45. & 46 Trägerinformation der Senatsverwaltung

45. Trägerinformation

Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie • Bernhard-Weiß-Str. 6 • 10178 Berlin

Alle Träger von Kindertageseinrichtungen
/ Kitaeigenbetriebe
LIGA der Spitzenverbände der
freien Wohlfahrtspflege
Dachverband Berliner Kinder- und
Schülerläden e. V. (DaKS)
Verband der Kleinen und Mittelgroßen
Kitaträger Berlin e. V. (VKMK)
Landeselternausschuss Kindertagesstätten (LEAK)
Bezirksstadträte / Jugendamtsleitungen

Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
U + S Alexanderplatz
www.berlin.de/sen/bjf

04.08.2021

  1. Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Beginn des neuen Kitajahres 2021/2022 starten die Berliner Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb. Damit verbindet sich die Hoffnung auf ein Stück Normalität, die Hoffnung, allen Kindern eine Betreuung ohne Einschränkungen zukommen lassen zu können. Mit Blick auf die -wenn auch langsam- steigenden Infektionszahlen kommt der fortgesetzten Berliner
Teststrategie und einem Erfolg der Impfkampagne weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Kleine Kinder sind in besonderer Weise darauf angewiesen, dass sich die Erwachsenen in ihrem Umfeld impfen lassen, denn eine mögliche Impfung für sie selbst ist bisher nicht absehbar. Wir appellieren daher nochmals an alle Beschäftigten in den Berliner Kitas: „Tragen Sie dazu bei, sich und andere,
insbesondere die Kleinsten, zu schützen. Lassen Sie sich impfen!“ In gleicher Weise appellieren wir an die Eltern. Auch diese können durch die eigene Impfung entscheidend zu einem sicheren Kitabetrieb beitragen.

Neben dem Impfen bleiben die bewährten Maßnahmen zur Flankierung des Kitabetriebes von großer Bedeutung: das situationsabhängige Tragen von Masken, das Einhalten von Abständen, die Beachtung der Hygieneregeln, die anlassbezogene Testung von Kindern und die Bereitstellung eines Testangebots für alle Beschäftigten.

Teststrategie
Zum Ende der Sommerferien werden wir über die Jugendämter weitere Schnelltests für Kitakinder für die freiwillige anlassbedingte Testung zur Verfügung stellen. Hierdurch bietet sich grundsätzlich die Möglichkeit, allen Kindern zu Beginn des Kitajahres nach Rückkehr aus den Ferien ein Testangebot zu machen. Eine Verpflichtung zur Anwendung durch die Kinder besteht aber nicht. Tests für das
pädagogische Personal werden etwas später geliefert. Detaillierte Informationen zur Bereitstellung entnehmen Sie bitte dem 46. Trägerschreiben, welches Sie zeitgleich erhalten. Um den Verbrauch und den künftigen Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, werden Sie weiterhin um Bestandserhebungen, spätestens zum Ende einer jeden Kalenderwoche, gebeten. Bei der Zumessung der Testlieferungen werden nur noch die Träger berücksichtigt, die durch ihre Verbrauchszahlen den Bedarf belegen können. Dies soll vermeiden, dass Testkapazitäten ungenutzt bleiben und z. B. in Einrichtungen mit hoher Impfquote beim Personal geliefert werden. Die Abfrage
erfolgt weiterhin unter folgender Webadresse:
https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com
Daneben ist in der 29. Kalenderwoche ein Lolli-PCR-Pool-Projekt in 30 Kitas gestartet. In diesen Kitas, die wir in Abstimmung mit den Verbänden ausgewählt haben, wird die zweimalige Testung der Kinder pro Woche mittels Lolli-Pool-PCR-Tests erprobt. Die Testmethode gilt als sehr zuverlässig, stellt aber auch hohe logistische Anforderungen an alle Beteiligten. Um Rückschlüsse für eventuelle weitere
Entscheidungen zu ziehen, wird das sechswöchige Pilotprojekt durchgeführt und in enger Abstimmung mit Expertinnen und Experten der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Laboren ausgewertet.

Testpflicht für Geimpfte und Genese, Testangebote
Vollständig geimpfte Personen ohne coronatypische Symptome unterliegen 14 Tage nach der letzten Impfung gemäß § 8 Absatz 1, Satz 1 Nr. 1 der 3. InfSchMV nicht mehr den Testpflichten nach § 22 Abs. 2 der 3. InfSchMV. Auch für Genesene gilt die Testpflicht nicht mehr, sofern die in § 8 Absatz 1, Satz 1 Nr. 2,3 der 3. InfSchMV genannten Bedingungen erfüllt sind. Im Umkehrschluss besteht für nicht
geimpfte und nicht genese Personen weiterhin eine Testpflicht. Diesbezüglich sind Sie gem. § 22 Abs. 1 der 3. InfSchMV weiterhin verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Arbeit mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz verrichten, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten.

