48. Trägerinfromation (Stand 29.09.21)

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch Institut begleiten die Kindertagesbetreuung in der Pandemie bundesweit seit Juni 2020 mit der Corona-KiTa-Studie. In ihrem aktuellen Bericht für den Monat Juli 2021 heißt es: „Dabei ist zu erkennen, dass die Erstimpfungsquote des pädagogischen Personals in allen Bundesländern deutlich über jener aller 18-bis 59-Jährigen aus der Gesamtbevölkerung liegt. Im bundesweiten Durchschnitt liegt die Erstimp-fungsquote des pädagogischen Personals bei rund 80 Prozent.“

Das ist ein großer Erfolg und zeigt die Verantwortungsbereitschaft aller Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, denn mit der Impfung schützen sie sich nicht nur selbst, sondern insbe-sondere auch die ihnen anvertrauten Kinder, für die es bisher keine Impfmöglichkeit gibt. Dafür danken wir allen Beschäftigten herzlich.

Um noch mehr Beschäftigte, aber auch alle anderen Erwachsenen, für eine Impfung zu moti-vieren, haben wir Ihnen den Impfaufruf des Corona-KiTa-Rats inklusive eines Werbeplakats beigefügt, welches Sie in Ihrer Kita aushängen können.

Ferner möchten wir Sie und Ihre Beschäftigten über die aktuellen rechtlichen Neuerungen in-formieren.

Dritte SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. InfSchMV)

Bezugnehmend auf die neu in die InfSchMV aufgenommene 2 G-Bedingung (Möglichkeit der Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen nur für geimpfte oder genesene Personen) weisen wir darauf hin, dass deren Anwendung im Kita-Betrieb nicht zulässig ist. Sie findet weder für Kinder noch für Erwachsene Anwendung.

Absonderungsregeln/Quarantäne

Bei der Festlegung, wer enge Kontaktperson einer positiv getesteten Person ist und deren

Quarantänedauer, orientieren sich die zuständigen Gesundheitsämter an den Vorgaben des

Robert-Koch Instituts. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

In Abhängigkeit vom praktizierten Testkonzept wird die Möglichkeit der Freitestung bei Kindern von der betreffenden KITA in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt getroffen.

Lieferung der PoC-Antigen-Tests für die regelmäßige Testung von Kindern

Mit der 47. Trägerinformation haben wir Ihnen angekündigt, dass die Berliner Teststrategie um die Möglichkeit der für Eltern freiwilligen, flächendeckenden und regelmäßigen Testung der Kinder erweitert wird. Die zu diesem Zweck avisierten 1,8 Mio. PoC-Antigen-Schnelltests werden in der 38. und 41. Kalenderwoche an die Jugendämter ausgeliefertÜber die bezirks-und trägerspezifischen Details zur Abholung sind sie mit einer gesonderten Email vom 23.9.2021 informiert worden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise aus der 47. Trägerinformation.

Tests für das Personal

Wie bereits mitgeteilt, unterliegen vollständig geimpfte Personen ohne coronatypische Symp-tome ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung nicht mehr den Testpflichten nach § 22 Abs. 2 der 3. InfSchMV.

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Auch für Genesene gilt die Testpflicht nicht mehr, sofern die in § 8 Absatz 1 der Verordnung

genannten Bedingungen erfüllt sind. Im Umkehrschluss besteht für nicht geimpfte und nicht

genese Personen weiterhin eine Testpflicht.

Diese Vorgabe gewinnt seit dem 15.09.2021 mit der Regelung des Auskunftsrechts für Ar-beitgeber in den Kindertageseinrichtungen zum Impf- oder Genesenenstatus (sog. Impfsta-tusabfrage) gemäß § 36 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG), an Bedeutung, da die Test-

pflicht entsprechend adressiert werden kann. Ungeachtet dessen werben wir ausdrücklich da-für, dass sich alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem Impfstatus, auch weiterhin regelmäßig testen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Sie weiterhin verpflichtet sind, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Tes-

tung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten.

Abfrage zum Bestand an Corona-Tests

Um den Verbrauch und den künftigen Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, ist eine entsprechende Bestandserhebung erforderlich. Diese schafft die Grundlage für weitere Be-schaffungen. Wir bitten Sie daher dringend, uns auch weiterhin einrichtungsbezogene Aus-künfte zur Anzahl der noch verfügbaren Tests sowie zur jeweils ausgegebenen Testmenge für das Personal und die Kitakinder zu geben.

Die Abfrage erfolgt weiterhin unter folgender Webadresse:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Bitte aktualisieren Sie über dieses Abfragetool regelmäßig Ihre Angaben zum Bestand und Verbrauch an Testmaterial, spätestens zum Ende einer jeden Kalenderwoche. Einrichtungen, die keine Angaben zum Verbrauch machen, können keine Tests erhalten. Nachfragen zur tech-nischen Umsetzung der Erhebung richten Sie bitte an isbj-statistik@senbjf.berlin.de.

Die Angaben zur Anzahl der Kinder in Notbetreuung sind nicht mehr notwendig. Diese Daten-erhebung wird in der bereits genannten Abfrage nicht mehr zur Verfügung gestellt. Wir be-danken uns bei Ihnen für die Unterstützung in den vergangenen Monaten.

