Fototage in der KiTa 21 – 23.06.2023

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An den o.g. Tagen ist ein Fotograf vor Ort.
Genaue Informationen, an welchem Tag in welcher Abteilung fotografiert wird, folgen.

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Bericht 2022 über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms

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Pressemitteilung vom 25.04.2023

Aus der Sitzung des Senats am 25. April 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, den Bericht zum Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) für das Jahr 2022 beschlossen. Aus dem jährlichen Bericht über die Umsetzung des Programms geht hervor, dass durch das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm im Jahr 2022 48 Kitasanierungsmaßnahmen und 147 Spielplatzsanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 15,6 Mio. Euro umgesetzt wurden.

Das Land Berlin stellt im Rahmen des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm den Bezirken Fördermittel für die Sanierung von Kitas auf landeseigenen Liegenschaften und öffentlichen Kinderspielplätzen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung. Das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm wurde erstmals im Doppelhaushaltsplan 2014/15 mit 10 Mio. Euro pro Haushaltsjahr aufgelegt. Im Doppelhaushaltsplan 2018/19 wurden pro Haushaltsjahr zusätzliche 6 Mio. Euro für Spielplatzsanierungen veranschlagt.

Mit der erfolgreichen Umsetzung des KSSP wird ein elementarer Beitrag zur Erhaltung von Kindertagesbetreuungsplätzen und zur Sicherung der Kita-Standorte auf landeseigenen Liegenschaften geleistet. Durch Instandsetzung und qualitative Aufwertung von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen werden insbesondere zentrumsnahe Kitas ohne eigene Freiflächendarin unterstützt, die für die Förderung von Kindern erforderlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Das KSSP hat seit der Erstauflage 2014 nachhaltige Wirkung gezeigt und ist ein wichtiges Element zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Für den nächsten Doppelhaushalt ist das Programm bereits angemeldet.

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Elternvertreterversammlung 16.05.2023

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Damit die Ergebnisse der externen Evaluation besprochen werden können wird die Elternvertreterversammlung vom 03.05.2023 auf den 16.05.2023, 16 Uhr, verschoben.

Quelle: KiTa Leitung

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Fachtag Kita-Sozialarbeit : Staatssekretär betont Bedeutung für Berlin

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Pressemitteilung vom 21.04.2023

Auf dem heutigen Fachtag Kita-Sozialarbeit sprach sich Aziz Bozkurt, Staatssekretär für Jugend, Familie und Schuldigitalisierung, erneut für eine Stärkung der Kita-Sozialarbeit in Berlin aus. Familien in sozial benachteiligten Lebenslagen zu unterstützen und allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen zu eröffnen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kita-Sozialarbeit kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten und frühzeitig auf Entwicklungsrisiken und komplexe Problemlagen, auf soziale Ungleichheit und Benachteiligung reagieren. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat sich daher auch im Rahmen des diesjährigen Gipfels gegen Jugendgewalt dafür eingesetzt, Kita-Sozialarbeit zu stärken und auszubauen.

Aziz Bozkurt, Staatssekretär für Jugend, Familie und Schuldigitalisierung: „Familien in benachteiligten Lebenslagen sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Genau ihnen müssen wir die breiteste und beste Unterstützung zugänglich machen – und das möglich an Orten, die sie ohnehin kennen und aufsuchen. Wir müssen vermeiden, dass das Gefühl der Überforderung, die Angst vor Stigmatisierung oder negative Erfahrungen Familien daran hindern, Hilfe- und Beratungsangebote aufzusuchen. Hier setzt Kita-Sozialarbeit an und kann viel bewegen. Gleichzeitig werden unsere Kitateams in ihrer Zusammenarbeit mit den Familien unterstützt. Damit entlasten wir unsere pädagogischen Fachkräfte in ihrer täglichen Arbeit und erweitern den Blick auf die Kinder und ihre Familien um neue Perspektiven.“

Den ausgebuchten Fachtag in Spandau besuchten rund 200 Teilnehmende. Sie tauschten sich in sechs Workshops und verschiedenen Vorträgen über Gelingensfaktoren, Finanzierung, Fachberatung, Sozialraum und über Zusammenarbeit mit Kita-Sozialarbeitenden aus.

