Elterninformation vom 22.12.2021

Elterninformationen

  • Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

der Kita-Alltag ist leider nach wie vor von der Corona-Pandemie bestimmt. Die Auswirkungen der Omikron-Variante, die nach Einschätzung des Expertenbeirats der Bundesregierung wahrscheinlich im Januar in Deutschland vorherrschend sein wird, lassen auch für den Beginn des Jahres 2022 ein weiteres intensives Infektionsgeschehen auch in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung erwarten.

Insofern kommt Impfungen und Auffrischungsimpfungen bei den Erwachsenen weiterhin eine heraus- ragende Bedeutung zu. Die mögliche Impfung der ab 5-Jährigen trägt gleichfalls zur Minimierung des Infektionsrisikos in den Kindertageseinrichtungen bei.

Um den Kitabetrieb zu Beginn des nächsten Jahres zu sichern, bitten wir Sie folgendes zu beachten:

  • Für den nach den Weihnachtsschließzeiten beginnenden Kitabetrieb ab dem 3.1. gilt eine Testver- pflichtung für alle Kinder und das gesamte Kitapersonal an den ersten beiden Betreuungstagen;
    • Den Einrichtungen empfehlen wir eine Kontaktreduzierung durch Bildung fester und stabiler Gruppen, dort, wo dies organisatorisch möglich ist;
    • Die Bringe- und Holsituationen sollen möglichst kontaktarm gestaltet werden und im Außenbereich
  • erfolgen. Ihre Kinder werden daher soweit möglich vor der Einrichtung in Empfang genommen bzw. dort abgeholt.
    • Die Hygiene-Konzepte sowie die Maskenpflicht bei Zusammenkünften von Erwachsenen sind in allen Einrichtungen weiterhin konsequent umzusetzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Zugang zu den Einrichtungen stärker als bisher reglementiert wird und nicht mehr regelhaft möglich ist. Elterngespräche und Elternabende in Präsenz können nur noch bei dringendem Bedarf erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen zu Teil- oder Vollschließungen sowie zu Verkürzungen der Öffnungszeiten aufgrund von Quarantänen des Personals oder der Kinder kommen kann.

Des Weiteren möchten wir Sie zu folgenden Themen informieren:

Kinderimpfungen ab dem fünften Lebensjahr

Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten besteht im Land Berlin nun die Möglichkeit, Kinder ab 5 Jahren gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Hierfür steht eine breite Infrastruktur in Berlin zur Verfügung. Die Impfungen erfolgen vor allem durch die Kinderärzte und Impfzentren. Darüber hinaus werden aktuell mobile Impf-teams in zwölf Berliner Grundschulen eingesetzt, in denen sogenannte pop-up Impfzentren eingerichtet worden sind. Auch hier können Eltern ihre Kinder, die an benach- barten Grundschulen beschult bzw. in ortsnahen Kindertageseinrichtungen betreut werden, impfen lassen. Voraussetzung ist eine Anmeldung für die Impfung über die Impfhotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG).

Bitte beachten Sie die Webseite der SenGPG unter: https://www.berlin.de/sen/gpg/service/oft-gesucht/artikel.1157041.php sowie die Online- Möglichkeit einen Termin über die Plattform Doctolib zu buchen unter: https://www.doctolib.de/institut/berlin/ciz-berlin-berlin?pid=practice-158436

Testungen der Kitakinder

Unabhängig von der besonderen Testverpflichtung für die ersten Betreuungstage nach der Weihnachtsschließzeit (siehe obige Ausführungen) bitten wir Sie zur Absicherung des Kitabetriebs dringlich, weiterhin das regelmäßige Testangebot der Einrichtungen für Ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.

Schnupfenkinder

Uns wurde vermehrt berichtet, dass für die Eltern von Kita-Kindern Schwierigkeiten bestehen, entsprechende Testungen in den Testzentren oder bei den Kinderärzten durchführen zu lassen. Wir bitten Sie daher, im Zweifelsfall eine Testung vor Ort unter Aufsicht aus der jeweiligen Einrichtung durchführen zu lassen.

Nicht zuletzt bitten wir Sie eindringlich, Ihrem Kind ausreichend Zeit zur Genesung vor dem erneuten Kitabesuch zu ermöglichen.

Umgang mit längerfristiger Nichtnutzung des Kitaplatzes

Um ihr Kind selbst oder auch nahe Angehörige vor einer Infektion zu schützen, haben erneut manche Eltern entschieden, ihr Kind mit den steigenden Zahlen seit dem Herbst die Kita nicht mehr besuchen zu lassen und dies ihrer Kita mitgeteilt. Der Träger ist in diesen Fällen verpflichtet, nach sieben Wochen das Jugendamt über die Nichtteilnahme an der Förderung zu informieren. Das Jugendamt kann dann entscheiden, dass ein erneuter Antrag und eine erneute Prüfung erforderlich sind, wenn das Kind nicht wieder regelmäßig an der finanzierten Förderung teilnimmt.

Um der besonderen Situation Rechnung zu tragen, wird als Stichtag der 15.01.2022 festgelegt, ab dem für alle entschuldigt fehlenden Kinder die Sieben-Wochen-Frist neu zu laufen beginnt. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Träger verpflichtet, das zuständige Jugendamt über die Nichtnutzung des Platzes zu informieren.

Liebe Eltern, es ist mir bewusst, dass das zurückliegende Jahr für Sie mit vielen Belastungen verbunden war. Dennoch ist es mit Ihrer Unterstützung und dem großen Engagement in den Kitas gelungen, den Kindern unter den schwierigen Rahmenbedingungen ein umfassendes Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung bereitzustellen. Dies ist auch im nächsten Jahr unser Ziel.

In diesem Sinne bedanken wir uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Feiertage und ein frohes und gesundes neues Jahr.

Im Auftrag Holger Schulze

Leiter der Abteilung V Familie und frühkindliche Bildung

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