Organisation von Elternabenden/Elternversammlungen /Hausrecht

Wir weisen darauf hin, dass sich die Organisation von Elternabenden bzw. Elternversammlun-gen in den Räumen der Kita an den Vorgaben des § 11 Abs. 8 in Verbindung mit § 8 der 3.

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InfSchMV orientieren muss. Danach dürfen hieran nur geimpfte, genesene oder getestete Per-sonen teilnehmen.

Nicht zulässig ist es hingegen, die Teilnahme an Elternversammlungen ausschließlich für Eltern zuzulassen, die geimpft oder genesen sind (sogenannte 2 G-Regelung).

Außenaktivitäten

Betreiber von Einrichtungen, Veranstaltungen und ähnlichen Unternehmungen, z.B. im Kultur-und Sportbereich, können selbst entscheiden, ob sie nur geimpften und genesenen Personen Zutritt gewähren (sog. 2-G Bedingung).

Für Kinder unter 6 Jahren ist die 2-G Bedingung jedoch unerheblich. Für sie gilt die Zugangs-beschränkung nicht. Sie müssen auch keinen Corona-Negativtest beibringen. Für Kinder über 6 Jahren muss, soweit der Betreiber bzw. Veranstalter die 2-G Bedingung anwendet oder Besuchertestungen vorsieht, ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Eine Harmonisierung der Regeln für Kita-Kinder aller Altersgruppen wird von der Senatsver-waltung für Bildung, Jugend und Familie aktuell angestrebt.

Temporäre Familienhilfe

Berlin vergibt rückwirkend zum 04. Januar 2021 eine Corona Hilfe an Eltern, die keinen An-spruch Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V haben. Selbstständige, geringfügig Beschäftigte und berufstätige Studierende, die ihr Kind pandemiebedingt Zuhause betreuen mussten und dadurch einen Verdienstausfall hatten, können die Hilfe ab dem 15.09.2021 bis Ende des Jahres unter www.corona-hilfe-kind.berlin beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

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Der Corona-KiTa-Rat ruft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Kindertagespflegepersonen zur Impfung auf

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen, liebe Kindertagespflegepersonen,

Kinder haben in diesem und im letzten Jahr immer wieder auf vieles verzichten müssen: auf

Freunde,Kitaoder Verwandte,derKindertagespflege.gewohnteFreizeitaktivitäten,Wissenschaftliche häufigStudienauchbelegen:aufunbeschwertedieEinschränkungenZeitinderdurch

Corona haben Kinder psychisch und körperlich belastet.

Inzwischen haben wir mit der Corona-Schutzimpfung einen wichtigen Schlüssel im Kampf ge-gen die Pandemie in der Hand. Damit können wir individuelle Risiken einer Erkrankung weitge-hend verhindern und als Gesellschaft pandemiebedingte Einschränkungen hinter uns lassen. Viele Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung haben sich bereits impfen lassen. Mittlerweile haben laut der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundes-ministerium für Gesundheit geförderten Corona- KiTa-Studie rund 80 Prozent des pädagogi-schen Personals in Kitas eine Erstimpfung erhalten. Dies ist ein großer Erfolg, allerdings zeigen sich noch große regionale Unterschiede. Um Corona erfolgreich zurückzudrängen und die Ein-richtungen sowie Kindertagespflegestellen offen zu halten, braucht es noch mehr Menschen, die mitmachen.

Eine große Gruppe kann jedoch nicht geimpft werden. Das sind vor allem Kinder unter 12 Jah – ren, für die noch kein Impfstoff zugelassen ist. Ergebnisse aus der Corona-KiTa-Studie zeigen, dass die Infektionszahlen in dieser Altersgruppe wieder steigen. Zum Glück sind ihre Krank-heitsverläufe zumeist mild – aber auch bei Kindern kommt es manchmal zu Komplikationen. Die langfristigen Folgen einer Corona-Erkrankung sind darüber hinaus noch nicht abschließend er-forscht. Zusätzlich können Corona-Infektionen und einhergehende Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen auch dazu führen, dass Kinder wieder zeitweise zu Hause betreut werden müssen.

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Mit einer Corona -Schutzimpfung können Sie sich selbst, Ihre Angehörigen, Ihren Freundeskreis, Mitarbeitende in Ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle, die sich aus ge-sundheitlichen Gründen nicht selber impfen lassen können, und natürlich die Kinder vor einer Ansteckung schützen. Große Krankheitswellen und lange Ausfallzeiten – die alle Kinder, das pä-dagogische Personal und auch Eltern belasten – lassen sich damit spürbar eindämmen.

Deswegen möchten wir Sie bitten: Helfen Sie mit, Kinder und Mitarbeitende in Kindertageseinrich-tungen und Kindertagespflegestellen zu schützen. Helfen Sie mit, dass Kitas und Kindertagespfle-gestellen geöffnet bleiben und lassen Sie sich impfen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Solidarität.

Ihr Corona-KiTa-Rat

Weitere Informationen finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/impfenschuetzt und unter #HierWirdGeimpft. Außerdem erhalten Sie im Anhang ein Poster mit dem Impfaufruf des Corona-KiTa-Rats, das Sie ausdrucken und aushängen können.

Was ist der Corona-KiTa-Rat?

Der Corona-KiTa-Rat tauscht sich regelmäßig zu den Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung während der Corona-Pandemie aus. Er wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Kommunen, von Trägerverbänden und Gewerkschaften, der Bundeselternvertretung, des Bundesverbands für Kindertagespflege sowie der Kinder- und Jugendärzte an.

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