60. Trägerinformation vom 11.11.2022

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Alle Träger von Kindertageseinrichtungen/ Kitaeigenbetriebe/ Kitaleitungen

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

um der Pandemielage angemessen zu begegnen, wurden auf Bundesebene das Infektions- schutzgesetz (IfSG) und weitere Vorschriften geändert und hierbei bisherige Basisschutzmaß- nahmen verlängert, teilweise erweitert und präzisiert.

Den Ländern wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, für eine Vielzahl von Bereichen ei- gene Regelungen für ein Stufenschutzkonzept zu treffen. Auf dieser Grundlage hat der Berli- ner Senat die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (2. BaSchMV) beschlos- sen, die am 01.10.2022 in Kraft getreten ist.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege ist die Senatsjugend- verwaltung weiterhin berechtigt, flexibel und nach Bedarf auf das jeweilige Infektionsgesche- hen zu reagieren und entsprechende Vorgaben zu treffen.

Aktuell gilt Folgendes:

  • Im Bereich der Kitas und der Kindertagespflege besteht keine Masken- oder Testpflicht. Das freiwillige Tragen einer Maske ist unabhänig hiervon möglich.
  • Unverändert gilt die bisherige „Schnupfen-Regelung“ (siehe 50. Trägerinformation). Danach sollen erkrankte Kinder nicht betreut werden. Leichte Erkältungssymptomatiken schließen aber eine Betreuung nicht automatisch aus. Symptomfreie Kinder sind zu be- treuen, auch wenn z. B. Eltern oder Geschwisterkinder positiv getestet wurden. In diesen Fällen wird eine vorherige Testung empfohlen.
  • Eltern dürfen die Kitas betreten und auch ihre Kinder im Rahmen der Eingewöhnung be- gleiten.

Zudem sind weiterhin die allgemeinen Corona-Regeln zu beachten:

  • Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich unverzüglich in die häusliche Isolation begeben. Bei einem positiven Testergebnis muss diese grundsätzlich für

10 Tage eingehalten werden. Die Isolationspflicht endet nach diesem Zeitraum ohne Test.

  • Eine Verkürzung der Quarantäne ist frühestens ab dem 5. Tag der Selbstisolation mög- lich. Voraussetzung ist, dass Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ei- nen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verfolgt das Ziel, allen Kindern auch im kommenden Winter einen unbeschwerten Kitabesuch zu ermöglichen. Gleichzeitig ist uns der Schutz des Kita-Personals ein großes Anliegen. Wir beobachten daher das Infektionsge- schehen und dessen Auswirkungen nach wie vor sehr genau, um den Kitabetrieb mit entspre- chenden Maßnahmen, soweit dies erforderlich ist, zu flankieren.

In Fortführung der Teststrategie stellen wir Ihnen weiterhin Testmaterialien im Umfang von einem Test pro Kind und pro pädagogischer Fachkraft für anlassbezogene Testungen pro Woche zur Verfügung.

Um den Verbrauch und den künftigen Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, bitten wir Sie, uns weiterhin einrichtungsbezogene Auskünfte mindestens einmal monatlich zum Mo- natsanfang zu melden unter:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Wir bedanken uns für Ihren Einsatz und Ihre fortgesetzte Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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