58. Trägerinformation, vom 28.04.2022

Sehr geehrte Trägervertretung,
sehr geehrte Kitaleitung,
sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner Sitzung am 26. April 2022 hat der Senat die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) verlängert. Damit gilt unverändert, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für den Bereich der Kindertagesförderung sowohl das Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Testpflicht als auch die Art und Weise der Durchführung einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus regeln kann.

Auf dieser Grundlage wird, u. a. auch mit Blick auf das in der Altersgruppe der unter 6-Jährigen rückläufige Infektionsgeschehen, für die Zeit ab dem 8. Mai 2022 festgelegt, dass die bislang bestehende allgemeine, regelmäßige Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege entfällt.

Mit dem Wegfall der Testpflicht entfällt zugleich der Test-to-stay-Ansatz. Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen alleine in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Ist es innerhalb einer Einrichtung zu einem Ausbruchsgeschehen gekommen oder hatte eine Person (Kind oder Erwachsener) Kontakt zu einer anderen infizierten Person, können Träger bzw. Kitas anlassbezogene Testungen anbieten. Die Durchführung der Tests erfolgt in die-sen Fällen auf freiwilliger Basis.

Mit dem beigefügten Elternschreiben machen wir erneut darauf aufmerksam, dass sympto-matische bzw. kranke Kinder, auch jenseits der Pandemie, die Kita grundsätzlich nicht besu-chen sollen. Dies betrifft in der Regel auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Wenn Kinder die Kita trotz leichter Erkältungssymptome besuchen sollen, ist den Einrichtun-gen von den Eltern eine schriftliche Bestätigung über eine Testung mit negativem Ergebnis vorzulegen bzw. ein anlassbezogener Test vor Ort durchzuführen.

Das Land Berlin stellt den Trägern für anlassbezogene Testungen qualitätsgesicherte Nasal-Tests (1 Test pro Kind und beschäftigter Person/Woche) zur Verfügung, siehe auch unsere E-Mail vom 12. April 2022 zur Ausgabe nasaler Antigen-Schnelltests für Kinder.

Wir empfehlen Ihnen weiterhin die Einhaltung der bekannten Schutz- und Hygienemaßnah-men.

Bitte beachten Sie zudem, dass die allgemeinen Meldepflichten, zum Beispiel bei Corona-Infektionsfällen in den Einrichtungen, unbenommen des Wegfalls der Testpflicht bestehen bleiben.

Für die kommende Zeit – und auch mit Blick auf den Herbst – gilt selbstverständlich, dass wir das Infektionsgeschehen und die weitere Entwicklung der Pandemie fortwährend aufmerk-sam beobachten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

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