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Umgang mit den Reiserückkehrern
Für Reiserückkehrende gelten grundsätzlich folgende Bestimmungen der Coronavirus-

1

Virusvariantengebiet

Nachweispflicht

Quarantänepflicht

(Personen ab 12 Jahren)

(Absonderung)

§ 5 CoronaEinreiseV

§ 4 CoronaEinreiseV

Bei Einreise bzw. vor
Beförderung: Negativer PCRTest (max. 72 h) oder
Antigentest (max. 24 h)

14 Tage
(Zudem: Beförderungsverbot
gem. § 10 CoronaEinreiseV)

(Impf-/Genesenennachweis
nicht ausreichend)
Hochrisikogebiet

Bei Einreise bzw. vor
Beförderung: Impf- oder
Genesenennachweis oder
negativer PCR-Test (max. 72h)
oder Antigen-Test (max. 48h)

10 Tage
Verkürzung ab 1. Tag mit Impf/Genesenennachweis oder ab

  1. Tag mit negativem
    Testnachweis; für Kinder unter
    12 Jahren Ende automatisch
    nach 5. Tag

Sonstige Gebiete

Bei Einreise bzw. vor
Beförderung Luftweg: Impfoder Genesenennachweis oder
negativer PCR-Test (max. 72h)
oder Antigen-Test (max. 48h)

Quelle: Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat; Bundesministerium für Gesundheit

Eine erweiterte Kurzübersicht der Corona-Einreiseregeln stellt das Bundesministerium für Gesundheit
zur Verfügung unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FA
Qs_Reise/Corona-Einreiseregeln_August_2021_Update.pdf

1

Ausnahmen bestehen z. B. für Pendler, Transportpersonal etc.

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Kinder unter zwölf Jahren müssen somit keinen Test bei Einreise vorlegen.
Die Regeln zur Quarantäne gem. § 4 Coronavirus-Einreiseverordnung gelten aber grundsätzlich für alle Reiserückkehrenden, also auch für Kita-Kinder.

Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet ist somit auch für diese eine Verkürzung z. B. durch „Freitestung“ nicht möglich. Bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet verkürzt sich die Quarantäne von Kindern unter zwölf Jahren
hingegen automatisch auf fünf Tage. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eines Nachweises über eine zuvor durchgemachte Covid-19-Erkrankung ist hierzu nicht erforderlich. Die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete wird täglich angepasst. Sie ist einsehbar unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Es gilt weiterhin, dass die Kita ist nicht dafür zuständig ist, etwaige Reiseziele der Familien zu ermitteln oder Angaben zum Aufenthalt abzufordern. Die Verantwortung für die Umsetzung der genannten Regelungen obliegt den Eltern. Erlangt die Kita jedoch Kenntnis über einen entsprechenden Sachverhalt, kann sie die Eltern nochmals auf deren Verantwortung hinweisen und bei Vorliegen einer
Quarantäne die Betreuung des Kindes ablehnen.

Eingewöhnungen
Eingewöhnungen können – auch für mehrere Kinder zur selben Zeit – vorgenommen werden.
Hierbei gilt Folgendes:

Die Kinder sollten nur von einem Elternteil begleitet werden.

Für die Begleitpersonen besteht Maskenpflicht; Abstände sind einzuhalten.

Die Anwesenheit der Begleitpersonen ist zu dokumentieren.

Kinder müssen zu Beginn der Eingewöhnung keinen Testnachweis in der Kita vorlegen.

Elternabende
Elternabende können in den Kitas stattfinden. Es besteht hierbei Maskenpflicht und das Abstandsgebot ist zu beachten. Elternabende sollen möglichst im Freien stattfinden, größere Gruppen müssen ggf. aufgeteilt werden.

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Kinder und Personal mit einem besonderen Risiko bzgl. CoViD-19 (gem. Anlage 13 RV Tag) Das gemeinsame Ziel ist es, allen Kindern, auch unter den Bedingungen der Pandemie, einen Zugang zur Kindertagesbetreuung zu ermöglichen. Nach wie vor gibt es Kinder, die aufgrund ihres individuellen Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer CoViD-19-Erkrankung oder aufgrund einer
nahestehenden Person mit entsprechendem Risiko die Kita nicht besuchen. Entsprechend der Anlage 13 zur RV Tag wird die Einrichtung von verlässlichen und stabilen Betreuungssettings für diese Kinder finanziell unterstützt.
Auch für die Kompensation von Personal, welches nicht bzw. nicht in vollem Umfang im Regelbetrieb eingesetzt werden kann, da auch zum jetzigen Zeitpunkt noch ein aktuell ärztlich attestiertes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer CoViD-19-Erkrankung besteht, ist eine finanzielle Unterstützung möglich. Entsprechende Mittel können noch bis Ende des Jahres bei der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie beantragt werden. Näheres zu Voraussetzungen und Verfahren entnehmen Sie bitte der Anlage 13 der RV Tag. Bei Fragen und zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an
kita-risikomittel@senbjf.berlin.de.

Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten
Das Land Berlin fördert seit dem 1. August 2020 im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes Maßnahmen, die der Gesundheit des pädagogischen Personals dienen. Seit dem 5. März 2021 umfasst dies auch die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für schwer bzw. nicht ausreichend belüftbare Räume. Sofern Sie für ihre Einrichtungen mobile Luftfilteranlagen anschaffen wollen, können Sie über dieses
Programm finanzielle Mittel beantragen. Alle Informationen zum Förderprogramm, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie unter
https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-undkinder/kindertagesbetreuung/fachinfo/#raumgestaltung
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung, die Sie unter
gute-kita-gesetz@senbjf.berlin.de erreichen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen Antrag für den erstmaligen Einbau (Neueinbau) von stationären raumlufttechnische Anlagen (RLT)-Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter folgendem Link:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/ne
ueinbau_node.html

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Beratung der Träger / Elternhotline
Für Ihre Fragen und Anliegen stehen Ihnen wie gewohnt auch weiterhin die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Kita-Aufsicht zur Verfügung. Zur Unterstützung des Starts in das Kita-Jahr 2021/2022 können sich Eltern zudem mit ihren Fragen wieder ab dem 09.08.2021 bis zum 31.08.2021 über die Hotline an die Kitaaufsicht wenden.

Die Hotline ist werktags von 9 – 13 Uhr unter der Nummer (030) 90227-6600 erreichbar.

Ich wünsche Ihnen eine gute verbleibende Sommerzeit und uns allen einen erfolgreichen Start in das
neue Kita-Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

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46. Trägerinformation (04.08.2021)

Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie • Bernhard-Weiß-Str. 6 • 10178 Berlin

Alle Träger von Kindertageseinrichtungen
/ Kitaeigenbetriebe
LIGA der Spitzenverbände der
freien Wohlfahrtspflege
Dachverband Berliner Kinder- und
Schülerläden e. V. (DaKS)
Verband der Kleinen und Mittelgroßen
Kitaträger Berlin e. V. (VKMK)
Landeselternausschuss Kindertagesstätten (LEAK)
Bezirksstadträte / Jugendamtsleitungen

Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
U + S Alexanderplatz
www.berlin.de/sen/bjf

04.08.2021

  1. Trägerinformation
    Tests für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zum neuen Kita-Jahr

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der 43. und 44. Trägerinformation haben wir die Bereitstellung weiterer 500.000 Tests angekündigt, welche freiwillig durch die Eltern bei ihren Kindern durchgeführt werden können. In dieser Woche werden Selbsttests der Firma LEPU „NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests“ an die bezirklichen Jugendämter zur Ausgabe an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geliefert. Die Verteilung erfolgt wie bereits erprobt entsprechend
dem Bezirk des Trägersitzes. Die Tupferstäbchen müssen nur ca. 2-2,5 Zentimeter in die Nase eingeführt werden und sind daher insbesondere für die Anwendung bei Kindern geeignet. Den Eltern und den Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen ist selbst überlassen, ob die Tests anlassbezogen für Schnupfenkinder oder für alle Kinder nach der Rückkehr aus den Ferien genutzt werden. Pro Kind sind anlassbezogen drei Selbsttests vorgesehen.

Ausgabe FFP2-Masken und OP-Masken:
Zum Gesundheitsschutz des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie insgesamt jeweils 370.000 FFP2- sowie OP-Masken zur Verfügung, die in dieser Woche an die bezirklichen Jugendämter gemeinsam mit den Tests für die Kinder zur Verteilung an die im Bezirk ansässigen Träger geliefert werden. Pro Person sind zehn FFP2-Masken und zehn OP-Masken vorgesehen. Die detaillierten Ausgabemengen an Tests für Kinder sowie FFP2- und OP-Masken pro Träger können Sie den beigefügten Excel-Tabelle entnehmen, die auch den Jugendämtern vorliegt. Die Details zur Abholung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausgabeliste, welche diesem Trägerschreiben beigefügt ist. Bitte benutzen Sie für die Abholung zudem die beigefügte Empfangsbestätigung. Hinweis: Die Lieferung der FFP2-Masken muss aufgrund der lieferbaren Menge in zwei Tranchen erfolgen. Daher kann unter Umständen nicht jeder Träger im Rahmen des nächsten Abholtermins im Bezirk die in der Excel-Tabelle ausgewiesene Menge an FFP2-Masken erhalten. Eine weitere Lieferung der übrigen FFP2-Masken befindet sich in Vorbereitung und erfolgt voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche. Zudem wird die Verteilung weiterer Tests für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen aktuell vorbereitet. Die Lieferung an die bezirklichen Jugendämter zur Ausgabe an die Träger und Tagespflegepersonen erfolgt voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche. Wir werden Sie wie gewohnt über die Abholungsmöglichkeiten
informieren.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

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