42. Trägerinformation – Rückkehr zum Regelbetrieb, und weiteres

42. Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt, dass alle Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen spätestens am 21.06.2021 wieder zum Regelbetrieb zurückkehren. Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb wird dem vielfachen Wunsch von Eltern und Kindern aber auch von Trägern sowie Erzieherinnen und Erziehern nach einer Rückkehr zur Normalität auch im Kita-Bereich entsprochen.

Der neue Öffnungsschritt wird dank der weiterhin sehr geringen 7-Tage-Inzidenz in Berlin möglich. Dieser niedrige Wert spiegelt sich im Kitabereich wider. Trotz zunehmender Inanspruchnahme der Kitas und Kindertagespflegestellen ist die Zahl der erfassten Infektionsfälle stetig gesunken.

Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

Spätestens ab dem 21.06.2021 erhalten alle Kinder somit wieder eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Früh- und Spätdiensten im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten.

Bis zu einer entsprechenden Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht zunächst weiterhin ein eingeschränkter Regelbetrieb. Sofern Einrichtungen vor dem 21.06.2021 im Umfang der vollen Gutscheine betreuen möchten, ist dies zulässig.

Die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen wird weiterhin durch die Berliner Teststrategie, in deren Rahmen Tests für Beschäftigte und für anlassbezogene Testungen der Kinder bereitgestellt werden, flankiert.

Kita-Reisen/Kita-Übernachtungen

Wie bereits in der letzten Trägerinformation mitgeteilt, können auch Kitareisen und Kitaübernach- tungen unter Beachtung von Hygienemaßnahmen wieder durchgeführt werden. Ab dem 11. Juni 2021 dürfen im Land Berlin Beherbergungsbetriebe unter Einhaltung entsprechender Hygieneregeln wieder touristische Übernachtungen anbieten. Auch in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Brandenburg, sind touristische Leistungen wieder zulässig.

Sommerfeste/Abschlussfeste

Abschlussfeiern und Sommerfeste können ebenfalls wieder stattfinden. Die entsprechenden Rege- lungen des § 9 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind zu beachten. Somit kann nun insbe- sondere Vorschulkindern ein schöner Abschluss der Kitazeit ermöglicht werden.

Abfrage zur Auslastung und zum Bestand an Coronatests:

Um Ihnen auch weiterhin Testkapazitäten zur Verfügung stellen zu können bitten wir Sie, die Testbestände und deren Verbrauch im Rahmen der Abfrage zur Auslastung regelmäßig einzugeben. Un- ter folgender Webadresse können Sie Ihre einrichtungsbezogenen Daten zum Bestand an Corona- tests eingeben:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Angaben zur Auslastung sind nicht mehr erforderlich.

Wir hoffen sehr, dass der Schritt in den Regelbetrieb gelingt und danken Ihnen für Ihren Einsatz und Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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