Informationen der Senatsverwaltung zur erneuten Schließung der KiTas – 01.04.2021

Alle Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen werden wegen des steigenden Infektionsrisikos ab 8. April geschlossen. Die Einrichtungen der Kindertagesförderung bieten eine Notbetreuung für jene Eltern an, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit dringend auf eine solche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Mindestens ein Elternteil muss dabei in einem systemrelevanten Bereich beruflich tätig sein. Die Liste der Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung finden Sie hier.

Ebenfalls die Notbetreuung in Anspruch nehmen können Eltern von Vorschulkindern, Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können sowie Eltern, bei deren Kindern aus besonders dringenden pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist. Dies ist bei Kindern mit Behinderung, Kindern am Übergang zur Schule, Kindern mit einem Sprachförderbedarf sowie bei Kinderschutzfällen der Fall.

Auf eine Auslastungsobergrenze wurde verzichtet. Wir beobachten die Entwicklung der Auslastung und passen die Regelung gegebenenfalls an. Alle anspruchsberechtigten Eltern bzw. Personensorgeberechtigten bleiben aufgefordert, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit den Einrichtungen abzustimmen. In diesem Sinne müssen der außerordentlich dringliche Betreuungsbedarf und das Kriterium der Systemrelevanz zusammen vorliegen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben zur erneuten Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Antragsformular Notbetreuung

Hier geht es zum PDF Download

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