Testpflicht für Kita-Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres

Pressemitteilung vom 17.01.2022

In den Berliner Kindertagesstätten wird eine Testpflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres eingeführt. Darüber informierte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Kindertagesstätten, Eltern und Träger in einem aktuellen Schreiben. Die Testpflicht soll voraussichtlich mit der Bereitstellung von kindgerechten Lolli-Tests ab dem 24. Januar 2022 starten. Über den genauen Zeitpunkt werden die Einrichtungen rechtzeitig informiert.

Jugendsenatorin Astrid-Sabine Busse: „Unser Ziel ist es, dass die Kitas trotz aktuell hoher Infektionszahlen und der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante weiterhin geöffnet bleiben können. Wir wollen die Verbreitung des Corona-Virus eindämmen und allen Kindern, Eltern und Beschäftigten einen geregelten Kita-Betrieb mit einem hohen Maß an Sicherheit ermöglichen. Ich danke all jenen Beschäftigten, die die vorhandenen Angebote zu Auffrischungs-Impfungen angenommen haben und so einen wichtigen Beitrag zur eigenen Gesundheit und zur Gesundheit der ihnen anvertrauten Kinder leisten. Ich appelliere weiterhin an alle Beschäftigten, sich impfen zu lassen.“

Die Testpflicht besteht für drei Tage in der Woche. Der Montag ist verpflichtend, die beiden anderen Tage werden durch die Kita festgelegt. Die dafür benötigten Tests werden von der Kita ausgehändigt. Es handelt sich um qualitätsgesicherte PoC-Antigen-Lolli-Tests zur Selbstanwendung. Für Kleinkinder sind diese Tests sehr gut geeignet. Die Tests sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kitas können aber auch bestimmen, dass an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss. Soweit die Testung zu Hause erfolgt, muss der Einrichtung schriftlich bestätigt werden, dass die Testung ein negatives Ergebnis hatte. Muster für diese Bestätigung erhalten die Eltern von der Kita.

Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Ausnahmen gelten für Kinder die geimpft oder genesen sind sowie für Kinder, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht getestet werden können.

Ungeachtet der Neuregelung für Kita-Kinder bleiben die Regelungen zur Testung von Beschäftigten bestehen. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, da am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt.

Quelle

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