhin eine große Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund erweitern wir auch die Möglichkeiten der Testung Ihrer Kinder:

Erweiterung der Berliner Teststrategie

Das Land Berlin wird Ihnen über die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung PoC-Antigen-Schnelltests für eine regelmäßige freiwillige Testung Ihres Kindes zur Verfügung stellen. Ab

Mitte September können Sie über ihre Einrichtung Antigen-Schnelltests für eine 2 x wöchentliche Testung Ihres Kindes erhalten, zunächst für den Zeitraum bis Ende Oktober 2021.

Diese erweiterten Testmöglichkeiten ergänzen die bisherigen Regelungen zur anlassbezogenen Testung, beispielsweise für Kinder mit Krankheitssymptomen, Kinder, die von einer Reise ins Ausland zurückkehren oder im Falle eines bestätigten Infektionsfalls in der Kita.

Wir bitten Sie, von diesen Möglichkeiten kontinuierlich und regelmäßig Gebrauch zu machen, und damit zu einem sicheren Betreuungsbetrieb beizutragen.

Parallel zu dieser Maßnahme wird das Pilotprojekt zur Anwendung von Lolli-PCR-Tests vorangetrieben. Darüber hinaus erhalten die Kitas weitere Antigen-Tests für regelmäßige Tests des Personals.

Quarantäne für enge Kontaktpersonen

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaß-nahmenverordnung (SARS-CoV-2 InfSchVO) hat der Senat klargestellt, dass die Quarantäne für enge Kontaktpersonen positiv getesteter Kitakinder nicht an Bedeutung verloren hat und zum Schutz des Umfeldes beiträgt.

Mit Verweis auf die überwiegende Ansteckung in der ersten Phase der Infektion hat der Senat allerdings die Quarantänedauer bzw. sogenannte Absonderungszeit von 14 auf fünf Tage verkürzt. Damit endet die Quarantäne einer engen Kontaktperson mit dem Vorliegen einesnegativen Ergebnisses einer PoC-Antigen- oder PCR-Testung frühestens am sechsten Tag nach ihrem Beginn. Auf diese Weise soll die durch die Quarantäneregelungen ausgelöste Belastung für die Berliner Familien so gering wie möglich gehalten werden.

Die Entscheidung, wer Kontaktperson ersten Grades ist, erfolgt weiter in enger Abstimmung zwischen der Kita und dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt.

Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“

Ferner wollen wir Sie darüber informieren, dass das Bundesfamilienministerium im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ab dem 01.10.2021 bis zum 31.12.2022 Familienferienzeiten in gemeinnützigen Familienerholungs-stätten fördert. Das Programm wendet sich insbesondere an Familien im Transferbezug (kleine Einkommen) sowie Familien mit Kindern bzw. Familienangehörigen mit Behinderung.

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Berechtigte Familien können über das Programm eine vergünstigte Familienauszeit in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen in ganz Deutschland buchen und zahlen dort nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Auf dieser Website sind weitergehende Infos zu finden:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung V

Familie und frühkindliche Bildung

47. Trägerinformation

08.09.2021

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnah-menverordnung (SARS-CoV-2 InfSchVO) vom 04.09.2021 hat der Senat klargestellt, dass die Quarantäne für enge Kontaktpersonen positiv getesteter Kitakinder nicht an Bedeutung verlo-ren hat und zum Schutz des Umfeldes beiträgt. Allerdings wurde die Quarantänedauer bzw. sogenannte Absonderungszeit für enge Kontaktpersonen gemäß § 7 Abs. 7 der Verordnung nunmehr von 14 auf fünf Tage verkürzt, da eine mögliche Infektion in aller Regel in dieser Phase in Erscheinung tritt. Diese medizinisch begründete Verkürzung wird auch aus pädago-gischer Sicht ausdrücklich begrüßt. Damit endet die Quarantäne mit dem Vorliegen eines ne-gativen Ergebnisses einer PoC-Antigen- oder PCR-Testung frühestens am sechsten Tag nach ihrem Beginn. Geimpftes oder genesenes Personal ohne Symptome muss im Falle eines posi-tiven Corona-Falles nicht in Quarantäne.

