43. Trägerinformation

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin

Bernhard-Weiß-Str. 6

10178 Berlin-Mitte U + S Alexanderplatz

43. Trägerinformation

Sehr geehrte Trägervertretung, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits im 42. Trägerschreiben angekündigt, hat der Senat von Berlin in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung beendet wird. Spätestens ab dem 21.06.2021 kehren alle Berliner Einrichtungen der Kindertagesförderung wieder zum Regelbetrieb – unter Beachtung der aus der Covid-19 Pandemie resultierenden Erfordernisse – zurück.

In Umsetzung des § 24 der Dritten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte SARS-CoV-2-

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 3. InfSchMV) ist hierfür das folgende Öffnungsszenario vorgesehen:

  1. Alle Kinder erhalten eine BetreuungimUmfang des individuellen Gutscheins.
  2. Das Erfordernis der Betreuung in möglichst stabilen Gruppen entfällt.

ZentralesE-Mail-Postfach(auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de

  1. Die Regel Öffnungszeiten gelten wieder.
  2. Früh- undSpätdienste sind in den Einrichtungen im Rahmen der angebotenen regulären Öffnungszeiten bereitzustellen.
  3. Schließzeiten der Einrichtungen in der Sommerpause können wie geplant und mit den Eltern besprochen umgesetzt werden. Es gilt zugleich die Regelung des § 3 Abs. 4 RV Tag, wonach die Träger in Absprache mit den Eltern während der Schließzeiten eine angemessene Betreuung sicherzustellen haben.
  4. Die Betreuung von Kindern in Kooperationseinrichtungen ist wieder möglich.
  5. Sofern Einrichtungen bereits vor dem 21.06.2021in den Regelbetrieb zurückkehren wollen, ist dies möglich.
  6. Einschränkungen des Betreuungsbetriebs, z. B. durch personelle Engpässe, sind der Kita-Aufsicht zu melden und mit dieser das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch die allgemeinen Meldepflichten, z. B. bei Corona-Infektionsfällen in den Einrichtungen, bestehen weiter fort.

Musterhygieneplan

Der Musterhygieneplan Corona für Berliner Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen wird gegenwärtig angepasst und neu systematisiert. Dieser wird Ihnen kurzfristig nach Abschluss der Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit zugesendet.

Neben einer ausführlichen Beschreibung wird der Musterhygieneplan künftig auch eine Querübersicht für die einzelnen Maßnahmen und Öffnungsphasen enthalten.

Der Musterhygieneplan stellt eine Orientierung dar und ersetzt nicht Ihre eigenen Hygienepläne.

Betreten der Einrichtungen durch Eltern

In der Phase des gutscheinbasierten Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen sollen Eltern nur mit Maske Zugang zu den Einrichtungen haben. Weiterhin soll, vorbehaltlich der baulichen Gegebenheiten, ein Wartebereich geschaffen werden. Die Begleitung von Kindern während der Hol- und Bringzeiten soll möglichst nur durch ein Elternteil erfolgen.

Einsatz von Nicht-Fachkräften

Während der Phase des eingeschränkten Betreuungsbetriebs und des Notbetriebs konnten Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht, Eltern oder Mitglieder des erweiterten Familienkreises der Kinder derselben Kitagruppe zur Betreuung hinzuziehen. Auch weitere Nicht-Fachkräfte konnten zur Überbrückung dringender Personalengpässe herangezogen werden. Auch mit Wiederaufnahme des Regelbetriebs am 21.06.2021 ist dies auf Grund der fort- bestehenden pandemischen Situation weiterhin zulässig.

Teststrategie

Die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen wird weiterhin durch die Berliner Teststrategie flankiert. Zu diesem Zweck wurden in der vergangenen Woche Tests für das pädagogische Personal bestellt, die in Kürze in die Berliner Jugendämter geliefert werden. Wir werden Sie in einem weiteren Schreiben im Laufe der Woche über die Abholmodalitäten informieren. Auch nach den Sommerferien sollen weitere Tests für das pädagogische Personal zur Verfügung gestellt werden.

