Mustervorlage der Senatsverwaltung

Kinder mit Erkältungssymptomatik werden nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Alternativ kann das Ergebnis eines aktuellen negativen Schnelltests/Selbsttests vorgewiesen werden. Die Durchführung und Aktualität des Tests sind durch Eigenerklärung oder Bescheinigung der Teststelle zu bestätigen.

Wichtiger Hinweis aus der Trägerinformation:
“Sofern Eltern die Möglichkeit des Tests nutzen, bitten wir Sie zu beachten, dass die einmalige Vorlage eines negativen Testergebnisses durch die Eltern ausreichend ist, um wieder Zugang zum Betreuungsangebot zu erhalten. Es ist auch nicht erforderlich, dass Kinder, die symptomfrei sind, einen abschließenden Test zur Bestätigung der Gesundung vorlegen müssen. Eine diesbezügliche Testpflicht im Sinne einer „Gesundtestung“ besteht nicht.”

Anbei die Mustervorlage der Senatsverwaltung

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