Gemäß § 7 Abs. 8 der Verordnung können darüber hinaus Maßnahmen des zuständigen Ge-sundheitsamtes oder auf Grund bezirklicher Allgemeinverfügungen zur Absonderung getrof-fen werden.

Die Feststellung von engen Kontaktpersonen in der Kita erfolgt weiterhin im jeweiligen Einzel-fall in enger Abstimmung zwischen der Kindertageseinrichtung und dem jeweils örtlich zustän-digen Gesundheitsamt.

Zur Frage der möglichen Selbstisolation dieser Kontaktpersonen bis zur Entscheidung durch das zuständige Gesundheitsamt finden Sie Informationen in ihrer bezirklichen Allgemeinver-fügung:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/quarantaene/

Am 7. September 2021 hat der Bundestag beschlossen, dass Arbeitgeber von ihren Beschäf-tigten u.a. in Kitas Auskunft über eine Coronaimpfung oder eine Genesung verlangen können. Der Bundesrat muss den Neuregelungen in einer Sondersitzung am Freitag dem 10. Septem-ber noch zustimmen. Hierzu sowie zur Bedeutung der Regelung werden wir Sie gesondert un-terrichten.

Regelmäßige PoC-Antigen-Tests für Kinder

Die Neuregelung zur Quarantäne wird begleitet durch eine Erweiterung der Berliner Teststra-tegie in Kindertageseinrichtungen. Ab Mitte September erhalten Eltern auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, ihre Kitakinder (zunächst für den Zeitraum bis Ende Oktober) regelmäßig 2 x wöchentlich zu testen.

Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung erhalten zu diesem Zweck insgesamt 1,8 Mio. PoC-Antigen-Schnelltests der Firma Nal-van-Minden, die im Weiteren an die Eltern zu vertei-len sind. Insofern erwartet die Senatsverwaltung für Jugend, dass alle Einrichtungen dieses Angebot annehmen und die Tests an die Eltern verteilen.

Diese vom Land Berlin bereitgestellten zusätzlichen Testmöglichkeiten ergänzen die bisherige, weiterhin geltende Regelung zur anlassbezogenen Testung, beispielsweise für Kinder mit Krankheitssymptomen, Kinder, die von einer Reise ins Ausland zurückkehren oder im Falle ei-nes bestätigten Infektionsfalls in der Kita. Insbesondere in diesen Fällen ist den Eltern nahezu-legen, von dem Testangebot Gebrauch zu machen. Auf diese Weise sollen Infektionen bei Kindern möglichst frühzeitig erkannt und eine Verbreitung von Covid-19 vermieden werden.

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Mit der beigefügten Elterninformation werben wir auch auf Seiten der Eltern für die regelmä-ßige Anwendung dieser Schnelltests, wissend um die damit einhergehenden Belastungen für Eltern und Kinder. Die regelmäßigen Tests tragen zum Schutz von Kindern, Beschäftigten und Familien sowie zu einem sicheren Kitabetrieb bei. Daher bitten wir Sie, weiterhin für die An-wendung der Tests zu werben. Vereinbaren Sie, wenn möglich, ein einheitliches Vorgehen, bspw. auf einem gemeinsamen Elternabend.

Die Auslieferung der Tests wird wie bisher über die zwölf Berliner Jugendämter erfolgen. So-bald die Tests vorrätig sind, werden wir Sie in einem gesonderten Schreiben informieren.

Lolli-Pool-PCR-Projekt

Mit der 45. Trägerinformation haben wir Sie über das sogenannte Lolli-Pool-PCR-Projekt in-formiert. Das Projekt wurde nunmehr um zwei Wochen bis zum 15.09.2021 verlängert, um die erwünschte Anzahl von Pooltestungen zu erreichen und so entsprechende Erkenntnisse zu ge-winnen. Über die Ergebnisse des Projekts sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung der Teststrategie in den Kindertageseinrichtungen wer-den wir Sie zu gegebener Zeit informieren.

