Neue Regelung zum Nachweis des durchgeführten Coronatests

Ab Montag,den 31.01.2022, gilt eine neue Regelung zum Nachweis des durchgeführten Coronatests.
Als Nachweis gilt, bis auf Weiteres, nur noch die tagesaktuelle Testkassette des durchgeführten Tests.
Diese müsst ihr morgens einfach mitbringen, die Entsorgung findet dann durch das KiTa Personal statt.

Derzeit läuft eine Anfrage ob dennoch weiterhin, auch ohne diese bei der KiTa einzureichen, die Bescheinigung ausgefüllt werden sollte.
Zudem wurde angefragt ob auch eine Testbescheinigung, aus einem Testzentrum, akzeptiert wird sollte diese nicht älter als 48h sein.

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