Elterninformationen zum Notbetrieb ab dem 08. April 2021

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

An alle Eltern von Kindern

in Berliner Kitas

01.04.2021

Erneute Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Elterninformationen zum Notbetrieb ab dem 08. April 2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts des zunehmenden Infektionsgeschehens in Folge der verstärkt auftretenden Variante des Corona-Virus (B.1.1.7) hat der Berliner Senat in seiner heutigen Sondersitzung eine erneute Schließung der Kitas und Kindertagespflegestellen sowie eine Rückkehr zum Notbetrieb beschlossen. Diese Regelung gilt ab dem 08.04.2021. Auf diese Weise soll die Zahl der Neuinfektionen reduziert und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.

Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten besteht

und zugleich

die berufliche Tätigkeit eines Elternteils (auch im Homeoffice) auf der aktuellen Liste zur Notbetreuung in Kita erfasst ist. Sie finden diese Liste unter

/sen/bjf/corona/schule/uebersicht-der-berufsgruppen-fuer-die-

notbetreuung.pdf

Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

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es sich um Vorschulkinder (also Kinder, die im Sommer in die Schule übergehen) oder Kinder von Alleinerziehenden unabhängig von der beruflichen Tätigkeit der Eltern bzw. Sorge-

berechtigten Zugang zur Notbetreuung handelt, bzw.

es sich um Kinder handelt, deren Betreuung aus besonders dringenden pädagogischen Gründen erforderlich ist. Hierzu zählen Kinder am und Kinder mit Behinderung Kinder mit einem Sprachförderbedarf sowie Kinderschutzfälle. Auch die Betreuung dieser Kinder ist unabhängig von der beruflichen Tätigkeit ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

Ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf kann beruflich oder privat begründet sein. Es kann sich um einen Bedarf an einem einzelnen Tag oder um einen laufenden bzw. regelmäßigen Bedarf handeln.

Ungeachtet dessen appellieren wir an alle anspruchsberechtigten Eltern bzw. Personensorge-berechtigten, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den absolut not-wendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit Ihren Einrichtungen abzustimmen.

Bitte denken Sie daran, dass Kinder auch mit leichten Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder Husten derzeit ohne negatives Testergebnis nicht betreut werden können. Die Regelungen der Elterninformation vom 31.03.2021 zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomatik gelten fort.

Verpflegungskosten:

In Anbetracht der wiederholten Einführung des Notbetriebs und der damit für die Eltern einher-gehenden Einschränkungen und Belastungen haben wir die Kitaträger gebeten, auf die Ein-ziehung der Verpflegungskosten ab dem Monat April zu verzichten, wenn ein Betreuungsangebot nicht mehr als 10 Tage in jeweiligen Monat in Anspruch genommen wird. Da der Einzug der Verpflegungskosten in der Regel am Anfang des Monats erfolgt und zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes ggf. noch unklar ist, ist auch eine nachträgliche Verrechnung möglich.

Liebe Eltern,

der Senat von Berlin strebt eine möglichst rasche Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an. Hierfür setzen wir die Impfkampagne für die Beschäftigten in Kitas und Kindertagespflegestellen fort. Darüber hinaus werden in den nächsten Wochen weitere Testkits für das pädagogische Personal sowie, neu, für die Kinder bereitgestellt. Ein weiterer wichtiger Baustein ist und bleibt die Einhaltung aller Maßnahmen der Hygiene.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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