Elternschreiben vom 11.05.2021 & 40 Trägerinformation vom 11.05.2021

An alle Eltern von Kindern

in Berliner Kitas

11.05.2021

Elterninformationen zur Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab dem 17. Mai 2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

die 7-Tage-Inzidenz in Berlin liegt aktuell (Stand: 11.05.2021) bei einem Wert von 93,7 und damit deutlich unterhalb des Niveaus der Vorwoche. Auch in der Gruppe der Kita-Kinder sind die Zahlen in jüngster Zeit wieder rückläufig.

Auf Grundlage dieser positiven Entwicklung und im Wissen um die Belastung, die die Schließung seit dem 08.04.2021 für Sie bedeutet, hat sich der Senat daher in seiner heutigen Sitzung entschieden, die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflege wieder zu öffnen.

Ab dem 17.05.2021 werden die Angebote der Kindertagesförderung wieder für alle Familien und ihre Kinder geöffnet und ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen angeboten.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zur Kita erhalten. Eine Beschränkung auf einzelne Zielgruppen entfällt. Die KRITIS-Liste systemrelevanter Berufe findet keine Anwendung mehr.

  1. Die Kitas sollen den Familien einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten, welcher mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden erfüllt. Dabei soll mindestens eine Gruppe mit einer täglichen Betreuungsdauer gemäß Ganztagsgutschein angeboten werden.
  1. Der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bleibt dem Ziel der Kontaktminimierung und der Nachverfolgbarkeit von Infektionen verpflichtet. Die Betreuung soll möglichst in stabilen Gruppen stattfinden. Aus organisatorischen Gründen können die Gruppen ggf. einmalig neu zusammengestellt werden, müssen dann aber auch wieder in stabilen Settings arbeiten.
  1. Sofern personelle Engpässe oder organisatorischer Gegebenheiten es erfordern, sind Einschränkungen im Betreuungsbetrieb in Abstimmung zwischen Eltern und Kita sowie der Kitaaufsicht möglich.
  1. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind nach wie vor zu beachten.

Wir bitten Sie weiterhin, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den notwendigen Umfang zu beschränken und sich hierzu regelmäßig mit ihrer Kita abzustimmen.

Diese Öffnung erfolgt unter kontinuierlicher Fortsetzung der flankierenden Maßnahmen zur Unterstützung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten und der Kinder. Hierzu zählt insbesondere die Fortsetzung der Test- und Impfstrategie.

Es bleibt weiterhin dabei, dass wir auch nach der erfolgten Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen mit großer Aufmerksamkeit beobachten und bewerten werden, um bei Bedarf hierauf zu reagieren.

Des Weiteren möchten wir Sie zu folgenden Punkten informieren:

Verpflegungskosten:

Mit Aufnahme eines Regelbetriebs ab dem 17. Mai 2021 sieht die SenBJF grundsätzlich für alle Eltern ab Mai 2020 die Verpflichtung, sich wieder an den Verpflegungskosten in Höhe von 23 Euro pro Monat zu beteiligen. Dies gilt auch, wenn Ihre Kinder die Kita noch nicht wieder besuchen. Wir haben jedoch an die Kita-Träger appelliert, auf eine Zahlung zu verzichten, falls Ihre Kinder im Monat Mai nicht mehr als 10 Tage die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Neuaufnahmen / Eingewöhnung:

Neuaufnahmen sowie Eingewöhnungen sind nun für alle Kinder grundsätzlich wieder möglich.

Testpflicht für genese Kinder:

In letzter Zeit erreichten uns Nachfragen bezüglich Ausnahmen von der Testpflicht für genesene Kinder in Kitas. Diesbezüglich gilt § 6c der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der eine Ausnahme von der Testpflicht unter anderem vorsieht für

Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können“.

Dies bezieht sich auch auf die genesenen Kinder in den Kitas, wenn von diesen ansonsten die Durchführung eines Testes verlangt würde.

Liebe Eltern,

wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der aktuellen Situation. Wir hoffen, Ihnen mit der nun anstehenden Öffnung der Kitas die Organisation des Alltags zu erleichtern und Ihnen und Ihren Kindern zumindest wieder ein Stück mehr Normalität im Familienleben zu ermöglichen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterhin zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung V

Familie und frühkindliche Bildung

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40. Trägerinformation

Bernhard-Weiß-Str. 6

10178 Berlin-Mitte

U + S Alexanderplatz

www.berlin.de/sen/bjf

11.05.2021

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

die 7-Tage-Inzidenz in Berlin liegt aktuell (Stand: 11.05.2021) bei einem Wert von 93,7 und damit deutlich unterhalb des Niveaus der Vorwoche. Auch die 7-Tage-Inzidenz in der Gruppe der 1- bis unter 7-Jährigen Kinder ist rückläufig. Diese positive Entwicklung spiegelt sich in der Anzahl der auf Grund des Infektionsgeschehens ganz bzw. teilweise geschlossenen Kindertageseinrichtungen wider. Am 10.5.2021 waren 61 Einrichtungen ganz oder teilweise geschlossen. Dies waren deutlich weniger als vor Beginn der Osterferien (173).

Auf Grundlage dieser positiven Entwicklung und im Wissen um die Belastung, die die Schließung seit dem 08.04.2021 für die Berliner Familien bedeutet, hat sich der Senat in seiner heutigen Sitzung entschieden, die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wieder zu öffnen.

Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

Ab dem 17.05.2021 werden die Angebote der Kindertagesförderung wieder für alle Familien und ihre Kinder geöffnet und ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen angeboten.