Tests für das Personal

Weiterhin gilt: Vollständig geimpfte Personen ohne coronatypische Symptome unterliegen ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung nicht mehr den Testpflichten nach § 22 Abs. 2 der 3. InfSchMV. Auch für Genesene gilt die Testpflicht nicht mehr, sofern die in § 8 Absatz 1 der Verordnung genannten Bedingungen erfüllt sind. Im Umkehrschluss besteht für nicht geimpfte und nicht genese Personen weiterhin eine Testpflicht.

Diesbezüglich sind Sie weiterhin verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt hierfür entsprechende Testkapa-zitäten zur Verfügung. Um den Verbrauch und den künftigen Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, werden Sie weiterhin um Bestandserhebungen, spätestens zum Ende einer jeden Kalenderwoche, gebeten. Die Bestandserhebung umfasst sowohl die Tests für das Personal als auch die Tests für die Kinder. Die Abfrage erfolgt unter folgender Webadresse:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

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Bis Ende September sind Tests für das Personal in Kitas vorhanden. Weitere Lieferungen wer-den unter Beachtung der gemeldeten Daten zu den Testbeständen in den Einrichtungen vor-genommen. Einrichtungen, die keine Angaben zum Verbrauch machen, erhalten keine Tests für das pädagogische Personal.

Beschaffung von Luftfilteranlagen

Wie in der 45. Trägerinformation dargelegt, fördert das Land Berlin seit dem 1. August 2020 im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes Maßnahmen, die der Gesundheit des pädagogischen Personals dienen. Dies umfasst seit dem 5. März 2021 auch die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für schwer bzw. nicht ausreichend belüftbare Räume.

Alle Informationen zum Förderprogramm, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie unter

https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreu-ung/fachinfo/#raumgestaltung

Sofern Sie bereits für gleiche oder andere Maßnahmen einen Antrag gestellt und die Förder-höchstsumme nicht ausgeschöpft haben, weisen wir Sie darauf hin, dass einmalig die Mög-lichkeit besteht, einen Ergänzungsantrag zu stellen.

Ergänzend zu dieser Fördermaßnahme stellt der Bund im Jahr 2021 Mittel in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro für die Förderung von Luftfilteranlagen in Schulen und Kindertageseinrich-tungen bereit. Auf das Land Berlin entfallen ca. 10,4 Millionen Euro.

Aktuell wird eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet, um Trägern bzw. Kitas mit schwer belüftbaren Räumlichkeiten eine zusätzliche Antragsmöglichkeit für Luftreinigungsanlagen bieten zu können. Hierüber werden die Träger zu gegebener Zeit informiert.

Organisation von Elternabenden/Elternversammlungen

Wir weisen darauf hin, dass sich die Organisation von Elternabenden bzw. Elternversammlun-gen in den Räumen der Kita an den Vorgaben des § 11 Abs. 8 in Verbindung mit § 8 der SARS-CoV-2 InfSchVO orientieren muss. Danach dürfen hieran nur geimpfte, genesene und getestete Personen teilnehmen.

Verschiedenes

Hier “Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern”

Das Bundesfamilienministerium stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 2021 (ab dem 1.10.21) und 2022 (bis 31.12.22) insge-samt 50 Millionen Euro in der Säule „Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermögli-chen“ zur Verfügung.

Mit Hilfe dieser finanziellen Mittel, die direkt an gemeinnützige Familienerholungsstätten ge-zahlt werden, die sich für die Teilnahme an dem Programm beworben haben, werden Famili-enferienzeiten für Familien mit Transferbezug (kleinen Einkommen) sowie Familien mit Kindern bzw. Familienangehörigen mit Behinderung gefördert.

Berechtigte Familien können über das Programm eine vergünstigte Familienauszeit in ge-meinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten Einrich-tungen in ganz Deutschland buchen und zahlen dort nur etwa zehn Prozent der üblichen Kos-ten für Unterkunft und Verpflegung.

Auf dieser Website sind weitergehende Infos zu finden:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/

corona-auszeit-fuer-familien

Um möglichst vielen Berliner Eltern, die die Förderbedingungen erfüllen, eine Möglichkeit zu bieten, an diesem Angebot teilzunehmen, bitten wir Sie, diese Information an Eltern weiterzu-leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung


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