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Reinschnuppern in Kita-Berufe – Kostenfreies Orientierungsprojekt startet

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Pressemitteilung vom 09.01.2023

Das Berufsorientierungsprojekt „Zukunft Kita 2.0“ ermöglicht Einblicke und Workshops für die Neuorientierung in Kitaberufen. Angesprochen werden sollen dabei Menschen, die sich eine berufliche Neuorientierung im Berufsfeld der Kita vorstellen oder direkt eine Ausbildung starten wollen, aber vorher herausfinden möchten, ob der Beruf zu ihnen passt.
Vier Monate lang erhalten Interessierte kostenfrei und praxisnah Workshops, begleitende Beratung und ein Praktikum in einer Berliner Kita. Dabei werden Interessierte vom Projektteam eng begleitet und beraten. Sämtliche Fragen und Hintergrundinformationen können unmittelbar und im persönlichen Kontakt mit dem Team geklärt werden.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin Bildung, Jugend und Familie: „Mit den Kindern zu arbeiten ist spannend und vielfältig und definitiv nie langweilig. Das Projekt ‚Zukunft Kita 2.0‘ ist eine hervorragende Möglichkeit, in das Berufsfeld der Kitas praxisnah reinzuschauen, dabei eng begleitet zu werden und alle Fragen zur Ausbildung oder dem Quereinstieg direkt stellen zu können. Für Menschen, die sich schon lange überlegt haben, ob die Arbeit in einer Kita etwas für sie ist, ist dies eine gelungenes und sogar kostenfreies Angebot in professionellem Rahmen.“

Die Teilnahme ist kostenlos. Angesprochen werden Menschen aus Berlin, die sich für das Berufsfeld interessieren und nicht mehr schulpflichtig sind oder sich beruflich umorientieren möchten. Anmeldungen sind noch bis zum 13.01.2023 möglich unter: www.wortlaut.de

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Kitas erhalten Energiekostenpauschale von 300 Euro pro belegtem Platz

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Pressemitteilung vom 06.12.2022

Um die Folgen der gestiegenen Energiekosten abzufedern und die Handlungsfähigkeit der Kindertagesstätten zu erhalten, finanziert das Land Berlin zusätzlich eine Energiekostenpauschale in Höhe von insgesamt 300 Euro pro belegten Kita-Platz. Die Auszahlung erfolgt automatisch über das Kostenblatt im Zeitraum Januar bis März 2023 mit monatlich 100 Euro und berechnet sich nach den jeweils in diesen Monaten registrierten Be-treuungsverträgen. Eine Antragsstellung, um die Mittel zu erhalten, ist somit nicht erforderlich. Die Energiekostenpauschale findet Anwendung für alle Kostenblätter im Kitabereich.
Darüber hinaus kann es eine ergänzende Härtefallregelung geben, zum Beispiel für Einrichtungen, welche unmittelbar von Insolvenz bedroht sind. Informationen über Anspruchsvoraussetzungen erfolgen noch gesondert.

Zum 1. Januar 2023 erfolgt allgemein eine Anpassung der Kostenblätter der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV Tag). Die Sachkosten erhöhen sich in diesem Zuge um insgesamt 8,33 Prozent. Diese Steigerung setzt sich zusammen aus der Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex Berlin gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 RV Tag in Höhe von 7,33 Prozent sowie der Umsetzung der vereinbarten Steigerung nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 RV Tag in Höhe von 1 Prozent. Bei den Personalkosten findet u.a. die restliche Wirkung der Erhöhung um 2,8 % zum Dezember 2022, aber auch der Wegfall der Corona-Sonderzahlung Eingang in die Kostenblätter.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Berlin unterstützt die Kindertageseinrichtungen schnell und unbürokratisch. Mit der Energiekostenpauschale sichern wir die Existenz der Kita-Träger und sorgen gleichzeitig dafür, dass die Kleinen es in den Kitas nicht zu kalt haben werden.“

Die Sachverhalte aus dem Gute-KiTa-Gesetz bzw. dem KiTa-Qualitätsgesetz (Praxisunterstützungssystem und Digitalisierung) werden fortgeführt und berücksichtigt

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Jahresbericht 2021 (KiTa Eigenbetriebe) wurde veröffentlicht

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Der Jahresbericht für das Jahr 2021 wurde veröffentlicht.
Ihr könnt diesen über diesen Link aufrufen,
oder über diesen Link downloaden 🙂

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60. Trägerinformation vom 11.11.2022

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Alle Träger von Kindertageseinrichtungen/ Kitaeigenbetriebe/ Kitaleitungen

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

um der Pandemielage angemessen zu begegnen, wurden auf Bundesebene das Infektions- schutzgesetz (IfSG) und weitere Vorschriften geändert und hierbei bisherige Basisschutzmaß- nahmen verlängert, teilweise erweitert und präzisiert.

Den Ländern wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, für eine Vielzahl von Bereichen ei- gene Regelungen für ein Stufenschutzkonzept zu treffen. Auf dieser Grundlage hat der Berli- ner Senat die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (2. BaSchMV) beschlos- sen, die am 01.10.2022 in Kraft getreten ist.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege ist die Senatsjugend- verwaltung weiterhin berechtigt, flexibel und nach Bedarf auf das jeweilige Infektionsgesche- hen zu reagieren und entsprechende Vorgaben zu treffen.

