Elterinformation Stand 07.02. & 54te Trägerinformation



Elterninformationen mit Hinweisen zu aktuellen Quarantäneregelungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedauern, dass die teils unterschiedlichen Verfahren bezüglich der Quarantäneregelun- gen zu Unsicherheiten geführt haben und hoffen zugleich, dass dieses Schreiben nunmehr zur Klarheit beiträgt.

Die Berliner Gesundheitsämter haben sich darauf verständigt, ab dem 07.02.2022 in den Berliner Kindertageseinrichtungen den sogenannten Test-to-Stay-Ansatz als Regelverfah- ren einzuführen. Hiermit wird den Kindern ermöglicht, dass sie weiterhin innerhalb ihrer stabilen, festen Betreuungsgruppe am sozialen Geschehen in der Kita teilhaben können.

Kinder und Beschäftigte, die Kontaktperson zu einer Person mit positivem PCR- oder Anti- gen-Schnelltest innerhalb der Kita sind, können weiter die Kita besuchen, wenn sie symptom- frei sind und an den fünf folgenden Kalendertagen negativ getestet werden.

Diese Regelung findet auch auf geimpfte oder genesene Kinder und Beschäftigte Anwendung. Die Testung der Kinder soll, wie bisher, zuhause von den Eltern durchgeführt werden.

Die Ergebnisse der täglichen Tests sind den Kitas über das bekannte Formular zur Testung täglich und verbindlich anzuzeigen.

Als Eltern können Sie sich in dieser Situation entscheiden, ihre Kinder, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person in der Kita hatten, trotzdem nicht in der Einrichtung betreuen zu lassen.

Die Quarantäne wird für diese Fälle wie bisher vom zuständigen Gesundheitsamt ausge- sprochen und bescheinigt. Die Kita übersendet hierfür dem Gesundheitsamt eine Auflistung der betroffenen Kinder. Die Quarantänedauer entspricht der Zeit des „Test-to-Stay“, also fünf Tagen (vor Rückkehr des Kindes in die Kita ist ein negativer Antigen-Schnelltest bzw. Lol- litest erforderlich, der durch die Eltern bestätigt werden kann).

Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Kind im Rahmen der täglichen Testung positiv getestet wird, muss es sich in Isolation begeben und es muss eine Nachtestung herbeigeführt werden. Es gelten die Regelungen gemäß § 7 der 4. InfSchMVO fort.

Für Nachfragen im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Ge- sundheitsamt. Gemäß 4. InfSchMVO kann das zuständige Gesundheitsamt auch immer ab- weichende Einzelanordnungen treffen.

Im Anhang finden Sie eine grafische Darstellung zum Umgang mit den neuen Quarantänere- gelungen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Kindern weiterhin viel Kraft bei der Bewältigung dieser Lage.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Carsten Weidner

Leiter des Referats

Frühkindliche Bildung, Kindertagesbetreuung

54. Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

mit unseren Trägerschreiben verfolgen wir das Ziel, Klarheit zu schaffen, Orientierung zu geben und das immer so schnell es geht. In den vergangenen eineinhalb Wochen haben uns zahlreiche Rückfra- gen von Kitaträgern zu den neuen und teils uneinheitlichen Quarantäneregelungen erreicht. Seitdem haben wir mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung und den Vertretungen der Amtsärz- tinnen und Amtsärzte beraten. Für die Zeit, die in diesem Fall für die verlässliche Abstimmung zwi- schen allen Beteiligten erforderlich war, bitten wir um Ihr Verständnis. Mit diesem Schreiben wollen wir die neuen Verfahren/Regelungen erläutern und so zur Orientierung in einer sehr dynamischen Si- tuation beitragen.

Die Berliner Gesundheitsämter haben sich im Zuge der Einführung der Testpflicht für Kitakinder in der vergangenen Woche darauf verständigt, ab dem 07.02.2022 in den Berliner Kindertageseinrichtun- gen den sogenannten Test-to-Stay-Ansatz als Regelverfahren einzuführen. „Test-to-Stay“ verändert die bisherigen Regelungen für Kontaktpersonen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 InfSchMVO und ermöglicht es, dass die Kinder weiterhin innerhalb ihrer stabilen, festen Betreuungsgruppe am sozialen Gesche- hen in der Kita teilhaben können.

