Antrag auf Notbetreuung ab dem 25.01.2021

Wer ab Montag den 25.01.2021 einen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf hat und deren Tätigkeit zugleich auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist, meldet sich bitte im Büro und füllt einen Antrag für die Notbetreuung aus. Für Kinder, die derzeitig schon betreut werden, muss nur der Antrag ausgefüllt werden. 

 Ab dem 22. Februar 2021 wird der Zugang zur Notbetreuung moderat erweitert: Die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht. Der bevorstehende Übergang in die Schule sowie Sprachförderbedarf werden als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt.

Voraussetzung für die Notbetreuung ist weiterhin, dass die Eltern entweder einen sog. systemrelevanten Beruf ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen und die Kinderbetreuung nicht anders organisiert werden kann. Wird die zulässige Auslastungsgrenze nicht überschritten, dürfen auch Kinder mit einem dringenden Betreuungsbedarf die Notbetreuung in Anspruch nehmen, deren Eltern nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten.

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