Zum Start des neuen Kitajahres ist geplant, dass die Einrichtungen wieder Tests für Kinder durch die Eltern erhalten; eine entsprechende Bestellung wird derzeit ausgelöst. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass alle Kinder aktuell getestet das neue Kita-Jahr beginnen und die Gefahr einer Infektion z. B. durch Reiserückkehrende minimiert wird. Über Details werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Lagerung der Tests

Aufgrund der zurzeit hohen Temperaturen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass PoC-Antigen- Selbsttests nicht an Orten mit über 30°C gelagert werden sollen und bitten um Beachtung.

Abfrage zum Bestand an Corona-Tests

Um den Verbrauch und den künftigen Bedarf an Testmaterial bewerten zu können, ist eine entsprechende Bestandserhebung erforderlich. Diese schafft die Grundlage für weitere Beschaffungen. Wir bitten Sie deshalb, uns weiterhin einrichtungsbezogene Auskünfte zur Anzahl der noch verfügbaren Tests sowie zur jeweils ausgegebenen Testmenge für das Personal und die Kitakinder zu geben und hierüber ermittelte positive Testergebnisse zu melden.

Die Abfrage erfolgt weiterhin unter folgender Webadresse:

https://berlin-notbetreuung-kita.nortal.com

Bitte aktualisieren Sie über dieses Abfragetool regelmäßig Ihre Angaben zum Bestand und Ver- brauch an Testmaterial, spätestens zum Ende einer jeden Kalenderwoche. Die Erhebung der Daten dient ausschließlich als Grundlage für weitere Beschaffungen.

Angaben zur Auslastung sind weiterhin nicht mehr erforderlich.

Testpflicht für geimpfte Personen

Vollständig geimpfte Personen ohne coronatypische Symptome unterliegen 14 Tage nach der letzten Impfung gemäß § 8 Absatz 1, Satz 1 Nr. 1 der 3. InfSchMV nicht mehr den Testpflichten nach § 6 3. InfSchMV. Das Vorliegen dieser Voraussetzung muss z. B. durch die Vorlage des Impfausweises nachgewiesen werden. Auch für Genesene gilt die Testpflicht nicht mehr, sofern die in § 8 Absatz 1, Satz 1 Nr. 2,3 der 3. InfSchMV genannten Bedingungen erfüllt sind.

Risikobeschäftigte und Risikokinder

Wir gehen davon aus, dass viele Beschäftigte in den Kitas vom vorhandenen Impfangebot Ge- brauch gemacht haben. Wenn Erzieherinnen und Erzieher aufgrund von Risikofaktoren gleichwohl noch nicht im Regelbetrieb in der Gruppe eingesetzt werden können, besteht für die Träger nach wie vor die Möglichkeit, entsprechend der Vereinbarung zur Ergänzung der RV Tag bezüglich Risikokindern und -beschäftigten in Kitas (Anlage 13 RV Tag) Kompensationsmittel zu erhalten. Auch für die Schaffung verlässlicher Betreuungssettings für Risikokinder stehen weiterhin Mittel zur Verfügung.

Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an kita-risikomittel@senbjf.berlin.de.

Abschließend danken wir Ihnen für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung im auslaufenden Kita- Jahr und hoffen, dass mit dem aktuellen Rückgang des Pandemiegeschehens und der anstehen- den Aufnahme des Regelbetriebs wieder vermehrt Stabilität und Planbarkeit in den Kita-Alltag einkehren. Wir wünschen Ihnen gute Erholung und eine entspannte Sommerzeit!

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Holger Schulze

Leiter der Abteilung

Familie und frühkindliche Bildung

Erhalte Benachrichtigungen über neue Beiträge 🙂 Einfach zum Newsletter anmelden
Ihr erhaltet eine E-Mail über welche ihr eure Anmeldung bestätigen müsst, bitte schaut auch in euren Spamverdacht