Diese Öffnung erfolgt unter kontinuierlicher Fortführung der flankierenden Maßnahmen zur Unterstützung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Hierzu zählt insbesondere die Fortsetzung der Impfkampagne. Wir appellieren daher erneut an alle Beschäftigten, das Impfangebot anzunehmen und einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Auch die Teststrategie wird fortgesetzt, v. a. durch die erneute Bereitstellungvon 300.000 Tests für Mitarbeitende, 500.000 Selbsttests für Kinder sowie weiterer FFP2-Masken.

Das geplante Öffnungsszenario für den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sieht folgende Eckpunkte vor:

  1. Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Eine Beschränkung auf einzelne Zielgruppen entfällt. Die KRITIS-Liste systemrelevanter Berufe findet keine Anwendung mehr.
  1. Die Kitas sollen den Familien einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten, welcher mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden erfüllt. Dabei soll in mindestens einer Gruppe eine tägliche Betreuungsdauer gemäß Ganztagsgutschein angeboten werden.
  1. Der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bleibt dem Ziel der Kontaktminimierung und der Nachverfolgbarkeit von Infektionen verpflichtet. Die Betreuung soll möglichst in stabilen Gruppen stattfinden. Aus organisatorischen Gründen können die Gruppen ggf. einmalig neu zusammengestellt werden, müssen dann aber in stabilen Settings arbeiten.
  1. Sofern personelle Engpässe oder organisatorische Gegebenheiten dies erfordern, sind Einschränkungen des Betriebs in Abstimmung zwischen Eltern und Kita sowie der Kitaaufsicht möglich.
  1. Eltern bleiben aufgefordert, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit den Einrichtungen abzustimmen.
  1. Die Hygienemaßnahmen gemäß Musterhygieneplan sind weiter zu beachten.

Verpflegungskosten:

Mit Aufnahme eines Regelbetriebs ab dem 17. Mai 2021 sieht die SenBJF grundsätzlich für alle Eltern ab Mai 2020 die Verpflichtung, sich wieder an den Verpflegungskosten zu beteiligen. Dies gilt auch, wenn deren Kinder nicht am Betreuungsangebot partizipieren. Der Einzug der Verpflegungskosten kann daher ab diesem Zeitpunkt wieder erfolgen. Sollten Kinder im Monat Mai nicht mehr als 10 Tage die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen haben, bitten wir darum, gleichwohl auf den Einzug der Verpflegungskosten für diesen Monat zu verzichten.

Neuaufnahmen / Eingewöhnung:

Neuaufnahmen sowie Eingewöhnungen sind nun für alle Kinder grundsätzlich wieder möglich. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin zu beachten.

Testpflicht für Geimpfte und Genese:

In letzter Zeit erreichten uns Nachfragen bezüglich Ausnahmen von der Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal sowie für genesene Kinder in Kitas. Diesbezüglich gilt § 6c der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der eine Ausnahme von der Testpflicht für folgende Personen vorsieht:

  1. Geimpfte, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind undderen letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  1. Genesene, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eineInfektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sowie
  1. Genesene, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positivesPCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Nr. 3 ist dabei entsprechend auf genesene Kinder in den Kitas anzuwenden, wenn für diese Tests erforderlich sind (z. B. anlassbezogen bei Schnupfen). Unabhängig von den o.g. Ausnahmen ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten weiterhin ein Testangebot zu unterbreiten.

Umgang mit nicht genutzten Impfcodes:

Sollten bei Ihnen nicht alle erhaltenen Impfcodes genutzt worden sein, vernichten Sie bitte die entsprechend überzähligen Impfcodes. Vermerken Sie sodann die Anzahl nicht genutzter und vernichteter Codes in der Nachweisliste für die Code-Verwendung. Soweit keine weiteren diesbezüglichen Vorgaben von uns mehr erfolgen, bewahren Sie die Nachweisliste(n) zur Impfcodevergabe noch bis zum 31.12.2021 auf und vernichten Sie diese dann ebenfalls.

Kitafahrten:

Die Durchführung von Kitafahrten ist weiterhin nicht zulässig.

Abfrage zur Notversorgung und zum Bestand an Coronatests:

Wir bitten Sie erneut, regelmäßig die Test-Bestände und deren Verbrauch im Rahmen der Abfrage zur Notversorgung einzugeben. Unter folgender Webadresse können Sie Ihre einrichtungsbezogenen Daten zur Notversorgung und zum Bestand an Coronatests eingeben:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Kinderübernachtungen, Sommerfeste, Verabschiedungen der Schulkinder, Ausflüge:

Kinderübernachtungen bleiben bis auf Weiteres untersagt. Ausflüge, Sommerfeste sowie Verabschiedungen der Schulkinder dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass keine Durchmischung der Gruppen erfolgt und die Zahl der Erwachsenen auf ein Minimum beschränkt wird. Erwachsene müssen durchgängig einen medizinischen Mundschutz tragen. Die Veranstaltungen sollten möglichst nur im Freien stattfinden.

Schließzeiten:

Die langfristig geplanten und mit den Eltern abgestimmten Schließzeiten insbesondere in den Sommerferien können umgesetzt werden. Den Eltern ist ein angemessenes Angebot zur Betreuung entsprechend der Vorgaben der RV Tag anzubieten.

Uns ist bewusst, dass die kurzfristige Umsetzung der nun beschlossenen Öffnung erneut hohe Anforderungen an Ihre Flexibilität im Rahmen der Organisation des Kitabetriebs stellt. Insoweit wird auch dieses Mal von einer Übergangsphase ausgegangen, nach der wieder eine stabile Betreuungssituation gewährleistet werden kann.

Nach der erfolgten Aufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen werden wir auch weiterhin das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen mit großer Aufmerksamkeit beobachten, um jederzeit auf entsprechende Entwicklungen reagieren zu können.

Für Ihr großes Engagement zur Bewältigung der aktuellen Situation danken wir Ihnen sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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