Danach können Kinder sowie Beschäftigte als Kontaktpersonen zu einem Kind mit positivem PCR- oder Antigen-Schnelltest die Kita weiter besuchen bzw. in der Kita tätig sein, sofern sie symptomfrei sind und an den 5 folgenden Kalendertagen negativ getestet werden. Diese Regelung findet auch auf geimpfte oder genesene Kinder bzw. Beschäftigte Anwendung. Die Testung der Kinder soll, wie bisher, zuhause von den Eltern durchgeführt werden

Dennoch können sich Eltern in dieser Situation entscheiden, ihr Kind, welches engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, nicht in die Einrichtung zu bringen. Die Quarantäne wird für diese Fälle wie bisher vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen und bescheinigt. Hierfür ist es er- forderlich, dass die Kita die betroffenen Kinder schriftlich auflistet und diese Auflistung dem Gesund- heitsamt übersendet. Die Quarantänedauer entspricht der Zeit des „Test-to-Stay“, also fünf Tage (vor Rückkehr des Kindes in die Kita ist ein negativer Antigen-Schnelltest bzw. Lollitest erforderlich, der durch die Eltern bestätigt werden kann). Eine Wahlmöglichkeit für Beschäftigte, sich als Kontaktperson in Quarantäne zu begeben, besteht nicht.

Sofern Kinder positiv getestet werden, gelten die bisherigen Regelung gemäß § 7 der 4. InfSchMVO fort. Das Kind muss sich in Quarantäne begeben und es muss gemäß InfSchMVO eine Nachtestung erfolgen.

Für Nachfragen im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesund- heitsamt.

Unabhängig vom Test-to-Stay-Verfahren können die Amtsärztinnen und Amtsärzte im Einzelfall (z.B. bei Ketteninfektionen innerhalb der Kohorte; besonderen Risikokonstellationen innerhalb der Betreu- ungsgruppe) eine Quarantäne gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. Satz 4 festlegen.

Um die Einrichtungen in die Lage zu versetzen, den Test-to-Stay-Ansatz umzusetzen, hat unser Haus zusätzliche 2 Mio. Lollitests bestellt. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus laufend wei- tere Lollittest-Kontingente bereitgestellt. Konkret heißt das: Eltern erhalten in der Regel 3 Tests pro Woche, sofern es zu einem Infektionsfall kommt, erhalten sie weitere Tests, um die Testung an fünf aufeinander folgenden Tagen zu ermöglichen.

Die bezirklichen Jugendämter haben ferner eine Lieferung von FFP2-Masken für die pädagogischen Fachkräfte zur Weitergabe an die Träger erhalten. Hierzu werden wir Ihnen schnellstmöglich weitere Informationen zukommen lassen.

Wir bedauern, dass die unterschiedlichen Kommunikationswege und Verfahren zu Unsicherheiten und Belastungen geführt haben und hoffen zugleich, dass dieses mit den Beteiligten abgestimmte Schrei- ben Ihnen nunmehr eine hinreichende Handlungssicherheit zur Aufrechterhaltung des Kitabetriebs unter diesen neuen Rahmenbedingungen gibt.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Carsten Weidner

Leiter des Referats

Frühkindliche Bildung, Kindertagesbetreuung

Brief der Senatorin zur Testpflicht und Lolli Tests

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Kitas und ihrer Träger,

leider entwickelt sich die Pandemie derzeit deutschlandweit und auch in Berlin dynamischer als je zuvor. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, die Kinder unserer Stadt so sicher wie möglich durch diese Zeiten zu bringen: sicher vor einer Infektion und sicher vor den psychischen Auswirkungen der Pandemie. Das hat mich veranlasst, den Infektionsschutz in unseren Kindertageseinrichtungen in den letzten Wochen zu erhöhen. Wir haben im ersten Schritt Lollitests organisiert und die Testpflicht vorangebracht. Zusätzlich sind wir in den eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen und arbeiten beständig daran, Ihnen Handlungssicherheit bezüglich der Quarantäneregelungen zu geben. Mir istbewusst, wie viel zusätzlichen Aufwand die aufgeführten Maßnahmen für Sie bedeuten. Dabei wünschenwir uns alle doch ein unbeschwertes Miteinander für die Kinder, Eltern und das Personal.

Ich bin mir sicher, dass wir zu dieser Normalität wieder zurückkehren werden. Bis dahin möchte ich Sie herzlich bitten, die neuen Maßnahmen mit der gewohnten Empathie und Kompetenz zu unterstützen. Sie dienen Ihrem Schutz wie auch dem der Kinder und ihrer Familien. Ich bin voller Vertrauen, dass sich die Abläufe rund um die Testpflicht einspielen werden. Sie haben in den zwei Jahren, die von der Pandemie geprägten waren, zum Wohle unserer Kinder Großartiges geleistet. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich!

Mit freundlichen Grüßen

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