Aktuell gilt Folgendes:

  • Im Bereich der Kitas und der Kindertagespflege besteht keine Masken- oder Testpflicht. Das freiwillige Tragen einer Maske ist unabhänig hiervon möglich.
  • Unverändert gilt die bisherige „Schnupfen-Regelung“ (siehe 50. Trägerinformation). Danach sollen erkrankte Kinder nicht betreut werden. Leichte Erkältungssymptomatiken schließen aber eine Betreuung nicht automatisch aus. Symptomfreie Kinder sind zu be- treuen, auch wenn z. B. Eltern oder Geschwisterkinder positiv getestet wurden. In diesen Fällen wird eine vorherige Testung empfohlen.
  • Eltern dürfen die Kitas betreten und auch ihre Kinder im Rahmen der Eingewöhnung be- gleiten.

Zudem sind weiterhin die allgemeinen Corona-Regeln zu beachten:

  • Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich unverzüglich in die häusliche Isolation begeben. Bei einem positiven Testergebnis muss diese grundsätzlich für

10 Tage eingehalten werden. Die Isolationspflicht endet nach diesem Zeitraum ohne Test.

  • Eine Verkürzung der Quarantäne ist frühestens ab dem 5. Tag der Selbstisolation mög- lich. Voraussetzung ist, dass Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ei- nen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verfolgt das Ziel, allen Kindern auch im kommenden Winter einen unbeschwerten Kitabesuch zu ermöglichen. Gleichzeitig ist uns der Schutz des Kita-Personals ein großes Anliegen. Wir beobachten daher das Infektionsge- schehen und dessen Auswirkungen nach wie vor sehr genau, um den Kitabetrieb mit entspre- chenden Maßnahmen, soweit dies erforderlich ist, zu flankieren.

In Fortführung der Teststrategie stellen wir Ihnen weiterhin Testmaterialien im Umfang von einem Test pro Kind und pro pädagogischer Fachkraft für anlassbezogene Testungen pro Woche zur Verfügung.

Um den Verbrauch und den künftigen Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, bitten wir Sie, uns weiterhin einrichtungsbezogene Auskünfte mindestens einmal monatlich zum Mo- natsanfang zu melden unter:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Wir bedanken uns für Ihren Einsatz und Ihre fortgesetzte Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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Elterninformationen zur 60. Trägerinformation

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Elterninformationen zur 60. Trägerinformation

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der erneut erhöhten Infektionszahlen und insbesondere zur Verbesserung des Schutzes von besonders gefährdeten Personen wurden auf Bundesebene die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Den Ländern wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, eigene Regelungen zu treffen.

In Berlin wurde auf dieser Grundlage die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverord- nung (2. BaSchMV) beschlossen.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege ist dort geregelt, dass die Senatsjugendverwaltung weiterhin berechtigt ist, flexibel und nach Bedarf auf das jewei- lige Infektionsgeschehen zu reagieren und entsprechende Vorgaben zu treffen.

Für den Bereich Kita gilt in diesem Sinne aktuell Folgendes:

  • Die Kitas befinden sich weiterhin im Regelbetrieb.
  • Aktuell besteht keine Masken- oder Testpflicht. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jedoch möglich.
  • Es gilt weiterhin die bekannte Schnupfenregelung. Erkrankte Kinder sollen danach nicht betreut werden. Eine leichte Erkältung schließt eine Betreuung aber nicht generell aus.
  • Kinder ohne Symptome sind zu betreuen, auch wenn eine Person im häuslichen Umfeld an Corona erkrankt ist. In diesen Fällen sollte jedoch vorab das zu betreuende Kind ge- testet werden.
  • Den Kitas werden weiterhin im Rahmen der Berliner Teststrategie Testkapazitäten

für anlassbezogene Testungen (1 Test/Woche pro Kind und pro päd. Fachkraft) zur Ver- fügung gestellt.

  • Sie dürfen die Kitas weiterhin betreten und auch Ihre Kinder im Rahmen der Eingewöh- nung begleiten.

Die Senatsjugendverwaltung verfolgt das Ziel, allen Kindern auch im kommenden Winter ei- nen unbeschwerten Kitabesuch zu ermöglichen. Aus diesem Grund beobachten wir das In- fektionsgeschehen weiterhin sehr genau und werden ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

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Laternenfest gelbe Abteilung

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Nächste Woche Mittwoch, den 09.11, wird das Laternenfest in der gelben Abteilung der KiTa gefeiert.
Beginn: 16:30 Uhr, Ende: 17:30 Uhr.

In diesem Jahr gibt es keinen Laternenumzug, die Feier findet auf dem Gelände der KiTa statt.

Die Eltern werden gebeten Laternenstöcke (mit Licht) vor dem Fest in der KiTa, mit Namen versehen, abzugeben.

Damit für das leibliche Wohl gesorgt ist hängen Listen aus, auf welchen Eltern eintragen können was sie mitbringen.

Quelle: Aushang KiTa

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